Archivierte Tipp-Sammlung von Axel Gronen �03.12.2014:

Praktische Tipps für den Umgang mit eBay.de

Hier gibt es eine Sammlung nützlicher Tipps im Umgang mit eBay.
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Wortfilter für amerikanische Wörter

Es gibt einen Wortfilter für einige amerikanische Wörter: Nach denen kann man nicht suchen, die Auktionen werden aber im Gegensatz zum "normalen" früheren Wortfilter nicht völlig aus der Stichwortsuche ausgeblendet.

Sucht man beispielsweise auf eBay.de nach "fuck", dann bekommt man das folgende (falsche) Ergebnis angezeigt:

Suche nach

Auffällig ist dabei, dass das Suchwort nicht wiederholt wird. Sucht man nach "fack", dann bekommt man erwartungsgemäß folgendes Ergebnis:

Suche nach

Die Auktionen mit solchen verbotenen Wörtern im Auktionstiteln werden allerdings im Gegensatz zu denen mit den früher deutschen verbotenen Wörtern nicht völlig aus der Stichwortsuche ausgeblendet. Sucht man nämlich beispielsweise nach "baby funny", dann bekommt man die folgenden Ergebnisse, in denen "fuck" im Auktionstitel steht:

Suche nach

Bisher sind folgende Wörter bekannt, die diesem "amerikanischen" Wortfilter unterliegen:

  • asshole
  • cunt
  • fuck
  • shit
  • tits

Sollte jemand weitere finden: Bitte Mail an [email protected].

ag20030622, 20030623, 20040128

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Irrtümliches 1-Euro-Sofortkaufangebot

Es passiert immer wieder: Ein Verkäufer stellt bei eBay versehentlich einen vergleichsweise teueren Artikel als Auktion mit Startpreis 1 Euro mit Sofortkaufoption zu einem Euro ein. Es gibt sogar Schnäppchenjäger, die auf genau diese Angebote spezialisiert sind und dem Verkäufer (oft erfolgreich) weismachen wollen, hier sei ein verbindlicher Kaufvertrag zustandegekommen und er müsse den Artikel tatsächlich für einen Euro liefern.

Normalerweise ist es so: Der Verkäufer macht auf eBay ein Angebot, das durch die Annahme (das Höchstgebot) des Käufers zum Ablauf der Auktion bzw. beim Sofortkauf sofort zu einem wirksamen Kaufvertrag gemäß § 433 BGB führt.

Das Angebot des Verkäufers ist dabei eine Willenserklärung, bei deren Abgabe man irren kann und die man deshalb nach §119 I BGB anfechten kann. Tut man das, so kommt der Kaufvertrag überhaupt nicht zustande und der ursprüngliche Anbieter ist nicht zum Verkauf des Artikels verpflichtet.

Bei so einer Anfechtung einer Willenserklärung könnte der Anfechtende aber zu einem Schadensersatz nach §122 BGB verpflichtet sein. Dabei handelt es sich aber nur um den sogenannten Vertrauensschaden: Es wird nur ersetzt, was der verhinderte Käufer an Aufwändungen für den Kauf hatte - also in der Regel nichts oder allenfalls ein paar Cent für die verschwendete Onlinezeit.

Dazu kommt noch, dass gemäß §122 II BGB kein Schadensersatz zu leisten ist, wenn der "Geschädigte" den Grund der Anfechtung kennen musste. Das dürfte bei so einer Konstellation immer der Fall sein.

Das Amtsgericht Kassel hatte so einen Fall zu entscheiden, dort wurde ein Verkäufer auf Erfüllung des angeblichen Kaufvertrags verklagt. Das Gericht wies diese Klage ab und führte u.a. aus:

Daß beim Beklagten ein solcher relevanter Irrtum vorlag, ergibt sich vor allem daraus, daß die gleichzeitige Angabe von Angeboten über ein Sofortkauf und zur Auktion mit Startpreis für eine Ebay-Auktion zum selben Betrag ganz offensichtlich unsinnig ist. Die Sofortkaufoption macht nur Sinn, wenn der Sofortkaufpreis deutlich höher als der Auktionsstartpreis angegeben ist. Mit dem Sofortkaufangebot sollen Interessenten angesprochen werden, denen es darauf ankommt, ohne Risiko über den unkalkulierbaren Ausgang einer längeren Auktion sich den Artikel sogleich, wenn auch unter Akzeptierung eines höheren Preises als des Startpreises sichern zu können.

Bei der normalen Ebay-Auktion muß ein Bieter stets damit rechnen, daß er bis zum Ende der Auktion noch überboten werden kann mit der Folge, daß nicht er, sondern ein anderer zum Zug kommt. Beim Sofortkauf besteht dieses Risiko nicht und diese Option kann nach den Bedingungen des Auktionshauses Ebay nur ausgeübt werden, solange für die daneben angebotenen Ersteigerungen ab einem eingegebenen Startpreis noch keine Gebote abgegeben sind.

Vor dem Hintergrund, daß die Sofortkaufoption demgemäß darauf angelegt ist, die Durchführung einer Ersteigerung des Artikels mit ungewissem Ausgang zu verhindern, macht es absolut keinen Sinn, Sofortkauf- und Startpreis mit gleichen Beträgen in das Ebay-System einzugeben. Wenn dies einmal geschehen sein sollte, ist diese ein Irrtum. Dieser berechtigt dann zur Anfechtung, so daß kein Anspruch bestand.

Fazit: Wer als Verkäufer versehentlich eine Auktion mit Sofortkauf von einem Euro eingestellt hat, kann seine Willenserklärung wirksam anfechten und ist dann nicht verpflichtet, den Artikel zu diesem Preis abzugeben.

Was anderes ist es natürlich, wenn bei einer Auktion mit Startpreis von einem Euro am Ende nicht das erlöst wird, was der Verkäufer erhofft hatte: In dem Fall kann der Verkäufer nicht wegen Irrtums anfechten und ist an den Kaufvertrag gebunden.

ag20030429

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Vulgäre Bewertungen

Neben dem früheren Wortfilter bei Auktionstiteln setzt eBay auch einen solchen Filter in den Chat-Cafes und bei den Bewertungen ein. Die beiden letztgenannten sind nicht so schlimm, wie der Wortfilter bei den Auktionen selber: Bei den Bewertungen und in den Cafes wird man wenigstens darauf hingewiesen, wenn man ein "verbotenes" Wort benutzt und hat auch keine finanziellen Verluste dadurch. Bei den Auktionstiteln dagegen blieb man ahnungslos und erfuhr nicht, dass eine eingestellte Auktion mit der Stichwortsuche gar nicht gefunden werden konnte.

