Gegen-Abmahnung kann Rechtsmissbrauch sein

Viele Abgemahnte hoffen und glauben, mit einer Gegen-Abmahnung könnte man die Geschichte schnell und kostenlos aus der Welt schaffen. Das funktioniert schon deswegen nicht, weil man in jedem Fall ja den eigenen Anwalt bezahlen muss.

Und es kann gewaltig ins Auge gehen, wenn die Gegen-Abmahnung nur erfolgt, um die Kosten dafür mit den Kosten der ersten Abmahnung aufrechnen zu können. Das Landgericht Bochum (Urteil vom 16.11.2010; Az.: 12 O 162/10) entschied in so einem Fall, dass es keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten der Gegen-Abmahnung gebe. Der Anwalt des ursprünglich Abgemahnten hatte dem Gegner vorgeschlagen, man könne ja die Kosten der Abmahnungen aufrechnen, dann wäre man auch bereit, auf eine Unterlassungserklärung zu verzichten. In diesem Verzicht sah das Bochumer Gericht den Beweis für Rechtsmissbrauch: Bei dieser Gegen-Abmahnung gehe es offensichtlich nicht vorrangig um die Eindämmung unlauterer Wettbewerbspraktiken.


Sie möchten auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie den kostenlosen wöchentlichen Newsletter mit Top-Infos und Unterhaltung rund um eBay und den Onlinehandel. Ihre Mailadresse wird nicht an Dritte weitergegeben und auf Wunsch sofort gelöscht.

Ihre E-Mail Adresse:

Sie möchten sich für den Newsletter
anmelden
abmelden


baygel.de - Finden bei eBay!

amadeal.de - Der Preisvergleich für Amazon und eBay

Vorherige Meldung Vorherige Meldung

Meldungen 1. Quartal 2005     Meldungen 4. Quartal 2004     Meldungen 3. Quartal 2004
Meldungen 2. Quartal 2004     Meldungen 1. Quartal 2004     Meldungen 2002 und 2003

© 2011 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 16.01.2011.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

Wortfilter-Logo