Abmahnfalle: eBay zeigt Widerrufsbelehrung nicht an

Wegen einer technischen Panne werden derzeit bei vielen gewerblichen Verkäufern die bei eBay für das Feld "Rücknahmebedingungen" hinterlegten Widerrufsbelehrungen nicht angezeigt. Wie in diesem Beispiel steht dann dort nur lapidar "Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben."

Für die betroffenen Verkäufer besteht nun akute Abmahngefahr. Einem Wettbewerber gegenüber können sie sich nicht darauf berufen, das sei eine eBay-Panne: Jeder Verkäufer ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Angebote alle Pflichtangaben enthalten. Jeden Fehler eBays müssen die Verkäufer sich wie eigene Fehler zurechnen lassen.

Da solche eBay-Pannen nicht gerade selten vorkommen, empfiehlt es sich, die Widerrufsbelehrung zusätzlich immer in die Artikelbeschreibung selbst zu integrieren. Eine andere Möglichkeit ist, die Widerrufsbelehrung auf die Mich-Seite zu setzen und sie aus der Artikelbeschreibung heraus mit einem so genannten "sprechenden Link" zu verlinken, also etwa mit dem Text: "Als Verbraucher können Sie den Kauf ohne Angaben von Gründen innerhalb eines Monats widerrufen, weitere Infos dazu finden Sie hier." Die zweite Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Sie die Widerrufsbelehrung gegebenenfalls nicht in allen Artikelbeschreibungen ändern müssen, sondern nur auf der Mich-Seite und im Feld "Rücknahmebedingungen".

Update: Vor einigen Wochen berichtete die IT-Recht-Kanzlei, dass wegen so einer Panne abgemahnt wurde.


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aXel Gronen
Köln, 23.10.2008
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Axel Gronen August 2006

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© 2008 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 23.10.2008.
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