Urteil gegen Christian von Oheimb

Im März hatte ich über die "Warnungen" des angeblichen "Deutscher Informationsring für den Online Handel" berichtet und davor gewarnt, da Geld zu bezahlen.

Jetzt wurde mir bekannt, dass das Landgericht Braunschweig dem Initiator Christian von Oheimb mit Urteil vom 28.07.2010 (AZ: 22 O 887/10) die weitere Verbreitung seiner Beratungsangebote wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verboten hat.


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© 2010 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 16.09.2010.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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