Mit einer Liste der Marken mit Beschränkungen
Oliver Prothmann, Präsident des bvoh.de hat uns großartige und umfangreich erhobene Zahlen zur Verfügung gestellt. "Well done", Oliver! Hier die vollständige Pressemitteilung. Kommentieren werde ich die Zahlen in einem eigenen Artikel:
BVOH warnt: Onlinehandel in Gefahr
Europaweite Umfrage belegt: Tausende kleiner und mittelständischer
Onlinehändler stehen vor der Insolvenz - über 10.000 Unternehmen mussten
Mitarbeiter entlassen.
Berlin, 06.07.2016 - Die Zukunft des Onlinehandels ist bedroht. Tausende kleiner und
mittelständischer Onlinehändler stehen in Deutschland und anderen europäischen Ländern
vor dem Aus. Ihre Existenz steht auf dem Spiel, weil sie Opfer wettbewerbswidriger
Verhaltensweisen von Herstellern und Markeninhabern sind.
Allein in Deutschland macht rund ein Fünftel der Onlinehändler aufgrund dieser
Beschränkungen einen jährlichen Verlust von mehr als 25 Prozent. Fast 50 Prozent der
deutschen Händler beklagen sich über Umsatzverluste durch Herstellerbeschränkungen.
Vor allem die Verbote auf Online-Marktplätzen zu verkaufen, nehmen zwölf Prozent der
befragten Onlinehändler den wichtigsten Vertriebskanal. Das ist das Ergebnis einer von
"Choice in eCommerce - der Initiative für Vielfalt und Innovation im Onlinehandel"
durchgeführten Umfrage. Die europaweite Erhebung mit über 7.000 Unternehmen wurde
von der Initiative im Auftrag des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) durchgeführt.
"Beschränkungen haben nicht nur negative Folgen für den Handel. Auch die
Verbraucherinnen und Verbraucher werden erheblich durch die Vertriebsbeschränkungen
geschädigt: Sie zahlen häufig deutlich mehr für Produkte, als sie es bei einem
funktionierenden Wettbewerb müssten. Das darf nicht so bleiben. Der Schaden beträgt
Jahr für Jahr Milliarden Euro", sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann. Mehr als 10.000
Unternehmen mussten bereits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen, so eine BVOHSchätzung.
Vertriebsbeschränkungen, auch illegale, sind heute in der Europäischen Union über alle
Sortimentsbereiche weit verbreitet. Sie machen den Onlinehändlern, die ohnehin in einem
grenzüberschreitenden Wettbewerb stehen, das Leben schwer. Fast 2.000 Hersteller und
Marken, die - branchenübergreifend - den Verkauf via Internet untersagen oder
behindern wurden in der Umfrage von den Händlern benannt. Alleine 29 Prozent der
genannten Marken sprechen Marktplatzverbote aus.
Die Ergebnisse der Befragung, samt aller in der Umfrage genannten Hersteller und
Marken, gibt es hier:
www.onlinehandel-in-gefahr.de
BVOH fordert von der Politik die Stärkung der Wettbewerbsbehörden
Der BVOH fordert ein entschlossenes Vorgehen gegen den grassierenden Missstand der
wettbewerbswidrigen Vertriebsbeschränkungen, unter denen besonders kleine und
mittelständische Onlinehändler leiden. Das Internet darf nicht zum exklusiven Spielfeld
von Handelsriesen und Großkonzernen werden. Es muss für KMU offen bleiben. Die Vielfalt
des Handels lebt gerade von den Einfällen und Investitionen der kleinen und
mittelständischen Unternehmer.
Die Politik muss jetzt handeln, denn leider können die Wettbewerbsbehörden, wie das
Bundeskartellamt, wegen fehlender personeller Ressourcen das Problem nur unzureichend
anpacken. Die Wettbewerbsbehörden müssen so gestärkt werden, dass sie wirksam gegen
vertikale Beschränkungen einschreiten können sowie Strafen gegen das Vergehen müssen
für die Unternehmen und deren Verantwortliche spürbarer werden. Das würde nicht
zuletzt den Verbraucherinnen und Verbrauchern nützen.
Persönliches Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten
In einer großen Aktion wendet sich BVOH-Präsident Oliver Prothmann nun an die 630
Abgeordneten aller Fraktionen im Deutschen Bundestag. In eindringlichen Worten wird
den MdB das Ergebnis der Studie erläutert. "Wir mussten jetzt einfach diesen persönlichen
Weg wählen, denn die Folgen der Hersteller-Beschränkungen sind noch zu wenig im
Bewusstsein der Volksvertreterinnen und -vertreter verankert", sagt Oliver Prothmann.
Der BVOH erwartet von der Politik,
1. die Wettbewerbsbehörden so zu stärken, dass diese schnell, übergreifend und
nachhaltig gegen illegale vertikale Beschränkungen einschreiten können,
2. die Teilnahme an Hardcore-Kartellen und andere schwerwiegende Verstöße gegen
das Wettbewerbsrecht unter Strafe zu stellen (fünf Jahre Haft),
3. die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen betroffener Unternehmen sowie
von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erleichtern,
4. auf die Institutionen der Europäischen Union einzuwirken, so dass auch die EU
gegen vertikale Beschränkungen tätig wird (s.u.),
5. im Dialog mit der Industrie die Hersteller und Markeninhaber für ein
kartellrechtskonformes Verhalten zu sensibilisieren.
Vertriebsbeschränkungen - das sind die gängigsten Methoden
- Bei unzulässigen Preisvorgaben ist der Händler nicht frei in der Gestaltung seiner
Verkaufspreise; ihm werden Nachteile angedroht, wenn er sich nicht an die
Vorgaben wie z.B. unverbindliche Preisempfehlung hält.
- Bei Marktplatzverboten untersagt der Hersteller bzw. die Marke dem Händler die
Nutzung von Online-Marktplätzen für den Weiterverkauf von Produkten.
- Bei Blockaden von Internationalem Handel wird dem Händler verboten international
also über europäische Grenzen hinweg zu verkaufen.
- Bei Blockaden von Marketingaktivitäten wird dem Händler verboten, z.B. seine
Produkte auf Preisvergleichsportalen einzustellen oder mit der Marke zu werben.
- Lieferverweigerung nennt sich die Weigerung des Herstellers, sein Sortiment in
Teilen oder komplett an Onlinehändler zu liefern.
- Serviceverschlechterungen bedeuten, dass der Verbraucher bei online erworbenen
Artikeln schlechteren Service - etwa bei der Garantie - erhält als bei stationär
gekauften Produkten.
Aktuelle Entwicklung
Auch der EuGH wird sich mit der Frage der Vereinbarkeit von Online-Marktplatzverboten
mit europäischem Wettbewerbsrecht beschäftigen. Das OLG Frankfurt hat einen Fall, der
sich mit einem Marktplatzverbot des Parfümherstellers Coty beschäftigt, dem höchsten
europäischen Gericht vorgelegt (Fall C-230/16). Der EuGH hat nun die Möglichkeit, in
letzter Instanz über die Zulässigkeit von Plattformverboten zu entscheiden.
Daher fordern wir die EU-Mitgliedsstaaten auf, in den nächsten Wochen (bis Mitte August)
zu dem Verfahren Stellung zu nehmen und die Relevanz von Online-Marktplätzen für
Verbraucher und Online-Händler zu unterstreichen und Vertriebsbeschränkungen durch
Hersteller und Marken zu untersagen.
Die vollständige Studie als
PowerPoint findet ihr hier.