Verbesserungsvorschläge für eBay

Ich berichte nun schon seit über sechs Jahren mehr oder weniger kritisch über eBay. Heute möchte ich mal nicht nur Änderungen kommentieren, sondern eigene Verbesserungsvorschläge machen.

Dabei bin ich kein Interessenvertreter: Diese Vorschläge machen aus meiner subjektiven Sicht eBay insgesamt besser, sie dienen nicht dazu, bestimmte Interessen (beispielsweise die der gewerblichen Verkäufer) besonders zu fördern. Ich spreche dabei nicht im Namen einer bestimmten Gruppe oder gar im Namen aller eBay-Mitglieder. Es handelt sich daher auch nicht um einen Katalog von Forderungen, sondern eher um eine Sammlung von Ideen.

Am kommenden Freitag werde ich unter anderem über diese Ideen auch mit dem neuen eBay-Geschäftsführer Frerk-Malte Feller sprechen.

Hier nun die Übersicht dieser Ideen:

Button für unseriöse Angebote

Natürlich ist es ohne unverhältnismäßigen Aufwand unvermeidbar, dass es bei eBay gelegentlich unseriöse Angebote gibt: Das können Betrugsversuche sein, Angebote verbotener Artikel, Angebote von Plagiaten oder andere Verstöße gegen die eBay-AGB. Derzeit ist es eine aufwändige Klickorgie, eBay so ein Angebot zu melden. Besser wäre, wenn dazu bei jedem Angebot ein Button für solche Meldungen wäre.

Natürlich würde so ein Button zu mehr Meldungen führen, als es jetzt gibt. Trotzdem wäre das im Interesse eBays: Unseriöse oder rechtswidrige Angebote würden so schneller erkannt und könnten früher entfernt werden.

Verfahren bei Gebotsrücknahmen

Wenn Gebote zurückgezogen werden, dann führt das immer wieder zu unschönen Verwirrungen. Nach § 10 Absatz 1. der eBay-AGB erlischt ein Gebot, wenn es einmal überboten wurde. Das ist auch vernünftig so: Wenn man überboten wurde, wird man oft auf den gleichen Artikel in einer anderen Auktion bieten. Zieht nun der Höchstbieter sein Gebot zurück, dann wird bei eBay das eigentlich erloschene zweithöchste Gebot wieder als Höchstgebot geführt - und der Überbotene könnte zu der falschen Annahme kommen, er hätte nun doch eine Kaufverpflichtung. eBays Verfahren widerspricht da den eigenen AGB.

Die eBay-Grundsätze geben vor, dass man ein Gebot nur aus zwei Gründen zurückziehen darf, nämlich wenn...

  • Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben, z.B. 1000 Euro statt 10,00 Euro. In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich nach der Rücknahme ein neues Gebot mit dem korrekten Gebotsbetrag ab.
  • Sich die Beschreibung eines Artikels nach Ihrer Gebotsabgabe wesentlich verändert hat.

Den zweiten Punkt kann man eigentlich ganz abhaken: Der Verkäufer kann die Artikelbeschreibung nach dem ersten Gebot ohnehin nur noch ergänzen und nicht mehr ändern.

Und den ersten Fall könnte man so lösen: Der Bieter kann sein Höchstgebot nicht zurückziehen, sondern nur ändern. In eBays Beispiel würde er dann sein Gebot von 1.000 Euro in 10 Euro ändern.

Es gibt noch einen anderen, äußerst unschönen Fall von Gebotsrücknahmen, den eBay dringend abschaffen sollte: Die Gebotsabschirmung.

Dazu ein Beispiel: Bieter A gibt bei einem Startpreis von 1 Euro ein Maximalgebot von 400 Euro ab, so steht das Höchstgebot bei 1 Euro. Dann bietet der befreundete Bieter B 399 Euro, nun steht das Höchstgebot bei 400 Euro und damit werden alle anderen potenziellen Interessenten abgeschreckt. Kurz vor Auktionsende zieht der Bieter B sein Gebot zurück und das Höchstgebot fällt nun zurück auf den Schnäppchenpreis von 1 Euro. Das ist toll für Bieter A - und eine Katastrophe für den Verkäufer. Das sollte eBay ganz abschaffen: Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum ein einmal überbotener Bieter sein Gebot noch zurückziehen sollte - es ist ja ohnehin erloschen.

Persönliche Kontaktaufnahme vor Sperrung

Derzeit erfolgen die massenhaften Handelslimitierungen völlig automatisiert und auch bei einem endgültigen Ausschluss vom eBay-Handel informiert eBay nur per Mail. Da es hier oft um die wirtschaftliche Existenz geht, wäre eine persönliche Kontaktaufnahme durch eBay vor einem Handelslimit oder dem Rauswurf sinnvoll. Dann könnten völlig ungerechtfertigte beziehungsweise ungerechte Maßnahmen eBays öfter vermieden werden. Der Personalaufwand eBays wäre dadurch nicht höher: Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sucht ohnehin den persönlichen Kontakt und fährt notfalls sogar zu eBay nach Dreilinden.

Ombudsmann für Streitigkeiten mit eBay

Wer als (gewerblicher) Verkäufer irgendeinen Streit mit eBay hat, verliert grundsätzlich: Wer beispielsweise auf Rückzahlung zu viel gezahlter Gebühren klagt, wird von eBay unwiderruflich und für alle Zeiten vom eBay-Handel ausgeschlossen. Das gilt in jedem Fall - auch wenn der Prozess gewonnen wird.

Es wäre daher wünschenswert, wenn es eine Art Schlichter oder Ombudsmann für Streitfälle von Mitgliedern mit eBay geben würde.

Übrigens ist es derzeit ziemlich aussichtslos, gegen einen Ausschluss vom eBay-Handel zu klagen: Da eBay nach Auffassung bisher aller Gerichte keine marktbeherrschende Stellung hat, darf eBay Mitglieder auch ohne jede Begründung mit einer Frist von zwei Wochen vom Handel ausschließen.

Urteil des LG Potsdam vom 21.7.2004 – Az. 2 O 49/04;
Urteil des LG Berlin vom 28.12.2004 – Az. 14 O 482/04;
Urteil des KG Berlin vom 05.05.2005 – Az. 13 U 4/05.

Kontaktaufnahme vor Bewertung

Negative Bewertungen können einen Verkäufer bei den neuerdings geltenden Standards in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Das ist den meisten Käufern nicht bewusst, oft werden negative Bewertungen leichtfertig und voreilig abgegeben.

Daher würde ich es für sinnvoll halten, wenn Käufer vor Abgabe einer negativen Bewertung zwingend Kontakt zum Verkäufer aufnehmen müssten. Dabei würde es ausreichen, wenn ein Käufer den Verkäufer einen Tag vor Abgabe seiner negativen Bewertung die Bewertung ankündigen müsste: Manchmal erfahren Verkäufer erst jetzt, dass irgendetwas schiefgelaufen ist und haben so wenigstens noch die Chance, für Abhilfe zu sorgen.


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Monschau, 15.07.2008
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Axel Gronen August 2006

Mr. Research Marktanalyse Konkurrenzanalyse für eBay

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© 2008 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 17.07.2008.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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