NRM: no1-store (79.124) und www.playfactory.net (21.083)

Gestern hat eBay gleich mehrere große Verkäufer rausgeworfen.

Am frühen Abend erwischte es no1-store mit immerhin 79.124 Bewertungspunkten. Auffällig war die Häufung negativer Bewertungen und man muss sich wundern, dass eBay nicht eher reagiert hat: Im letzten Monat gingen 199 neutrale und negative Bewertungen ein, nur 461 Bewertungen waren positiv.

Immerhin hat eBay einigermaßen konsequent gehandelt und gestern auch die beiden Accounts das-schmuckkaestchen (8.359) und kurzreisen-shop (595) des gleichen Anbieters gesperrt.

So konsequent ist eBay eher selten, vieles läßt sich nicht nachvollziehen. So wurde beispielsweise gestern texx-sports (12.010) wieder zum Handel zugelassen, obwohl der Account e-discounter24 (21.481 Bewertungspunkte) des gleichen Anbieters erst vorgestern gesperrt wurde...

Ein weiteres gesperrtes Mitglied ist www.playfactory.net (21.083 Bewertungspunkte). Hier kann man über die Ausschlussgründe nur spekulieren, auffallend ist jedenfalls die geringe Zahl von Bewertungen im letzten Monat.

Update 20.07.2006: Die hinter www.playfactory.net stehende Firma hat offenbar schon im Mai Insolvenz angemeldet.

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 59/06

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2690 eingetragenen L & P Internet Versand GmbH, Am Hülsenbusch 39, 59063 Hamm, vertreten durch den Geschäftsführer Harald Berghoff, Wichernstr. 27, 59063 Hamm

Geschäftszweig: Der Vertrieb von Kinderwaren und anderen Artikeln über das Internet sowie die Einbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet

ist am 03.05.2006, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dipl.-Kaufmann Erich Hölzemann, Goethestraße 2, 59065 Hamm bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Seit dem 1. Juli 2006 informiere ich über alle Sperrungen und Wiederfreischaltungen von deutschsprachigen eBay-Händlern mit mehr als 20.000 Bewertungspunkten. Grundlage dafür sind Infos, die mir bettercom dankenswerterweise zur Verfügung stellt.

aXel Gronen
Köln, 13.07.2006
Axel Gronen Juni 2005

Internet-Auktionen professionell

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© 2006 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 20.07.06.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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