FAQ: Abmahnungen

Update 07.11.09: Eine aktuelle Fassung der Infos finden Sie hier.

Nach meinem Bericht zur Abmahnwelle bei eBay erreichten mich rund 100 Zuschriften zu dem Thema, offenbar gibt es mehr Betroffene, als bisher angenommen. Ich habe mich daher entschlossen, hier nun mal eine Zusammenstellung häufiger Fragen und Antworten zu Abmahnungen zusammenzustellen.

  • Was ist eine Abmahnung?
  • Weswegen wird abgemahnt?
  • Wer mahnt ab?
  • Können auch private Verkäufer abgemahnt werden?
  • Wie kann ich meine Artikelbeschreibungen gestalten, um Abmahnungen zuverlässig auszuschließen?
  • Ich möchte einen Mitbewerber abmahnen. Wie komme ich an dessen Adresse?
  • Ich wurde abgemahnt. Was kann ich tun?
  • Ab wann handele ich gewerblich?
  • Weiterführende Links
  • Was ist eine Abmahnung?

    Eine Abmahnung in dem hier besprochenen Sinne ist die Aufforderung, ein bestimmtes Tun bei eBay künftig zu unterlassen und sich dazu vertraglich (nämlich mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) zu verpflichten. Neben der vorgefertigten Unterlassungserklärung ist dann meistens noch die Kostennote (Rechnung) des abmahnenden Anwalts dabei, die der Abgemahnte zahlen soll.

    Weswegen wird abgemahnt?

    Die meisten Abmahnungen gegen eBay-Verkäufer ergingen bisher wegen Markenrechtsverstößen (z.B. Anbieten einer Uhr im "Cartier-Stil") und wegen Lizenzproblemen (hier ist Microsoft sehr aktiv).

    Zunehmend werden aber auch gewerbliche Verkäufer abgemahnt, die sich nicht an die Bestimmungen zum Verbraucherschutz halten und z.B. keine Widerrufsbelehrung in den Angeboten haben, keine ordentliche Anbieterkennzeichnung haben oder unzulässige AGB verwenden.

    Auf der Seite der Wettbewerbszentrale wird über unabdingbaren Angaben bei gewerblichen eBay-Angeboten informiert. Das Wichtigste dabei: Alle gewerblichen Verkäufer müssen in der Artikelbeschreibung eine Widerrufsbelehrung stehen haben. Außerdem müssen sie eine ladungsfähige Anschrift angeben - eventuell auch in der Artikelbeschreibung, mindestens aber auf der Mich-Seite.

    Wer mahnt ab?

    In den letzten Wochen wurden mehrere tausend eBay-Verkäufer abgemahnt, die trotz des gewerblichen Charakters ihrer Angebote die gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllten. Die mit Abstand meisten Abmahnungen kommen dabei von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., außerdem gibt es diverse Firmen, die ihre Wettbewerber anwaltlich abmahnen lassen.

    Können auch private Verkäufer abgemahnt werden?

    Ja, absolut! Hier kommen vor allem Abmahnungen wegen Verstößen gegen Markenrechte in Frage ("Uhr ähnlich Cartier") oder bei Lizenzverstößen (z.B. Verkauf eingeschränkter Microsoft-Lizenzen).
    Außerdem gibt es immer wieder abgemahnte Verstöße gegen Urheberrechte, wenn z.B. Bilder oder umfangreiche Artikelbeschreibungen widerrechtlich kopiert wurden - siehe in dem Zusammenhang auch meinen
    Artikel zum Bilder- und Texteklau

    Wie kann ich meine Artikelbeschreibungen gestalten, um Abmahnungen zuverlässig auszuschließen?

    Gar nicht: Niemand (auch kein sehr guter Anwalt) wird eine garantiert abmahnsichere Artikelbeschreibung erstellen können. Dazu gibt es einfach zu viel zu beachten und zu wenig allgemein gültige Vorgaben.

    Dazu mal ein Beispiel: Nach � 12 der BatterieVerordnung sind Versandhändler (also auch gewerbliche eBay-Verkäufer) verpflichtet, beim Verkauf von Geräten mit Batterien den Käufer auf seine gesetzliche Pflicht zur Rückgabe gebrauchter Batterien hinzuweisen. Einen derartigen Hinweis habe ich noch in keinem eBay-Angebot gesehen - und damit könnten tausende eBay-Händler von ihren Mitbewerbern schon alleine wegen dieses Verstoßes abgmahnt werden.

    Trotzdem liefert immerhin die Seite der Wettbewerbszentrale wichtige Hinweise und eine Checkliste, auf was mindestens geachtet werden muss.

    Ich möchte einen Mitbewerber abmahnen. Wie komme ich an dessen Adresse?