Bei den Bewertungen werden Wortzwischenräume ignoriert, so dass auch eigentlich harmlose Bewertungen wegen den darin verborgenen "bösen" Worten als vulgär bemängelt werden. Das sieht dann so aus:

Vulgäre Bewertung
Eine vulgäre Bewertung...

Im Beispiel oben liest eBays Wortfilter-Automat "Erste Sahne, gerne wieder" - und "Neger" mag eBay nunmal gar nicht.

Hier weitere Beispiele für Bewertungen, die eBay für vulgär hält. Alle Beispiele sind nicht erfunden, sondern stammen aus Meldungen an mich:

Überweisung dankend erhalten, Ware ist im Anmarsch!

So macht ebay laune, gerne immer wieder.

Perfekte und professionelle Abwicklung, glaube kaum das dies zu toppen ist.

Wunderbar schnelle Abwicklung!

ag20030424, 20040128

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Auktion überarbeiten oder vorzeitig beenden

Aus verschiedenen Gründen kann es notwendig werden, dass man als Verkäufer eine Auktion überarbeiten oder vorzeitig beenden möchte: Z.B. könnte es sein, dass der angebotene Gegenstand aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht (beispielsweise weil er kaputt ging, anderweitig verkauft oder versehentlich doppelt eingestellt wurde). So eine Auktion sollte man auf keinen Fall selber beenden, weil man dann die Angebotsgebühren trotzdem zahlen muß - das wäre Verschwendung. Stattdessen sollte man die Auktion überarbeiten und möglichst einen anderen Gegenstand darüber verkaufen.

Sind noch keine Gebote eingegangen, so kann man in einer Auktion wirklich alles überarbeiten - die Kategorie, den Startpreis, den Titel und natürlich die Beschreibung.

Auch wenn man beim besten Willen nichts zum Verkaufen findet, sollte man die Auktion nicht beenden, sondern überarbeiten: Zunächst stellt man den Startpreis auf 1 Euro, damit man nur die Minimum-Angebotsgebühr von 25 Cent zahlen muss. Anschließend schreibt man als Auktionstitel und als Beschreibung jeweils nur noch "Bitte nicht bieten!": Sollte eBay diese Auktion bemerken wird sie gelöscht - und dabei werden die Angebotsgebühren erstattet.

Achtung: Neuerdings wird bei einer Senkung des Startpreises die Angebotsgebührendifferenz nicht mehr erstattet, siehe diese Meldung.

Übrigens: Man sollte nicht zu früh nervös werden, wenn auf einen Artikel noch nicht allzu viele Gebote eingegangen sind - die meisten Gebote kommen in den letzten Minuten, wenn die Auktion in der entsprechenden Kategorie weit vorne angezeigt wird. Viele eBayer möchten auch nicht in Bieterschlachten verwickelt werden und geben ihr Gebot erst in den letzten Sekunden ab - sie "snipen".

ag20030415, 20040128, 20051006

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Welche Artikel sollte man nicht über eBay verkaufen?

Es gibt drei Gruppen von Artikeln, die man nicht über eBay verkaufen sollte: Zum einen natürlich die, bei denen das gegen Gesetze verstösst und/oder sogar strafbar ist. Desweiteren sollte man keine Artikel anbieten, deren Verkauf eBay über die AGB untersagt. Und schließlich gibt es auch Artikel, bei denen man den Verkauf über eBay einfach nicht empfehlen kann.

Auch wenn eBay in den AGB vorschreibt, dass alle Mitglieder 18 Jahre alt sein müssen: Die Volljährigkeit wird nicht ausreichend überprüft und man darf daher keine Artikel anbieten, die z.B. auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stehen.

Natürlich darf man auch nichts verkaufen, was gegen andere Gesetze verstösst: Bestimmte Waffen dürfen ebensowenig verkauft werden, wie Produkte geschützter Tierarten oder Drogen. Selbstverständlich dürfen keine Raubkopien und natürlich keine Bomben verkauft werden.

Dann gibt es eine Vielzahl von Artikeln, deren Verkauf sich in einer gesetzlichen Grauzone bewegen würde oder die eBay aus anderen Gründen (z.B. wegen deren fragwürdigen "Moralvorstellungen") nicht auf der eigenen Plattform sehen will: Aktien und andere Wertpapiere, Ausweise, Crack- und Dekodiersoftware, nicht übertragbare Fahrscheine und Eintrittskarten, Grundstücke, Herunterladbare Medien, Infos und Internetadressen, menschliche Körperteile, Sexartikel im weitesten Sinne, Medikamente, Nationalsozialitische Artikel im weitesten Sinne, Repliken und Fälschungen, Tabakwaren, Tiere und Tierprodukte und bestimmte elektronische Geräte wie z.B. Störsender. Eine Liste hat eBay hier veröffentlicht.

Zwei der eBay-eigenen Handelsverbote sind besonders umstritten: Zum einen werden alle Auktionen gelöscht, die auch nur entferntest mit Sexualität im weitesten Sinne zu tun haben - so wurde z.B. mal der Verkauf einer Wäscheleine gestoppt, weil die ja auch für erotische Fesselspiele verwendet werden könnte...

Und zum anderen ist es für Autoren sehr ärgerlich, dass sie ihre Schriften oder ihre Software nicht über eBay verkaufen können. Bei Software wird z.B. alles an Auktionen gelöscht, was selber auf CD gebrannt, auf Diskette kopiert oder per Mail versandt wird. eBay will sich damit wohl einen Haufen Arbeit ersparen: Die müssten sonst in jedem Einzelfall aufwändig überprüfen, ob der Verkäufer auch die Urheberrechte hat.

Die dritte Gruppe sind die Artikel, deren Verkauf auf eBay nicht lohnt bzw. nicht empfehlenswert ist.

Als erstes fallen mir dabei Autos ein: Die sollten man schon deswegen nicht über eBay versteigern, weil hier vergleichsweise wenige Interessenten danach suchen werden. An die kostenlosen Marktführer mobile.de (inzwischen eine eBay-Tochtergesellschaft) mit rund 830.000 Angeboten und AutoScout24 mit etwa 675.000 Angeboten reicht eBay mit deutlich unter 5.000 Angeboten jedenfalls nicht entfernt heran - und Käufer suchen natürlich da zuerst, wo das größte Angebot ist. Wenn man trotz der 60 Euro eBaykosten mit dem Gedanken spielt, sein Auto über eBay zu verkaufen, dann sollte man wenigstens den Car-Check nutzen und sich so aus der Masse anderer Verkäufer herausheben.

