Änderung bei Bewertungslöschungen

eBay ändert das Verfahren bei Bewertungslöschungen: Bisher wurden Bewertungen gelöscht, die z.B. beleidigend waren oder Daten wie z.B. den richtigen Namen im Kommentar enthileten. In Zukunft wird in solchen Fällen nur noch der Kommentar, nicht aber der eigentliche Bewertungspunkt gelöscht. Diese Änderung ist durchaus sinnvoll: Wenn jemand negativ bewertet und mit einem beleidigendem oder obszönen Kommentar über das Ziel hinausschiesst, dann ist die Löschung des Kommentars absolut sinnvoll - aber der (negative) Bewertungspunkt bleibt davon künftig unberührt.

Hier die offizielle Marktplatzmitteilung eBays dazu:

*** ÄNDERUNG BEI DER ENTFERNUNG VON BEWERTUNGEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

eBay greift grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden durch eBay weder verändert noch entfernt. An diesem Grundsatz hat sich nichts geändert.

Geändert hat sich die Verfahrensweise bei den Ausnahmen von diesem Grundsatz. Denn unter bestimmten Ausnahmebedingungen ist es möglich, Bewertungen entfernen zu lassen.

In der Regel wird jetzt nur noch der Bewertungskommentar entfernt, nicht der Bewertungspunkt. Die (meist negative) Bewertung fließt also trotzdem in die Berechnung des Bewertungsprofils mit ein. In der Liste der Bewertungen erscheint ein Hinweis, dass der Kommentar entfernt wurde.

Die vollständige Entfernung der Bewertung (Bewertungskommentar und Bewertungspunkt) kann nur noch erfolgen, wenn eine dieser drei Bedingungen erfüllt ist:

  1. Wenn das Mitglied die negative Bewertung versehentlich einem falschen Mitglied zugeordnet hat, diesen Fehler jedoch bereits behoben und die gleiche Bewertung für das richtige Mitglied abgegeben hat.
  2. Wenn die Bewertung von einer Person abgegeben wurde, die zum Zeitpunkt der Transaktion oder der Bewertungsabgabe hierzu nicht berechtigt war (z.B. wegen Minderjährigkeit).
  3. Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.

Es bleibt in diesen drei Fällen auch kein Hinweis in der Liste der Bewertungen zurück.

Hinweis zur einvernehmlichen Bewertungsrücknahme:
Bewertungen können auch einvernehmlich zurückgenommen werden, wenn beide Handelspartner sich darüber einig sind. In diesem Fall wird der Bewertungspunkt nicht in die Berechnung des Bewertungsprofil miteinbezogen, aber der Bewertungskommentar bleibt erhalten und wird durch einen Hinweis auf die Rücknahme ergänzt.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

Axel Gronen
11.11.2004

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 11.11.04.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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