Einfach ignorieren: "Mahnung" des V.g.W.i.I. aus Lübeck

Gestern haben über 100 Onlinehändler eine "Mahnung" des "Verein gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel" V.g.W.i.I. wegen angeblichen Verstößen gegen die Verpackungsverordnung bekommen.

Betroffen sind hauptsächlich Verkäufer bei auXion, nur in wenigen Fällen wurden auch Yatego-Händler angeschrieben.

Den angeblichen "Verein gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel" V.g.W.i.I. gibt es vermutlich gar nicht, jedenfalls ist er nicht in irgendein Vereinsregister eingetragen. Die angegebenen Kontaktmöglichkeiten Telefon, Fax und Mail funktionieren nicht und ich halte es für wahrscheinlich, dass auch unter der Postanschrift in Lübeck niemand erreichbar ist.

Es geht in der "Mahnung" um angebliche Verstöße gegen die Verpackungsverordnung: Die Betroffenen hätten es angeblich versäumt, sich bei einem Entsorger lizenzieren zu lassen. Das kann der angebliche "Verein gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel" V.g.W.i.I. aber gar nicht wissen, denn es besteht keine Verpflichtung, seine Teilnahme am Dualen System in irgendeiner Weise in den Angeboten kenntlich zu machen. So wundert es daher auch nicht, dass die meisten Angeschriebenen bereits die Anforderungen aus der Verpackungsverordnung erfüllen.

Die Angeschriebenen sollen dem "Verein gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel" V.g.W.i.I. 258,23 Euro bezahlen. Ob die angegebene Konto-Nummer existiert und wem sie gegebenenfalls gehört, ist noch unklar.

Mein Rat ist einfach: Zahlen Sie nicht und ignorieren Sie das Schreiben einfach!

Es gibt drei Möglichkeiten, warum diese Schreiben verschickt wurden. Zum einen könnte es sich um einen sehr dummen Betrüger handeln, der das schnelle Geld machen will. Dann wird man ihn über die Konto-Nummer schnell ermitteln und ihm das Handwerk legen. Oder es könnte sich um einen sogenannten Joe-Job handeln, um dem Konto-Inhaber Ärger zu bereiten: Er gerät durch diese Schreiben in Verdacht, ein Betrüger zu sein. Einen ähnlichen Fall gab es vor kurzem noch bei den angeblichen Abmahnungen der Wettbewerbszentrale Hamm. Die dritte Möglichkeit wäre, jemand möchte Händlern Angst machen, die sich rechtswidrig noch nicht bei einem der Entsorger des Dualen Systems lizenziert haben.

Ich persönlich halte die zweite Möglichkeit für die wahrscheinlichste. In allen drei Fällen gilt jedoch: Es lohnt nicht, irgendwie auf die Schreiben zu reagieren, die können Sie getrost entsorgen. Falls Sie gewerblicher Onlinehändler sind und noch nicht bei einer der Entsorgungsfirmen des Dualen Systems lizenziert sind, sollten Sie sich über Ihre Pflichten informieren.

Sollten auch Sie eine Abmahnung von dem "Verein gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel" V.g.W.i.I. oder einem anderen Abmahner bekommen haben: Bitte mailen oder faxen (03212 7177177) Sie mir die! Nur wenn möglichst viele Abmahnungen zentral gesammelt werden und über sie berichtet wird, können rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen erkannt und abgewehrt werden. Im Fall des "Verein gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel" V.g.W.i.I. geht es insbesondere darum, den Umfang dieser Aktion zu ermitteln. Davon wird eventuell das Strafmaß für den Täter abhängen...

Weitere Infos zum Thema Abmahnung finden Sie hier.

Hier sehen Sie so eine "Mahnung" des angeblichen Vereins in anonymisierter Form:


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Axel Gronen Mai 2009

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© 2009 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 28.06.2009.
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