Ein anderer Bereich, bei dem der Verkauf über eBay kaum lohnt, sind die kleinpreisigen Artikel wie Bücher und CDs. Hierbei stehen nämlich die eBay-Kosten in keinem gesunden Verhältnis mehr zum möglichen Ertrag: Verkauft man z.B. ein Taschenbuch für einen Euro, so kassiert eBay 29 % dieses kleinen Umsatzes (siehe eBay-Kostenrechner). Wenn man dann noch den Aufwand für das Einstellen des Artikels und den Versand bedenkt, dann wird schnell klar, dass man hier nur ein schlechtes Geschäft machen kann. Besonders häßlich wird es natürlich, wenn man noch nicht einmal einen Abnehmer für einen Euro findet - die Angebotsgebühr wird ja von eBay trotzdem kassiert und man hatte auch noch die vergebliche Arbeit mit dem Einstellen und Beschreiben des Artikels. eBay könnte sehr leicht auch Kleinpreisverkäufe attraktiv machen, in dem einfach die Angebotsgebühren gesenkt (und im unteren Preisbereich die Provisionen dafür erhöht) würden. Aber eBay hat leider bereits wiederholt erklärt, keinerlei Pläne in diese Richtung zu haben - dort ist man an solchen Verkäufen wohl nicht sonderlich interessiert.

ag20030409, 20040128

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Mails zur Account-Ausspähung

In letzter Zeit wurden gehäuft Mails von Leuten verschickt, die damit in betrügerischer Absicht Login-Daten für eBay erschleichen wollen.

Hier ein Beispiel für so eine Mail:

Von: [email protected] <[email protected]>
An: Axel Gronen <[email protected]>
Datum: Sonntag, 16. März 2003 01:08
Betreff: ebaY security check

eBay logo


Dear valued eBay member,

It has come to our attention that your eBay Billing Information records are out of date. That requires you to update the Billing Information If you could please take 5-10 minutes out of your online experience and update your billing records, you will not run into any future problems with eBay's online service. However, failure to update your records will result in account termination. Please update your records in maximum 24 hours.

Once you have updated your account records, your eBay session will not be interrupted and will continue as normal. Failure to update will result in cancellation of service, Terms of Service (TOS) violations or future billing problems.

Please click here to update your billing records.

Thank you for your time!
Marry Kimmel,
eBay Billing Department team.





Copyright © 1995-2003 eBay Inc. All Rights Reserved.
Designated trademarks and brands are the property of their respective owners.
Use of this Web site constitutes acceptance of the eBay User Agreement and Privacy Policy.

TrustE

Den Link, den man dort anklicken sollte, habe ich mal bewusst so stehen gelassen: Inzwischen funktioniert er nicht mehr.

Wenn man dem Link folgte, dann landete man auf einer Seite, wo man seinen eBay-Namen und sein Passwort angeben musste und wurde dann zu eBay weitergeleitet. Die auf diese Weise ausgespähten Passwörter werden für das Einstellen von betrügerischen Auktionen missbraucht.

Wenn man so eine Mail bekommt, dann sollte man die mitsamt der Daten aus dem Mailheader an die eBay-Sicherheit weiterleiten. Ich weiss zwar nicht, ob eBay da irgendwelche Maßnahmen ergreift - ich hoffe das aber...

Als Antwort kommt von eBay eine Standardnachricht:

Hallo liebes Mitglied!

Wir sind froh, dass Sie sich mit Ihrer Anfrage an uns gewendet haben.
Die E-Mail, die Sie erhalten haben, wurde nicht von eBay verschickt.

Einige Mitglieder haben uns auf solche E-Mail-Anfragen aufmerksam gemacht, die wie offizielle Mitteilungen von eBay aussehen und in denen persönliche Daten abgefragt werden. Anfragen dieser Art enthalten oft Links zu Web-Seiten, auf denen Sie aufgefordert werden, sich einzuloggen und/oder persönliche Informationen einzugeben.

Naehere Informationen zu diesen Links und wie man sie erkennen kann, finden Sie unter dem folgenden Link

http://pages.ebay.de/help/index_popup.html?new=account_protection.html

Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten, raten wir Ihnen, nicht darauf zu antworten und nicht auf die darin enthaltenen Links zu klicken.

Bitte kopieren Sie stattdessen den Text der E-Mail inklusive der eingeblendeten Kopfzeilen in eine E-Mail und senden Sie uns diese, damit wir die notwendigen Massnahmen ergreifen koennen.

Reagieren Sie auf jeden Fall misstrauisch auf E-Mail-Anfragen, in denen Sie gebeten werden, persönliche Daten anzugeben wie z.B. Ihre Kreditkartennummer oder Ihr eBay-Passwort. Wir möchten noch einmal ausdruecklich darauf hinweisen, dass eBay-Mitarbeiter nie nach Ihrem Passwort oder Ihren Kontodaten fragen.

Wir danke fuer Ihre Unterstuetzung und Ihre Mithilfe in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Gruessen

J. M.
eBay - Sicherheit

Die Betrugsversuche haben so große Ausmaße angenommen, dass eBay sogar in den System-Mitteilungen davor warnt:

*** IHRE PERSÖNLICHEN DATEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

einige von Ihnen haben uns mitgeteilt, dass sie eine E-Mail erhalten haben, in der vorgegeben wurde, dass sie von eBay abgesendet worden sei, und in der nach persönlichen Daten gefragt wurde. Bitte denken Sie daran, dass eBay NIEMALS in einer E-Mail nach persönlichen Daten, wie z.B. nach Kreditkartendaten, fragt. eBay wird auch nie von einer Nicht-eBay-Adresse Anfragen gleich welcher Art stellen. Wenn Sie eine derartige E-Mail erhalten, beantworten Sie diese bitte nicht und geben uns sofort Bescheid.

Zudem möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen, dass Sie laut unseren alten und auch gemäß unseren neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen NIEMANDEM Ihr eBay-Passwort mitteilen dürfen (§2, Absatz 4, Satz 2 AGB). Es sein denn, ein eBay-Kooperationspartner benötigt dies, um Ihnen eine Dienstleistung anzubieten. Der Gebrauch Ihrer Daten unterliegt dann den Datenschutzregelungen dieses Kooperationspartners. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den �Allgemeinen Hinweisen zum Umgang mit Ihren Daten� unter Punkt 4.

Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus, auch Ihren eBay-Mitgliedsnamen nicht unnötig an Dritte weiterzugeben, insbesondere in Zusammenhang mit Ihrem richtigen Namen oder Ihren Adressdaten.

eBay hat sich selber sehr hohe Standards beim Umgang mit Ihren Daten gesetzt. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich im Einklang mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Falls wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung ändern, werden Sie von uns rechtzeitig informiert.

Herzliche Grüße

eBay

Falls es doch jemandem gelungen sein sollte, einen Account zu übernehmen und das von eBay bemerkt wurde, dann bekommt das Opfer folgende Mail von eBay:

Dear Username (Mailadresse),

It appears your account was taken over by a third party, and used to place several unauthorized listings. Additionally, the email address on your account may have been tampered with, which is why you may not have received an email about these listings. We have restored your eBay account at this time.

Please complete the following instructions to regain control of your account:

First, please change the password on your EMAIL account to verify that it is secure and cannot be accessed by anyone other than you.

After you have changed the password on your email account, request a new password from eBay, using this procedure:

1. Click on the �Help� link at the top of most eBay pages and follow the provided links using the path:

Topics > My Account > My Personal Information > Updating Registration Information > If You Forget Your Password

2. Click on the �online form� link from the �If You Forget Your Password� page.

3. Enter your User ID. You will then be prompted to answer your �secret question.�

4. Since the answer to your �secret question� was administratively changed by eBay, you will not know the answer. Click the �Send me password instructions� to proceed with your password change. An email will then be sent to you that will allow you to complete your password change.

Note: If you do not receive this password email, check the spam filtering settings on your email account to see if the filter is preventing receipt of email from eBay. After you have resolved any issues that may be preventing you from receiving this email, use the �Send me password instructions� link and request the instructions again.

Once you 've changed your email and eBay passwords, change your Secret Question and Answer by following these instructions:

1. Click on the 'site map' link located on top of the navigation bar on most eBay pages.

2. Scroll down the site map until you see the 'My eBay' heading in the middle column.

3. Click on the 'Change my Secret Question and Answer' link located under the My eBay heading and follow those instructions.

Finally, please verify that the contact information we have on file for you is correct. If necessary, your contact information may be updated by following these instructions:

1. Click on the 'site map' link located on top of the navigation bar on most eBay pages.

2. Scroll down the site map until you see the 'My eBay' heading in the middle column.

3. Click on the 'Change my registration information' link located under the My eBay heading and follow those instructions.

We were able to end all unauthorized listings on your account without incident. At the time, the listings were ended and all associated fees were credited to your account. Concerning your credit card information, we assure you that this information is stored on a secure server and cannot be viewed by anyone.

Let me suggest a few ways this take-over could have occurred:

First, there have recently been a number of email messages sent to eBay members asking for user IDs and passwords. These unsolicited and spoofed messages appear to come from eBay Support, but in fact are not. eBay would never ask for sensitive information of this nature via email.

Second, if you use a fairly simple or easy-to-guess password, it's possible someone could have guessed it after repeated attempts. For this reason, it's important to use a password that uses a combination of letters and numbers making it very difficult to guess. The same applies for the password hint question. It's also important to use different passwords for the various online accounts you use (email, Billpoint, PayPal, etc).

Last, there are a number of computer viruses in circulation that log and record keystrokes. It's recommended that computer users keep their virus alert software up-to-date, and check their system often for problems. A firewall for high-speed internet users is also highly recommended.

Any inquiries regarding your password, fees or other information about your account should be directed to the Customer Support webform at:

http://pages.ebay.com/help/basics/select-support.html

If you are contacted with questions about the listings that were placed on your account or other related issues, please have those individuals contact us through the Rules and Safety webform at:

http://pages.ebay.com/help/basics/select-RS.html

Thank you for your patience and understanding regarding this matter.

Regards,

Customer Support (Trust and Safety Department)
eBay Inc

ag20030330, 20030426

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Der eBay-Bietagent

Einleitung

Bei eBay gibt es einen automatischen Bietagenten, dessen Funktionsweise offenbar nicht intuitiv verständlich ist, denn man liest immer wieder Fragen dazu. Einige dieser Fragen werden auf den eBay-Hilfeseiten nicht ausreichend behandelt und ich habe mich daher entschlossen, hier mal die Infos zum Bietagenten zu bündeln.

Funktion und Zweck

Der Bietagent steht in normalen Auktionen automatisch zur Verfügung und kann nicht abgeschaltet werden. Mit Hilfe dieser Automatik kann man sein Maximalgebot in einer Auktion abgeben, ohne dass dieses Gebot auch unbedingt der spätere Kaufpreis wird: Es wird automatisch nur so viel geboten, wie nötig ist, um über den Mitbietern zu liegen. Dabei bildet das Maximalgebot natürlich die absolute Obergrenze.

Gibt nun später ein anderer Bieter ein Gebot ab, so bietet der Agent automatisch mit - notfalls bis zum eingestellten Maximalgebot. Dafür muss man praktischerweise nicht online sein.

Der Bietagent und die eBay-AGB

In §8, Absatz 5. der eBay-AGB heisst es: "Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse ist ausgeschlossen."

Damit ist die Benutzung des eBay-Bietagenten eigentlich verboten, denn er ist ja zweifellos ein "automatisierter Datenverarbeitungsprozess". Strenggenommen ist damit bei eBay jede Gebotsabgabe durch die AGB untersagt, denn der Bietagent läßt sich ja nicht abschalten...

Die Erhöhungsschritte

Möchte man bei eBay ein Gebot abgeben, so muss dieses mindestens einen Erhöhungsschritt über dem aktuellen liegen. Die Erhöhungsschritte sind abhängig vom aktuellen Höchstgebot. In der nachstehenden Tabelle werden die Erhöhungsschritte aufgeführt:

Aktueller Preis Erhöhungsschritt
EUR 1,00 - EUR 49,99
EUR 0,50
EUR 50,00 - EUR 499,99
EUR 1,00
EUR 500,00 - EUR 999,99
EUR 5,00
EUR 1.000,00 - EUR 4.999,99
EUR 10,00
Über EUR 5.000,00
EUR 50,00

Ungewöhnliche Bietverläufe

Es liegt am Bietagenten, wenn es ungewöhnliche Bietverläufe mit "krummen" Zahlen gibt und auch mal jemand mit weniger als einem Erhöhungsschritt überboten wird.

