Neuer Abrechnungsskandal bei eBay

Falsche eBayrechnungLetzten Monat musste ich zwei Mal über falsche eBay-Rechnungen berichten: Am 13. Juli und (ausführlich) am 6. Juli.

Nun gibt es schon wieder eine große Panne bei eBays Rechnungen: Diesmal wurden eingerichtete Shops zum Teil dutzende Male in Rechnung gestellt, rechts seht Ihr einen Ausschnitt aus so einer falschen Rechnung.

Wie viele eBay-Nutzer davon betroffen sind, ist nicht bekannt - es werden wahrscheinlich tausende sein, denn mir wurden gestern und heute gleich mehrere Beschwerden dazu gemailt.

Skandalös finde ich nicht allein die Tatsache, dass hier Fehler passiert sind - sowas kann vorkommen. Ich halte aber den Umgang eBays mit diesen massenhaft falschen Abrechnungen für einen Skandal! Offenbar korrigiert eBay nämlich nur die Rechnungen, bei denen sich Nutzer beschwert haben. Außerdem weigert sich eBay, die bereits initiierten Abbuchungen rückgängig zu machen - da werden also bei vielen mehrere hundert Euro unberechtigt vom Girokonto oder der Kreditkarte abgebucht. Da letzten Monat auch noch viele E-Mail-Rechnungen eBays ausblieben, kann diese Abbuchung oft mangels Kontodeckung scheitern: Niemand hält ja auf seinem Girokonto einige hundert Euro Guthaben für eine eventuelle eBay-Panne vor...

Scheitert so eine unberechtigte Abbuchung, dann kassiert eBay dafür auch noch frech acht Euro Gebühren und sperrt unter Umständen den Verkäuferaccount.

Wäre eBay ein normales, kundenfreundliches Unternehmen, dann wäre der Ablauf anders: Man würde über die Panne per Mail und in den Marktplatzmitteilungen oder den Systemmitteilungen informieren und sich dafür entschuldigen. Außerdem würden ohne besondere Aufforderung alle falschen Abrechnungen korrigiert und die unberechtigten Abbuchungen storniert.

Stattdessen korrigiert eBay auf Anforderung zwar die Rechnungen - aber es wird nichts storniert oder erstattet, sondern auf die Gutschrift in der nächsten eBay-Rechnung verwiesen. Einen Zinsnachteil für den eBay-Kunden bestreiten die Mitarbeiter der Telefonhotline. Natürlich will eBay auch die Kosten für den Beschwerdeanruf nicht erstatten, sondern kassiert im Gegenteil für die massenhaften Beschwerdeanrufe 59 Cent pro Minute. Trotzdem muss man für diese kostenintensive Beschwerdemöglichkeit auch noch dankbar sein: Wer Telefonkunde bei Firmen wie Arcor oder Netcologne ist hat diese Chance nämlich nicht - von dort funktioniert die eBay-Hotline gar nicht erst.

Früher konnte man sich bei eBay noch kostenlos und schnell über falsche Abrechnungen beschweren: Dafür war die Mailadresse [email protected] zuständig. Heute bekommt man von da nur noch diese automatische Antwort:

Sehr geehrtes Mitglied,

vielen Dank fuer Ihre Mitteilung.

Sie haben an die E-Mail-Adresse [email protected] geschrieben. Diese E-Mail-Adresse wird nicht mehr verwaltet, daher hat uns Ihr Anliegen leider nicht erreicht.

Unterstuetzen Sie uns in unseren Bemuehungen, den eBay-Kundenservice weiter zu optimieren und nutzen Sie unser neues Kontaktformular:
http://www.ebay.de/kontakt

Mit dem Kontaktformular erreichen uns Anfragen und Hinweise themengenau. So ist eine zuegige Bearbeitung Ihrer E-Mail moeglich.

...

Wer seine eBay-Rechnungen per Lastschrift begleicht, könnte eigentlich die unberechtigt abgebuchten Beträge rückbuchen lassen. Davon rate ich aber ab: eBay nimmt solche Rückbuchungen nämlich nicht zum Anlass, mal die Rechtmäßigkeit der Abbuchung zu hinterfragen, sondern bucht stur den rückgebuchten Betrag zuzüglich acht Euro Gebühren vom eBay-Konto ab und sperrt einen, wenn das eBay-Konto nicht zeitnah wieder ausgeglichen wird.

Da halte ich es für erfolgversprechender, sich bei eBay schriftlich zu beschweren und die falsch gebuchten Gebühren zuzüglich einer Aufwandsentschädigung für die Kontrolle der (falschen) eBay-Rechnung eBay in Rechnung zu stellen. Wenn eBay diese Rechnung dann ignoriert (dürfte meistens so sein), dann beantragt man einen Gerichtlichen Mahnbescheid gegen eBay (z.B. unter Mahnung-Online). Ignoriert eBay diesen Mahnbescheid, dann kann man einen Vollstreckungsbescheid beauftragen und bekommt einen vollstreckbaren Titel - kann also z.B. einen Gerichtsvollzieher mit einem Pfändungsauftrag nach Dreilinden schicken.

Sollten viele eBay-Mitglieder diesen Weg beschreiten, dann könnte das bei eBay durchaus etwas bewirken: Natürlich ist die Bearbeitung solcher Forderungen wesentlich aufwändiger, als die Bearbeitung der normalen Beschwerden. Vielleicht würde eBay dann mal darüber nachdenken, doch lieber ein leistungsfähiges Beschwerdemanagement zu betreiben...

Axel Gronen
03.08.2004

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 03.08.04.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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