Entscheidung zu Buchhandel bei eBay vertagt

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Dienstag seine Entscheidung zum Handel mit neuen Büchern auf dem Internet-Marktplatz eBay vertagt. Das Gericht muss am Fall eines Berliner Journalisten überprüfen, ob dieser bei seinen Auktionen neuer Bücher gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoßen hat. Geklagt hat der Buchhändler Dirk Bentlin aus Darmstadt, der nach eigenen Angaben massive Umsatzeinbrüche sowohl in seinem Ladengeschäft als auch im Internet hinnehmen musste, die er auf die unlautere Konkurrenz zurückführt. In erster Instanz hat er vor dem Frankfurter Landgericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Berliner erwirkt, die nun vor dem OLG überprüft wird.

Unstrittig zwischen den Parteien ist, dass der Journalist neue und originalverpackte Bücher unter dem Ladenpreis angeboten und verkauft hat. Üblicherweise begannen die Auktionen aktueller Titel bei einem Euro. Nach Darstellung seines Anwalts handelte es sich um Rezensionsexemplare, die er kostenlos von den Verlagen erhalten hatte. In dem Streit geht es konkret um 48 Transaktionen. Nach Informationen der Klägerseite soll der Mann aber als so genannter Powerseller tausende Bücher verkauft haben. Allein für zwei eBay-Identitäten des Mannes lägen über 2.500 Bewertungen früherer Kunden vor, sagte der Klägeranwalt Stefan Reis.

Das Gericht will seine Entscheidung am 8. Juni verkünden.

Axel Gronen
25.05.2004

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 25.05.04.
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