Ein Beispiel: Bieter A führt die Auktion mit einem Betrag von 1,00 Euro, sein im Bietagenten eingegebenes Maximalgebot ist 10,00 Euro. Bietet nun Bieter B 10,01 Euro, dann führt er damit als Höchstbieter - obwohl sein Maximalgebot nur einen Cent (und damit weniger als einen Erhöhungsschritt) über dem Maximalgebot von 10,00 Euro des Bieters A liegt. Hier zählt aber die Differenz zwischen dem zunächst angezeigten Gebot von Bieter A (1,00 Euro) und dem dann neuen Höchstgebot von Bieter B (10,01 Euro), die eben doch höher als einen Erhöhungsschritt ist.

Gibt Bieter B im oben genannten Beispiel 10,00 Euro als Höchstgebot ein, dann führt nun Bieter A mit dem Gebot von 10,00 Euro: Bei gleichen Geboten zählt das früher abgegebene. Will Bieter B weiter mitbieten, so muss er als nächstes 10,50 Euro bieten.

Fazit: Es kann durchaus sinnvoll sein, nicht immer glatte Höchstgebote einzugeben...

Der Bietagent und Powerauktionen

Achtung: Der Bietagent funktioniert bei Powerauktionen nicht!

Bei Powerauktionen gilt das eingegebene Gebot. Beispiel: Es werden fünf Artikel angeboten und es gibt eine Vielzahl von Geboten, von denen das höchste 40,50 Euro ist. Gibt man nun für diese fünf Artikel ein Gebot von 50,00 Euro ab, so bekommt man die Artikel nicht etwa für 41,00 oder weniger Euro, sondern man muss pro Artikel volle 50 Euro zahlen!

Das obige Beispiel gilt nur, wenn man auf alle Artikel einer Powerauktion bietet, was man deshalb nie tun sollte. Würde man in dem Beispiel nur auf vier der fünf Artikel bieten, so bekäme man diese für das niedrigste gerade noch erfolgreiche Gebot - also vier Artikel für jeweils 40,50 Euro.

Der Bietagent und "Pusher"

"Pusher" sind unseriöse Verkäufer, die selber mit Hilfe eines Zweitaccounts auf ihre eigenen Auktionen bieten (oder auch durch "gute Freunde" bieten lassen).

Dabei gibt es "Pusher", die das Maximalgebots eines Bieters ausloten wollen um so zu erreichen, dass sich der Artikel möglichst teuer verkauft. Dabei ist ein beliebter und leider oft erfolgreicher Trick, mit einem "krummen" Betrag von x,99 zu arbeiten.

Beispiel: Bieter A hat ein Maximalgebot von 10,00 Euro eingegeben und führt als derzeit einziger Bieter die Auktion mit 1,00 Euro. Nun vermutet Pusher P, dass das Höchstgebot des A bei 5,00 Euro liegen könnte und bietet 4,99 Euro. Ab sofort führt Bieter A die Auktion mit 5,49 Euro und Pusher P weiss, dass das Maximalgebot doch noch höher liegen muss (sonst wäre Bieter A mit nur 5,00 Euro führend). Also bietet Pusher P nun 9,99 Euro und Bieter A führt mit 10,00 Euro. Pusher P kann sich zufrieden zurücklehnen, er hat das Maximalgebot des Bieters A erfolgreich ausgelotet...

ag20030126

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Artikelbeschreibungen gründlich lesen!

Eigentlich ist es eine Binsenweisheit: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Das gilt in ganz besonderem Maße auf eBay, wo offenbar viele Käufer den Fehler machen, die Artikelbeschreibungen nicht richtig zu lesen.

Insbesondere in drei Bereichen ist gründliches Lesen dringend angebracht, weil Käufer sonst enttäuscht werden:
  1. Bei der Frage, um was es überhaupt geht
  2. Funktioniert der Artikel?
  3. Die Nebenkosten

Zu 1.:

Der Auktionstitel reicht oft nicht aus, um zu sehen, um was für einen Artikel es sich überhaupt handelt. So machten in den letzten Monaten die Verkäufe von (Original-)Verpackungen Schlagzeilen: Immer wieder werden in Auktionen nicht die eigentlichen Geräte, sondern nur ihre Verpackung verkauft. So wurde z.B. in dieser Auktion eigentlich deutlich darauf hingewiesen, dass es sich nur um eine Verpackung handelt - und trotzdem hat da jemand 126 Euro geboten. Der Käufer hatte wohl etwas anderes erwartet und gab daher dem Verkäufer auch noch eine negative Bewertung.
Manchmal muss man sehr genau lesen, um nicht reingelegt zu werden: In dieser Auktion ging es z.B. gar nicht um das angepriesene Auto, sondern nur um ein Bild in Postergröße davon - das erschließt sich einem aber nur bei sehr gründlichem Lesen...

Das Thema der Originalverpackungen hat für einiges Rauschen im Blätterwald gesorgt, u.a. gab es Artikel in folgenden Medien: RP-ONLINE, PC-WELT, ComputerPartner und onlinekosten.de.

Zu 2.:

Die Erwartungen vieler Käufer sind eher Wunschdenken, als realistische Betrachtung. Wenn auf eBay ein Artikel (z.B. eine CPU) als "ungeprüft, möglicherweise defekt" verkauft wird, dann ist er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch defekt. Bei solchen Teilen kann man als Käufer nur dann ein Schnäppchen machen, wenn man sich mit den Teilen gut auskennt und eventuelle Defekte selbst reparieren kann...

Zu 3.:

Ob man als Käufer ein Schnäppchen macht, hängt sehr von den Nebenkosten ab: So müssen die Versandkosten unbedingt in den Gesamtpreis einkalkuliert werden! Es gibt Verkäufer, die z.B. bei Büchern nur die bei einer Büchersendung entstehenden reinen Portokosten berechnen und keine Kosten für Verpackung oder sonstigen Aufwand. Andere Verkäufer nehmen (teilweise sehr hohe) Versandkostenpauschalen, die so manches "Schnäppchen" letztlich überteuern.

Übrigens: Die AGB von eBay schließen das Abwälzen der eBaykosten auf den Käufer eigentlich aus. Diese AGB betreffen aber nur das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und eBay, nicht das zwischen Verkäufer und Käufer. Wenn also in der Artikelbeschreibung die eBay-Kosten auf den Käufer abgewälzt werden und jemand trotzdem ein Gebot abgibt, so ist diese Klausel Vertragsbestandteil und für den Käufer bindend.

ag20030117

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Sachmängelhaftung

Zunächst mal was zur Abgrenzung: Die Begriffe "Sachmängelhaftung" und "Garantie" werden oft verwechselt, sie bedeuten aber keineswegs das Gleiche! Im Folgenden ist nur von der gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung die Rede, vom Verkäufer oder Hersteller freiwillig zusätzlich abgegebene Garantien sind etwas anderes.

