Keine Mahnung "Unzuverlässiger Käufer" mehr

In Zukunft wird es keine Mahnung "Unzuverlässiger Käufer" mehr geben, sondern ein festgelegtes Online-Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten und Missverständnissen.

Hier die offizielle Marktplatzmitteilung eBays dazu:

*** DEMNÄCHST BEI EBAY: UNSTIMMIGKEITEN BEI NICHT BEZAHLTEN ARTIKELN ONLINE KLÄREN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

voraussichtlich ab dem 12. Juli werden Verkäufer die Möglichkeit haben, Unstimmigkeiten online zu klären, wenn ein Artikel nicht bezahlt wurde. Diese neue Vorgehensweise ist in Zukunft die Voraussetzung für die Beantragung der Gutschrift der Verkaufsprovision.

Derzeit ist es so, dass ein Verkäufer einen "unzuverlässigen Käufer" meldet, um die Gutschrift zu erhalten, in Zukunft meldet er einen "unbezahlten Artikel". In den meisten Fällen handelt es sich um Missverständnisse, die sich schnell aufklären lassen. Deshalb stellen wir demnächst eine komfortable Möglichkeit zur Verfügung, bei der ein Verkäufer direkt über die eBay-Seite "Unstimmigkeiten online klären" mit dem Käufer kommunizieren kann.

Und so werden die Unstimmigkeiten online geklärt:

  • Der Verkäufer gibt auf der Seite "Unstimmigkeiten online klären" ein, dass ein Artikel nicht bezahlt wurde. Dies kann er frühestens 7 Tage nach Angebotsende tun.
  • Der Käufer wird darüber in einer E-Mail benachrichtigt und erhält zudem ein Pop-Up-Fenster, sobald er sich wieder bei eBay einloggt.
  • Der Käufer kann dann ebenfalls online darauf reagieren und zum Zahlungsverzug Stellung nehmen. Die meisten Unstimmigkeiten werden mit dieser Stellungnahme geklärt.
  • Ist die 7-Tages-Frist vorbei oder kommen Käufer und Verkäufer einvernehmlich darüber überein, dass die Transaktion nicht abgeschlossen wird, kann der Verkäufer einen Antrag auf Gutschrift der Verkaufsprovision stellen und wenn er das Angebot wiedereinstellt, auch einen Antrag auf Gutschrift der Angebotsgebühren.

Die Gutschrift der Provision kann unter folgenden Bedinungen auch ohne 7-Tages-Frist beantragt werden:

  • Verkäufer und Käufer einigen sich einvernehmlich darauf, die Transaktion nicht abzuschließen.
  • Der Käufer kommt aus einem Land, in das der Verkäufer laut Artikelbeschreibung nicht liefert.
  • Der Käufer ist inzwischen kein angemeldetes eBay-Mitglied mehr.

Wir sind überzeugt, dass sich so die allermeisten Unstimmigkeiten noch schneller und komfortabler beseitigen lassen.

Herzliche Grüße

eBay-Team

Axel Gronen
21.06.2004

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 21.06.04.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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