Urteil zu Identitätsmissbrauch §269 StGB

Wer bei eBay unter falschem Namen handelt, macht sich damit strafbar: Das ist eine "Fälschung beweiserheblicher Daten" nach §269 StGB und damit drohen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Ich hatte über den Prozess in Euskirchen berichtet, nun wurde das Urteil vom 19.06.2006 unter dem Aktenzeichen 5 Ds 279/05 veröffentlicht.

In dem Urteil wurde offen gelassen, ob schon die Anmeldung unter falschem Namen bei eBay strafbar ist. Richter Feyerabend sieht aber eine Fälschung beweiserheblicher Daten, wenn man bei eBay unter fremdem Namen kauft oder bietet. Außerdem ist das Anbieten von Waren unter fremdem Namen strafbar.

aXel Gronen
Köln, 26.07.2006
Axel Gronen Juni 2005

Internet-Auktionen professionell

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© 2006 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 26.07.06.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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