Seit dem 01.01.2002 haftet ein Verkäufer grundsätzlich zwei Jahre lang für Sachmängel. Das gilt übrigens für jeden Verkäufer auf eBay, nicht nur für gewerbsmäßige Händler! Man hat also für jeden ersteigerten Artikel eine 24-monatige Gewährleistungsfrist. Ausnahme: Private Verkäufer können diese Gewährleistung ausschließen (müssen das aber ausdrücklich in der Artikelbeschreibung angeben!). Händler können die Gewährleistung nicht ausschließen, allerdings bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzen (und müssen das natürlich auch ausdrücklich in der Artikelbeschreibung angeben).

Nähere Infos zu Sachmängeln gibt es hier. Wichtig: Als privater Verkäufer kann man eine Sachmängelhaftung ausschließen. Je unpräziser eine Artikelbeschreibung ist, desto wichtiger ist ein solcher Ausschluss. Wer umfangreiche und detaillierte Artikelbeschreibungen macht, wird sicher selten für Sachmängel haften müssen - egal, ob als privater oder gewerbsmäßiger Verkäufer.

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Weitere eBay-Accounts einrichten

Bei eBay ist es erlaubt und sogar erwünscht, sich mehrere Useraccounts einzurichten - immerhin macht eBay einen Haufen Werbung mit der dadurch hohen Mitgliederzahl von rund 125 Millionen Benutzern weltweit. Das steht auch in den eBay-AGB unter § 2 Abschnitt 5: "Grundsätzlich steht es dem Mitglied frei, mehrere Mitgliedskonten zu eröffnen".

Das Einrichten weiterer Benutzeraccounts ist aus verschiedenen Gründen durchaus sinnvoll:

Zum Beispiel für Leute, die bei eBay Artikel einkaufen und wieder verkaufen - wer möchte schon, dass die Käufer etwas über den Lieferanten und den Einkaufspreis erfahren. Außerdem hat man dadurch zwei getrennte Bewertungsprofile: Wenn man als Käufer einmal mit einem Verkäufer unzufrieden ist und den entsprechend negativ bewertet, so muss man immer mit einer ebenfalls negativen Rachebewertung rechnen. Die stört aber nur wenig, wenn es sich um einen reinen Käuferaccount handelt: Die Verkäufer suchen sich ihre Käufer ja nicht mit Hilfe des Bewertungsprofils aus...

Aber auch für Leute, deren Benutzername sich schon etwas rumgesprochen hat und die nicht unbedingt möchten, dass Arbeitskollegen oder Freunde sich jederzeit über die getätigten Einkäufe auf dem Laufenden halten können.

Oder eben, weil man öfter auch mal für andere (Freunde oder Familienangehörige) etwas kauft oder verkauft und so besser den Überblick behält.

Oder man möchte seine privaten Verkäufe von den gewerblichen trennen.

Entgegen dem Rat einer großen Computerzeitung sollte man aber keinen Zweitaccount nutzen, um auf eigene Auktionen zu bieten - das ist nämlich verboten und kann zum Ausschluss aus eBay führen!

Für das Anlegen eines Zweitaccounts braucht man nichts weiter als eine zweite Mailadresse - die bekommt man bei vielen Freemailanbietern oder bei seinem Internetprovider (z.B. T-Online oder AOL). Wer über eine eigene Domain verfügt, kann sich sogar meistens unendlich viele Mailadressen einrichten!

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Hoaxes

Neben Viren gibt es ein weiteres Ärgernis, das fast ausschließlich per Mail verbreitet wird: Die sogenannten Hoaxes.

Ein Hoax (englisch Schwindel, Falschmeldung, blinder Alarm) ist eine Mail, die von (meistens) gut meinenden Usern kettenbriefartig verbreitet wird. Ursprünglich waren das hauptsächlich falsche Virenwarnungen, inzwischen gibt es viele verschiedene Spielarten.

Insbesondere per Mail verbreitete Virenwarnungen sind eigentlich immer falsch...
Man erkennt sie daran, das meist auf eine große Firma Bezug genommen wird und dazu aufgefordert wird, sie an möglichst viele Leute weiter zu leiten.

In letzter Zeit (März 2003) habe ich mehrmals eine Mail bekommen, in der angeblich ein Knochenmarkspender gesucht wird. Auch dieses angebliches Hilfeersuchen ist ein schlechter Scherz, wie man hier nachlesen kann...

Eine Variante der Hoaxes ist besonders tückisch: Das sind die profitorientierten Kettenbriefe nach dem Pyramidensystem (Schneeballsystem). Die sind in Deutschland nach § 6c UWG verboten und man macht sich sogar strafbar, wenn man sie weiter verbreitet!
Bei diesen verbotenen Kettenbriefen soll man Geld an auf einer Liste stehende Leute bezahlen und dafür z.B. Infos/Reporte bekommen, wie man schnell mit dem System reich werden könne.
Bekommt man so einen Kettenbrief von einem Bekannten, so sollte man ihn auf die Strafbarkeit aufmerksam machen und ihm die Infos geben, warum solche Systeme nicht funktionieren können. Siehe z.B. die Vorlesung von Prof. Röß.

Klar, dass sich auch auf eBay dubiose Gestalten tummeln, die dort Werbung für diese illegalen Geschaefte machen und alle möglichen Kategorien damit zumüllen. Es hat gar keinen Sinn, sowas bei eBay zu melden: Ehe die Auktionen gelöscht werden, hat der Kerl sein Ziel schon erreicht (Werbung) und bekommt dann zu allem Überfluss noch die Angebotsgebühren erstattet. Hier hilft nur eine Strafanzeige...

Eine andere Hoax-Variante ist da schon amüsanter, vor allem wenn man nicht auf den Unsinn hereinfällt: Das sind die Tränendrüsenmails, die zu völlig sinnlosen und meistens unerwünschten Aktionen aufrufen. Da soll man z.B. dem an irgendwas besonders schlimmen erkrankten X Mails schicken oder mit Mails bei Y gegen irgendwas besonders grausames oder ungerechtes protestieren. Wenn man eine Mail in diesem Stil bekommt, sollte man mit Hilfe einer Suchmaschine oder eines einschlägigen Verzeichnisses erstmal die Herkunft recherchieren und dann den Absender informieren, dass er verarscht worden ist...

