Abmahnung Waldemar Diegel high-tech-planet, Hannover

Mir liegt eine Abmahnung von Waldemar Diegel aus Hannover vor, der bei eBay unter dem Namen high-tech-planet anbietet.

In der Abmahnung wird eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung gerügt. Der eBay-Account des Abmahners wird darin mit hi-tech-planet falsch angegeben, unter diesem Namen gibt es bei eBay gar keine Angebote. Vermutlich ist high-tech-planet gemeint, darunter machte Waldemar Diegel in den letzten 30 Tagen 3.444,40 Euro Umsatz.

Ich habe mir mal dieses Angebot von high-tech-planet angesehen und finde: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Selbst als juristischem Laien fallen mir dort einige Stolpersteine ins Auge:

Dort wird in der Artikelbeschreibung grafisch Werbung für seinen Shop unter www.high-tech-planet.de gemacht. Das verstößt zumindest gegen die eBay-AGB und ist in meinen Augen unlauterer Wettbewerb gegenüber den eBay-Verkäufern, die sich an eBays Regeln halten.

Der in rot und großer Schrift hervorgehobene Satz "Rechnung mit MwSt. wird ausgestellt!" könnte von anderen Abmahnern als Werbung mit Selbstverständlichkeiten ausgelegt werden. Das gleiche gilt für den Satz: "Volle Gewährleistung (Garantie) ab Kaufdatum!", wobei hier außerdem noch unklar ist, ob es zur Gewährleistung noch zusätzlich eine Garantie gibt - und wenn ja, welche konkret.

Die Klauseln "Bitte bedenken Sie, dass die ein monatige Rückgabefrist nur für NEUE, nicht benutzte, Artikel gilt. Ansonsten muß der Kaüfer mit einer Wertminderung des Kaufpreises rechnen, die sich auf 30% beläuft." halte ich für unzulässige Einschränkungen des Widerrufsrechts.

Problematisch ist wohl auch die Angabe: "Lieferung erfolgt meistens sofort nach Zahlungseingang, nur versichert per GLS/DHL!": Dem Käufer muss eine konkrete Lieferzeit angegeben werden und nicht, wann "meistens" geliefert wird. Das Versandrisiko liegt hier beim Verkäufer, also ist die Ware aus Sicht des Kunden ohnhin immer "versichert" - schon wieder eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

"Wichtiger Hinweis: Ich akzeptiere keine "Spaßgebote". Alle "Nichtzahler" müssen mit ernsten Konsequenzen rechnen. Bitte bieten/kaufen Sie nur dann, wenn Sie das Produkt auch wirklich ersteigern/erwerben wollen! Mit dem Zuschlag/Kauf ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag abgeschlossen worden (BGB §104 ff.). Gegen unzuverlässige Bieter (keine Zahlung) oder "Spaßbieter" werde ich zivil- und strafrechtliche Schritte einleiten. Negative Erfahrungen zwingen mich zu diesem Schritt." Auch das könnte man für unzulässige Einschränkungen des Widerrufsrechts halten.

Auch in den AGB von high-tech-planet gibt es einige in meinen Augen zweifelhafte Klauseln:

"High-Tech-Planet verschickt die vom Kunden bestellten Waren. Sollte High-Tech-Planet nachträglich erkennen, dass sich bei High-Tech-Planet ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird High-Tech-Planet den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen.
Andernfalls ist High-Tech-Planet zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt."
In meinen Augen benachteiligt das die Käufer unangemessen: Die kaufen bei eBay eine bestimmte Ware. Wenn der Verkäufer sich geirrt hat, muss er wegen Irrtums anfechten - aber er kann nicht einfach vom Vertrag zurücktreten.

"Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch High-Tech-Planet zustande."
Das stimmt keinesfalls: Bei eBay kommt der Vertrag durch das Gebot bzw. den Sofortkauf des Käufers zustande. So steht das auch in den eBay-AGB - zu denen der Verkäufer an anderer Stelle schreibt: "Der Unternehmer hat sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetauktionshauses ebay unterworden."

"Sollte High-Tech-Planet nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei High-Tech-Planet verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann High-Tech-Planet entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten."
Das ist natürlich Blödsinn, den zu kommentieren nicht lohnt.

"Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat."
Das ist Quatsch, natürlich trägt der Verkäufer das volle Versandrisiko.

"Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre auf Elektroartikel und 6 Monate auf sonstige Artikel. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden."
Das ist natürlich auch Quatsch: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt immer zwei Jahre und kann nur bei gebrauchten Artikeln auf ein Jahr beschränkt werden. Es spielt keine Rolle, ob es sich um Elektroartikel handelt.

Das waren nur die offensichtlichsten Mängel, weitere Probleme könnte es beispielsweise beim Gerichtsstand und bei den Klauseln zu Gewährleistungsfällen geben.

Sollten auch Sie eine Abmahnung von Waldemar Diegel oder einem anderen Abmahner bekommen haben: Bitte mailen oder faxen (03212 7177177) Sie mir die! Nur wenn möglichst viele Abmahnungen zentral gesammelt werden und über sie berichtet wird, können rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen erkannt und abgewehrt werden.

Weitere Infos zum Thema Abmahnung finden Sie hier.


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© 2009 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 06.08.2009.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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