Unseriös: Orion-Versand

Es ist erstaunlich, dass selbst große Versandhäuser wie der Orion-Versand die Verbraucherrechte, namentlich die Informationspflichten im Fernabsatz, völlig ignorieren und ungestraft mit Füßen treten.

In den eBay-Angeboten des Orionversands werden gleich mehrere gesetzliche Pflichten vernachlässigt - insbesondere fehlt in den Artikelbeschreibungen die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung. Leider scheint die sonst so rührige Wettbewerbszentrale lieber "kleinere" Händler anzugehen, offenbar traut man sich dort nicht, auch mal einem Versand wie dem Orion-Versand eine (sicher berechtigte) Abmahnung zu schicken. Möglicherweise fürchtet man bei der Wettbewerbszentrale in solchen Fällen eher Gegenwehr, als sonst.

Auch eBay drückt bei bekannten Namen gerne mal ein Auge zu: Die sonst so prüden Vorschriften beim Verkauf angeblicher Sexualhilfsmittel werden bei Orion anscheinend nicht angewandt. "Kleine" Händler dagegen werden von eBay ordentlich in die Mangel genommen: Angebotslöschungen sind gerade im Erotik-Bereich an der Tagesordnung. Offenbar ist man sich bei eBay nicht darüber im Klaren, wie frustrierend solche ungerechten Bevorzugungen auf die Masse der eBay-Verkäufer wirken.

Axel Gronen
17.01.2005

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© 2005 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 17.01.05.
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