Wenn jemand meint, tatsächlich auf eine per Mail verbreitete sinnvolle Aktion aufmerksam gemacht worden zu sein, der darf die gerne an mich weiterleiten.

Weitere Infos:
Hoax-Info
Urban Legends (englisch)

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Viren

Wer viel im Internet ist und viel auf Internetauktionshäusern handelt, wird früher oder später mit Viren konfrontiert werden. Ich bekomme derzeit rund zehn virenverseuchte Mails pro Woche.

Früher wurden diese Schädlinge hauptsächlich durch virenverseuchte Software (vor allem Raubkopien) verbreitet. Inzwischen sind Mailviren sehr weit verbreitet, die sich teilweise durch automatisch geöffnete Mailanhänge vor allem bei MS Outlook Express vervielfältigen. Dabei werden dann virenverseuchte Mails an alle im Adressbuch eingetragenen Leute verschickt - und das können sehr viele sein, wenn alle Kontakte automatisch abgespeichert werden.

Man sollte zu seinem Schutz einige Tipps beachten. Das Wichtigste: Unbedingt einen Virenscanner benutzen! Ich habe gute Erfahrungen mit AntiVir gemacht, das für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch kostenlos ist.

Wenn man MS Outlook benutzt: Unbedingt die automatische Vorschau abschalten und moeglichst die jeweils aktuellste Version verwenden - oder besser noch ein weniger anfälliges Programm.

Allgemein gilt: Nie einen verdächtigen oder unbekannten Dateianhang öffnen, auch wenn die Mail von einem guten Bekannten stammt (der ja auch ohne sein Wissen Viren verschicken kann). Software sollte man nur aus vertrauenwürdigen Quellen downladen und vor dem Start auf Viren prüfen.

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Schnäppchenjagd auf eBay

Wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Schnäppchenjagd auf eBay ist natürlich die Kenntnis der Marktpreise. Sonst ersteigert man womöglich etwas noch über dem Neupreis, wie das insbesondere bei Büchern über eBay und Digitalkameras oft passiert.

Man sollte sich den Ausgang einiger Auktionen mit dem Wunschartikel ansehen. Ich empfehle dabei die Verwendung von BayWotch: Damit kann man wunderbar den Verlauf von Auktionen beobachten und die erzielten Preise auswerten.

Für die Suche nach einem Artikel sollte man die Stichwortsuche von eBay benutzen. Auf diese Weise findet man auch Artikel, die in der falschen Kategorie eingeordnet sind und daher nicht so viele Gebote bekommen werden.

Es gibt Gründe, warum viele Leute bestimmte Artikel über die Stichwortsuche nicht finden können. So kann z.B. der Verkäufer einen Fehler gemacht haben und ein Wort falsch geschrieben haben. Man sollte also nicht nur z.B. nach "Amethyst" suchen, sondern auch nach "Ametyst" und "Amethist".

Wenn man einen interessanten Artikel gefunden hat, sollte man auf jeden Fall die Nebenkosten beachten und in den Gesamtpreis einkalkulieren. Teilweise wälzen Verkäufer die eBay-Gebühren auf den Käufer ab. Das ist zwar nach den eBay-AGB Abschnitt A, § 6, Absatz 7. verboten, trotzdem ist man zur Zahlung verpflichtet, wenn man bietet. Andere Verkäufer berechnen stark überhöhte Versandkosten bzw. bieten nur den Versand in teueren Versandformen an.

Wenn man all das beachtet hat und weiss, wie viel man für einen bestimmten Artikel maximal bieten möchte, kann es losgehen. Zunächst sollte man noch prüfen, ob es eine Sofortkaufoption gibt oder die Sonderregeln einer Powerauktion gelten. Wenn das nicht der Fall ist, sollte man aber nicht sofort ein Gebot abgeben: Es bestünde dann die Gefahr, in eine Bieterschlacht mit anderen Interessenten zu geraten. Ich empfehle, das Gebot erst einige Sekunden vor Schluss der Auktion abzugeben.

Am bequemsten und einfachsten geht die Schnäppchenjagd natürlich mit PreisHai, unserem ultimativen Schnäppchenjäger...

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Der Auktionstitel

Eine gute Überschrift (Auktionstitel) ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg einer Auktion. Der Titel sollte gut gewählt und Fehler vermieden werden.

Für den Titel hat man (derzeit) nur 45 Zeichen Platz. Daher sollte man keinen Platz für überflüssige Füllzeichen wie +++ und @@@ verschwenden: Damit lockt man nicht einen einzigen Interessenten an.

In den Titel gehören bereits möglichst viele Informationen zum Produkt. Statt lapidar "Druckerpatrone" zu schreiben, sollte man die genaue Modellbezeichnung aufführen und möglichst noch die Drucker, für die die Patrone geeignet ist: Auf diese Weise erreicht man auch die Leute, die einen Artikel über die Stichwortsuche finden wollen. Aber auch diejenigen, die in einer Kategorie stöbern, werden eher angelockt: Viele haben keine Lust, bei nichtssagenden Auktionstiteln noch die Beschreibung zu lesen.

Es ist sehr wichtig, dass eine Auktion auch über die Stichwortsuche gefunden werden kann. Daher muss man unbedingt darauf achten, keines der bei eBay verbotenen Wörter zu benutzen. Am besten ist, man nutzt dazu unseren Auktionstiteltest.

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Powerauktion erst ab 10 Artikel

Hat man mehrere identische Artikel anzubieten, kann man eine Powerauktion durchführen. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Man muss geprüftes Mitglied sein oder mehr als 20 positive Bewertungen haben und seit mindestens 14 Tagen bei eBay sein.

Das lohnt aber nur dann, wenn man mindestens zehn Artikel anbietet und so von der Begrenzung der Angebotsgebühr für eine Powerauktion auf 4,80 Euro profitiert.

Es gibt einige Argumente, die gegen Powerauktionen sprechen:
  • Man erzielt pro Artikel vermutlich einen geringeren Preis, da der ja das niedrigste noch erfolgreiche Gebot ist.
  • Eine Auktion wird eher übersehen, als mehrere.
  • Mit mehreren Auktionen kann man ohne Mehrpreis in verschiedenen Kategorien präsent sein.
  • Mit mehreren Auktionen kann man über einen längeren Zeitraum präsent sein und mehr potentielle Interessenten ansprechen.

