Media-Märkte mahnen eBay-Händler ab

Seit letzter Woche trudeln bei mir immer mehr Abmahnungen ein, die eBay-Händler von Media-Märkten bekommen haben.

Das ist eine schlechte Nachricht. Bisher wurden nur "normale" Onlinehändler abgemahnt, dafür aber im großen Stil: Vermutlich wurden schon über 1.000 Händler abgemahnt. Nun haben die Media-Märkte und RA Steinhöfel offenbar eBay als neues Betätigungsfeld entdeckt. Es ist zu befürchten, dass auch hier schnell einige hundert Abmahnungen zusammenkommen.

Die Media-Märkte lassen vor allem Verstöße bei den Preisangaben abmahnen, außerdem wird abgemahnt, wenn jemand Testberichte ohne genaue Quellenangabe zitiert. Und schließlich wird auch gerne die Abkürzung "UVP" und ähnliches aus dem Umfeld unverbindlicher Preisangaben der Hersteller abgemahnt.

Grundsätzlich sind diese Abmahnungen wohl auch berechtigt und es gibt tausende eBay-Händler, die hier abmahnfähige Fehler in ihren Artikelbeschreibungen haben. Die meisten Händler haben sich zwar inzwischen mit den Widerrufsbelehrungen und den Anbieterkennungen gründlich auseinandergesetzt, haben aber dafür diverse andere Fallstricke übersehen. Ich schätze, dass die Mehrheit der eBay-Händler nun akut abmahngefährdet ist.

Rechtsanwalt Rolf Becker von meiner Partnerwebsite www.versandhandelsrecht.de vertritt zahlreiche von Media-Märkten Abgemahnte und berichtet über diese Abmahnwelle mit zahlreichen Links zu weiteren Publikationen.

aXel Gronen
Köln, 06.11.2006
Mail: webmaster@wortfilter.de
Axel Gronen August 2006

Internet-Auktionen professionell

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© 2006 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 06.11.06.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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