    Einige (wenige) Anbieter geben auf eBay ihre Anschrift in der Artikelbeschreibung oder auf der Mich-Seite an. Ist das nicht der Fall, dann wird es etwas kompliziert: Eigentlich sollte man Hilfe von eBay erwarten können - aber da beißt man erfahrungsgemäß auf Granit. Erfolgversprechend ist eventuell ein Testkauf mit einem Zweitaccount, denn dabei bekommt man ja die Verkäuferadresse mitgeteilt. Problem dabei: Wenn man kein Widerrufsrecht geltend machen kann (z.B. weil man selber Unternehmer ist), dann kommt so natürlich ein wirksamer Kaufvertrag zu Stande. Außerdem riskiert ein Testkäufer auch noch den Ausschluss vom eBay-Handel: Hier steht eBay immer auf der Seite der Verkäufer.

    Man kann natürlich Dritte mit dem Recherchieren der Adresse beauftragen: Die Kosten dafür dürften in der Regel auch vom Abgemahnten zu tragen sein. Es gibt diverse Dienstleister, die sich auf solche Ermittlungen spezialisiert haben - z.B. die Firma fakecontrol in Köln.

    Update 16.09.04: Rechtsanwalt Rolf Becker von der Kanzlei Wienke & Becker wies mich darauf hin, dass in der Regel wohl auch Kosten für Testkäufe erstattet werden müssen, wenn diese für die Rechtsverfolgung nötig waren.

    Ich wurde abgemahnt. Was kann ich tun?

    Wenn die Abmahnung grundsätzlich berechtigt ist, dann empfiehlt sich wohl meistens zumindest die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dabei sollte man die vorgegebene Erklärung aber nur dann unterschreiben, wenn darin nicht auch die Übernahme der Anwaltskosten festgeschrieben ist, nötigenfalls sollte man den entsprechenden Passus streichen.

    Ist die Abmahnung berechtigt und man gibt diese Unterlassungserklärung nicht fristgerecht ab, dann droht der Erlass einer Einstweiligen Verfügung: Bei Verstößen im Internet wird der Abmahnende meist die Eilbedürftigkeit erfolgreich begründen können. Bei einer Einstweiligen Verfügung bekommt der Abgemahnte meistens keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme und hat daher erst einmal schlechte Karten: Er müsste dann gegen die Einstweilige Verfügung vor Gericht klagen - und hat damit einige verbundene Kosten.

    Bei den Anwaltskosten wird teilweise ordentlich abgezockt, in dem der Streitwert stark überhöht angesetzt wird. Bei seriösen Anwälten und z.B. einer fehlenden Widerrufsbelehrung werden wohl meist Kosten von unter 400 Euro berechnet, es sind aber auch Fälle mit Kostennoten über mehrere tausend Euro bekannt.
    Etwas anders sieht es bei Markenrechtsverstößen aus: Hier ist der Streitwert (und damit die Anwaltskosten) immer deutlich höher.
    Auch wenn der Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten grundsätzlich besteht, sollte man sich bei überhöhten Kosten ruhig auf eine Klage einlassen: Für diese Klage wiederum sind die geltend gemachten Anwaltskosten der Streitwert und die Klage dürfte daher meistens kostengünstig vor einem Amtsgericht verhandelt werden.

    Ab wann handele ich gewerblich?

    Die Frage der Gewerblichkeit ist sehr wichtig: Nur gewerbliche Händler müssen eine Widerrufsbelehrung und die Anbieterkennzeichnung in ihren Angeboten haben, außerdem können Gewerbetreibende die Gewährleistung nicht ausschließen.

    Gewerblich handelt, wer dies "nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht" tut. Die Gerichte setzen die Schwelle für Gewerblichkeit recht niedrig: In zwei verschiedenen Urteilen wurde die Gewerblichkeit bereits bei bis dahin 40 eBay-Verkäufen bejaht!

    Wer sich bei eBay als Verkaufsagent listen läßt, ist immer gewerblich: Hier kann die Gewinnerzielungsabsicht und die Nachhaltigkeit nicht bestritten werden siehe auch Internetrecht-Rostock.de.

    Powerseller sind ebenfalls immer gewerblich: Nur gewerbliche Händler bekommen diesen Status bei eBay.

    Wer regelmäßig z.B. auf Flohmärkten Ware einkauft, um diese dann mit Gewinn bei eBay wieder zu verkaufen, handelt gewerblich. Das Gleiche gilt für den Verkauf von Neuware: Sowas dürfte bei Privatleuten eher eine seltene Ausnahme sein und deutet stark auf den gewerblichen Charakter des Verkäufers.

    Weiterführende Links

    Infos zu Abmahnungen auf eBay:
    Internetrecht-Rostock.de

    Allgemeine Infos zu Rechtsfragen im Versandhandel:
    versandhandelsrecht.de


    Die FAQ wird weiter ergänzt, Anregungen per Mail sind immer willkommen.

    Update 07.11.09: Eine aktuelle Fassung der Infos finden Sie hier.

    Axel Gronen
    14.09.2004
    16.09.2004
    17.09.2004
    12.10.2004
    13.06.2006

    © 2004-2011 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 14.02.2011.
    Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.