Ab zehn Artikeln ist die Powerauktion dann aber interessant. Übrigens darf man nicht mehr als zehn identische Auktionen starten, denn dann ist das eine von eBay nicht erlaubte "Mehrfachauktion", ab der elften Auktion wird von eBay u.U. gelöscht.

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Artikel beobachten

Wenn man auf eBay einen interessanten Artikel gefunden hat, dann möchte man manchmal diesen Artikel erstmal im Auge behalten und nicht sofort mitbieten.

Dazu gibt es bei eBay die Funktion "Diesen Artikel beobachten". Leider gibt es bei eBay dafür eine lästige Beschränkung: Man darf nicht mehr als 100 Artikel beobachten!

Zur Umgehung dieser Beschränkung empfehle ich Elmar Denkmanns Tool BayWotch. Damit kann man nicht nur unbeschränkt viele Artikel beobachten, sondern es bietet auch Funktionen zum Ermitteln des Marktpreises bestimmter Produkte.

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Eigene Auktion nicht auffindbar?

Viele Verkäufer wundern sich, wenn ihr angeblich erfolgreich eingestellter Artikel zwar in "Mein eBay" erscheint, aber ansonsten nicht zu finden ist.

Wenn man einen Artikel über die Stichwortsuche finden kann, in der Kategorie aber nicht, dann deshalb: Man kann für 14,95 Euro einen Artikel zum Kategorie-Top-Angebot machen (siehe eBay-Kostenrechner). Innerhalb einer Kategorie werden diese Top-Angebote nun zuerst angezeigt und die "normalen" Angebote dann erst hinter den gesamten Top-Angeboten. Bei Kategorien mit vielen Angeboten erscheinen die "normalen" Angebote oft erst auf der fünften oder sechsten Seite - und man muss sich mindestens bis dort durchklicken, ehe man seinen eigenen Artikel finden kann (wenn der kein Top-Angebot ist).

In den Foren von eBay wird in letzter Zeit auch öfter ein weiteres Problem geschildert: Manche finden ihre Auktion auch nicht in "Mein eBay". Das liegt dann daran, dass die Auktionen dort unter "Verkaufen" stehen, aber unter "Kaufen" nachgeschaut wird.

Es gibt dazu bei eBay auch eine Hilfeseite, die allerdings nicht vollständig ist.

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eBay bezahlen

eBay bietet dem Verkäufer drei verschiedene Zahlungsweisen für die eBay-Rechnungen an: Per Lastschrift, Kreditkarte und Überweisung.

Man zahlt am sinnvollsten per Lastschrift. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, so kann man bei seiner Bank problemlos bis sechs Wochen nach Belastung sein Geld zurückbuchen lassen - und das ohne weitere Begründung.

Die Zahlung per Kreditkarte hat den Nachteil, dass zu den ohnehin nicht gerade geringen eBay-Gebühren auch noch 1 % Zuschlag für Auslandseinsatz gezahlt werden muss, da eBay die Kreditkartenbelastungen von den USA aus durchführt. Außerdem kann man seine eBay einmal bekannt gegebenen Kreditkartendaten nicht mehr selber löschen, sondern allenfalls mit anderen Daten überschreiben.

Die Zahlung per Überweisung hat auch Nachteile: Sie ist umständlicher und man kann eine Überweisung nicht mehr rückgängig machen. Ausserdem gibt es oft Schwierigkeiten mit der Gutschrift bei eBay: Das dauert lange und manchmal funktioniert die Zuordnung der Zahlungen nicht. Update: Neuen Benutzern wird die Überweisung gar nicht mehr als Zahlungsart angeboten.

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Meldung verbotener Auktionen

Es ist sehr mühsam, eine gemäß den eBay-AGB verbotene Auktion an das Team von eBay zu melden: Man muss sich dabei mühsam durch einen Haufen verschiedener Fenster klicken und genaue Angaben zu Artikelnummer und Verkäufer in die einzelnen Felder eintragen.

Viel schneller ging das, wenn man in einer Auktion die Funktion "Auktion an einen Freund senden" nutzte. Da musste man dann nur noch die Mailadresse seines "Freundes" [email protected] oder [email protected] eintragen und eventuell noch eine kurze Erläuterung, warum man diese Auktion für verboten hielt...

Leider legt man bei eBay wohl nicht allzuviel Wert auf die Mitarbeit der Mitglieder, denn inzwischen funktionieren diese "Meldungen an einen Freund" nicht mehr. Stattdessen muss man sich nun wieder durch ein unnötig umständliches Webformular kämpfen, bei dem man neben der Artikelnummer blödsinnigerweise auch noch den Namen des Verkäufers eingeben muss. Ein kleiner Vorteil soll dabei aber nicht verschwiegen werden: Man erfährt sofort, ob die fragliche Auktion bereits durch ein anderes Mitglied gemeldet wurde.

Wenn eBay wirklich verbotene Auktionen durch die Mitglieder gemeldet bekommen möchte, dann wäre das einfach zu erreichen: Durch einen Button "Diese Auktion melden" bei jeder Auktion. Dort bräuchte man dann nur noch einen Grund auszuwählen und sonst keine unnötigen Angaben mehr zu machen (um welchen Verkäufer es sich handelt, kann man ja aus der Auktionsnummer ermitteln).

Neben der Umständlichkeit hat das jetzige Webformular einen weiteren Mangel: Es bietet zu wenig Gründe an, warum die Auktion fragwürdig ist. Zumindest eine Rubrik "Sonstige Gründe" wäre sehr sinnvoll...

Man sollte sich übrigens gut überlegen, ob die Meldung einer fragwürdigen Auktion tatsächlich lohnt. Ich melde eigentlich nur Auktionen, bei denen ich einen Betrugsversuch vermute. Mich ärgern zwar Auktionen, die in die falsche Kategorie eingestellt sind oder die statt eines Artikels nur Werbung für eine Website oder ein MLM-System enthalten. Bei denen bringt es aber nichts, sie zu melden: Bis eBay reagiert hat die Auktion den Zweck (Werbung) bereits erreicht und der Bösewicht bekommt bei Löschung der Auktion durch eBay zu allem Überfluss auch noch seine Einstellgebühren erstattet.
Übrigens lohnt es nicht, die Auktionen von Powersellern zu melden: Ich habe noch keinen Fall erlebt, in dem eine solche Auktion gelöscht worden wäre.

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© 2002-2011 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 24.01.2011.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.