Neu: Angaben zum Widerrufsrecht

Bei eBay (wie sonst im Fernabsatz auch) müssen gewerbliche Verkäufer ihren (privaten) Kunden ein mindestens 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen. Künftig kann man bereits im Verkaufsformular Angaben dazu machen.

Hier die offizielle Marktplatzmitteilung eBays dazu:

*** DEMNÄCHST BEI EBAY: 14-TAGE-GELD-ZURÜCK ***

Liebe eBay-Verkäufer,

voraussichtlich ab dem 6. September werden Sie die Möglichkeit haben, über das Verkaufsformular "14-Tage-Geld-zurück" anzubieten.

Deutliche Angaben zur Rücknahme schaffen Vertrauen bei Käufern und erhöhen Ihre Verkaufschancen.

Sie können dann ergänzend noch nähere Angaben zu Ihren Rücknahmebedingungen machen. Erläutern Sie z.B. als privater Verkäufer, wer die Kosten für einen zurückgeschickten Artikel übernimmt oder in welchem Zustand Sie zurückgegebene Artikel akzeptieren (z.B. ungeöffnete Originalverpackung oder geöffnete Verpackung mit allen Originalteilen).

Weitere Informationen werden Sie ab dem 6.9. unter dem Link "rechtliche Rahmenbedingungen" im Verkaufsformular finden.

Bitte beachten Sie als professioneller Verkäufer, dass Sie …

  • … möglicherweise verpflichtet sind, privaten Käufern ein Widerruf- oder Rückgaberecht anzubieten.
  • … auch weitere gesetzliche Informationspflichten haben.

Hier sehen Sie eine Vorschau der Angaben zur Rücknahme im Verkaufsformular:

Rücknahme im Verkaufsformular

Und hier sehen Sie eine Vorschau der Angaben zur Rücknahme auf der Artikelseite:

Rücknahme in der Artikelbeschreibung

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

Axel Gronen
01.09.2004

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 01.09.04.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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