Betrug mit Computer-Teilen

Mann bot nicht vorhandenes PC-Zubehör an

Minden (by). Prozessoren und Festplatten für Computer zu günstigen Preisen bot ein 40-jähriger Mechaniker aus Espelkamp über das Internet-Auktionshaus Ebay an. Geliefert wurde jedoch nicht. Jetzt stand er vor Gericht.

In mehr als 70 Fällen kassierte der Anbieter jeweils Beträge zwischen 60 und mehr als 200 Euro, ohne jemals Teile auszuliefern. Dafür musste der Mann sich jetzt vor dem Erweiterten Schöffengericht in Minden verantworten. Dieses verurteilte ihn wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

Finanziell war der Angeklagte nach eigenen Angaben ganz unten. Sein Geschäft mit Computer und Zubehör war pleite; das Insolvenzverfahren lief, als er im Februar 2003 erstmals im Internet Waren anbot, die er nicht besaß. Die Bestellungen ließen nicht lange auf sich warten, ebenso die Beträge, die gutgläubige Interessenten auf sein Konto überwiesen. Insgesamt waren es fast 10.000 Euro, die der Angeklagte so abzockte.

Beanstandeten Kunden die ausbleibenden Lieferungen, vertröstete der Verkäufer sie. Wurde es für den Angeklagten allzu brenzlig, überwies er in einigen Fällen Beträge zurück.

Doch sein Schneeballsystem funktionierte nicht lange. Irgendwann hatten einige der Kunden die Nase voll und erstatteten Anzeige. Obwohl der Mechaniker am 30. Juli 2003 erstmals als Beschuldigter von der Polizei zu den Vorwürfen vernommen wurde, setzte er seine kriminellen Machenschaften noch bis September fort.

Nach anfänglichen Zögern zeigte sich der Espelkamper nun auf der Anklagebank geständig und räumte 77 Betrugsfälle ein. Nach Auffassung der Richter kam es den Angeklagten nur darauf an, sich auf betrügerische Weise eine lukrative Nebeneinnahme zu erzielen.

Dem widersprach der Angeklagte jedoch; als Beweis dafür, dass er bereits Wiedergutmachungszahlungen - wenn auch nur jeweils in Kleckerbeträge - geleistet hatte, legte er Quittungen vor. Sein umfangreiches Geständnis, das dem Gericht eine langwierige Beweisaufnahme ersparte, seine offenkundige Bereitschaft zur Wiedergutmachung des Schadens sowie seiner damalige wirtschaftliche Notlage wirkten sich nun vor allem strafmildernd für den Mechaniker aus. Auch hatten es ihm die Interessenten nach Worten der Vorsitzenden Richterin Petra Niewerth sehr leicht gemacht.

Einschlägiges Vorstrafenregister

Straferschwerend dagegen wertete das Gericht die einschlägigen Vorstrafen, die Vielzahl der Betrugsfälle und den hohen Schaden. Als besonders verwerflich bezeichnete die Vorsitzende, dass der Angeklagte in den meisten Fällen seine Identität gegenüber seinen Kunden nicht preisgab, die Geschäfte über Internetseiten von Bekannten und teils ohne deren Wissen von ehemaligen Kunden seines insolventen Computerhandels abwickelte. Darunter war auch ein Rollstuhlfahrer, die dadurch einige Unannehmlichkeiten hatte.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter dem Antrag des Staatsanwaltes, der den Angeklagten für 21 Monate hinter Gittern schicken wollte. Mit den Bewährungsauflagen wurde der Mechaniker zur Wiedergutmachung des Schadens verpflichtet - mit monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von 100 Euro.

Quelle: Mindener Tageblatt

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 14.03.04.
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