Angstmache durch die IT-Recht Kanzlei München 
 

Angstmache durch die IT-Recht Kanzlei München

Angstmache durch die IT-Recht Kanzlei München

"Akute Abmahngefahr: für Amazon-Verkäufer bei Nutzung von FBA"

Kürzlich erschien eine Warnung auf den Seiten der IT-Recht Kanzlei München mit dem Titel: "Akute Abmahngefahr: für Amazon-Verkäufer bei Nutzung von FBA". Nun erhielt ich eine Nachfrage eines besorgten Amazon-Händlers zu diesem Artikel.

Augen auf beim Käsekauf

Grundsätzlich geht es hier um die Konstellation, dass Händler ihre Produkte sowohl mit FBA wie auch aus dem eigenen Lager versenden. Werden die Widerrufsbelehrungen in die falschen Felder eingesetzt, so kann es zu einer Doppelanzeige unterschiedlicher Widerrufsbelehrungen kommen. Denn: Versende ich per FBA, wird eine andere Widerrufsbelehrung benötigt, als bei einem Versand meinem eigenen Lager.

Fazit

Ich brauche keine Spezial-Widerrufsbelehrung zu verwenden, sondern es ist ausreichend, wenn ich meine Widerrufsbelehrung ausschließlich in dafür vorgesehenen Felder einfüge. Nicht den Fehler machen, und sie irgendwo noch mal zusätzlich einfügen! Hier ein Beispiel wie es ein Händler sehr gut gelöst hat: (Der Link führt zu den unterschiedlichen WRB: WRB1 und WRB2)



Ist die Warnung der IT Recht Kanzlei haltbar?

Die Kanzlei um Max-Lion Keller warnt mit folgenden deutlichen Worten:

Angstmache durch die IT-Recht Kanzlei München

Nur leider kann ich diese Konstellation nicht nachvollziehen. Auch nicht nach über einer halben Stunde Test und suche nach der dargestellten "Unmöglichkeit". Nach meinem derzeitigen Stand halte ich diese Warnung schlicht für falsch und unnötig.

Angst ist kein guter Ratgeber

Die IT-Recht Kanzlei ist mir in der Vergangenheit schon ein paar Mal aufgefallen. Leider, das finde ich sehr schlecht, hat diese Kanzlei wohl neuerdings eine Ader dafür, Ängste zu schüren und hieraus Geschäfte zu generieren. Das ist in meinen Augen für keinen Händler hilfreich. Schön, dass diese Kanzlei über Risiken informiert und auch seine Abo-Kunden sowie andere Händler vor Gefahren warnt. WENN SIE DENN EXISTIEREN!

Ein Tipp nach München

Ich finde die Entwicklung der IT-Recht Kanzlei sehr enttäuschend. In der Vergangenheit hat sich diese durch hervorragende Informationen, sehr gute Urteilskommentare und wertvolle Hinweise für Händler als Ratgeber etablieren können. Seit über einem Jahr fällt mir auf, dass Max-Lion Keller dieses hohe Niveau wohl nicht mehr halten kann. Ob wohl die ganzen Rechtsgebiete, die auf der Kanzleiseite (neuerdings) angeboten werden, daran einen Beitrag haben? Vielleicht macht es ja Sinn auf etwas weniger Hochzeiten zu tanzen.

Update: mittlerweile ist mir das Problem bekannt geworden. Ich habe es mir zeigen lassen. Nach wie vor halte ich die Warnung und Aussage der IT Recht Kanzlei München für überzogen. In meiner Facebook Gruppe hat sich eine Diskussion ergeben wie das Problem einfach zu lösen ist.

Hier die beiden (möglicherweise) widersprüchlichen aufrufbaren Widerrufsbelehrungen:

Angstmache durch die IT-Recht Kanzlei München

Angstmache durch die IT-Recht Kanzlei München



Das Thema kann hier diskutiert werden: WWW.WORTFILTER.DE-Facebook-Gruppe.

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Autor: Mark Steier Datum: 26.04.2016

Mark Steier

 Mail: [email protected] 

Über Mark Steier: Mark Steier war von 2001 - 2012 im Bereich Autoteile auf eBay und im Internet aktiv. 2010 avancierte er zum größten Verkäufer bei eBay-Motors. Mit mehr als 30.000 Transaktionen monatlich, wurde Steier mehrfach mit dem Powerseller-Award in Platin ausgezeichnet. Sein Unternehmen war ab 2009 maßgeblich an der Entwicklung der Fahrzeugverwendungsliste beteiligt. Durch sie ist es Verkäufern möglich geworden, einheitlich und strukturiert anzugeben, zu welchen Fahrzeugen angebotene Ersatzteile passen. Ende 2012 zog sich Steier aus dem aktiven Verkauf zurück und lebt nun als Privatier in der Nähe von Köln. Als Seitenbetreiber, Administrator und Moderator, der von Axel Gronen (*07.07.1966 †03.12.2014) gegründeten Seite www.wortfilter.de, sowie der gleichnamigen Facebook-Gruppe mit über 4800 Mitgliedern, bleibt er aber weiterhin tätig. Hier steht er aktiven Händlern noch immer mit Kompetenz und offenem Ohr zur Seite. Weiterhin ist Steier regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund um das Thema Onlinehandel spricht. Steier hat es sich zur Berufung gemacht, unabhängig und unverblümt in seiner Meinung zu sein und Händler jeglicher Größe, insbesondere aber kleine und mittlere Unternehmen, zu unterstützen, damit sich diese im hart umkämpften Wettbewerb möglichst gut etablieren können.




 


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