Markenrecht-Abmahnung wegen eBay-Fehler 
 

Markenrecht-Abmahnung wegen eBay-Fehler



Markenrecht-Abmahnung wegen eBay-Fehler

Ungefährlich ist das nicht. eBay sollte schnell handeln.

Was ist da passiert?

Vorab: Die Sachverhaltsdarstellung ist lang, kompliziert und die Sache ich echt so ein trickie Ding.

Vergangene Woche schilderte ein Mitglied der Wortfilter-Facebook-Gruppe, dass er eine Abmahnung erhalten hat.

Wenn ich auf der eBay.fr Seite die Artikelnummer 110855463XXX eingebe, übersetzt eBay das "MB" im Titel automatisch in ein "MO":

Markenrecht-Abmahnung wegen eBay-Fehler

Markenrecht-Abmahnung wegen eBay-Fehler

"MO" ist nun die geschützte Marke des Abmahners. Abgemahnt hat die Firma Dutta Modevertrieb GmbH. Die Marke ist auch in Frankreich geschützt.

Und damit liegt erst einmal eine Markenrechtsverletzung vor, für die der eBay Händler nichts, aber auch rein gar nichts kann. Er hat ja nichts falsch gemacht.

ABER: Der Händler haftet nun für den Fehler, bzw. für die automatische und fehlerhafte Übersetzung durch eBay.

Rechtsanwalt Thomas Engels von der Kanzlei Lexea in Köln schrieb in der Gruppe hierzu folgendes:

"Wenn der Artikel in der eBay-Plattform mit der Marke eines anderen versehen ist, stellt das erst einmal eine Markenverletzung dar."

Rechtsanwältin Heidi Kneller von der Kanzlei IP-Recht Kneller aus Köln und Zweibrücken, die nun auch den Abgemahnten vertritt, äußerte sich wie folgt:

"Wer eBay nutzt, muss nach außen hin auch dessen Fehler sich zurechnen lassen. Dass dann evtl. Regress bei eBay genommen werden kann, ist eine davon unabhängige Frage."

Heute hat sich dann eBay bei dem Abgemahnten gemeldet und konnte erklären wie der Fehler passierte:

"MB heißt im "deutschen" Megabyte, und MB wird im französischen MO abgekürzt ! "

Das macht die Sache "rechtlich" nicht besser, erklärt aber zumindest sehr genau und nachvollziehbar was passiert ist.

Wie Rechtsanwältin Heidi Kneller in dem Diskussionsast weiter schreibt, gibt es eine Vielzahl rechtlichen Fragen die gerichtlich geklärt werden sollten. Denn, bei genauerer Betrachtung der Rechtslage, ergibt sich ein ganzer Blumenstrauß von Chancen für die Abgemahnten.

Meine Meinung:

Auch eBay sollte an einer abschließenden Klärung der Rechtslage interessiert sein. Rechtssicherheit im "Cross Border Trade" ist wichtig für Händler. Gerade weil eBay ja die Händler stark beim grenzüberschreitenden Handel fördert.

Beispielhaft hier der Post eines weiteren Gruppenmitglieds:

"Ich habe jetzt mal proaktiv den Versand in alle anderen Länder deaktiviert. Mist sowas! "



Das Thema kann hier diskutiert werden: WWW.WORTFILTER.DE-Facebook-Gruppe.

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Autor: Mark Steier Datum: 08.06.2015

Mark Steier

 Mail: [email protected] 

Über Mark Steier: Mark Steier war von 2001 - 2012 im Bereich Autoteile auf eBay und im Internet aktiv. 2010 avancierte er zum größten Verkäufer bei eBay-Motors. Mit mehr als 30.000 Transaktionen monatlich, wurde Steier mehrfach mit dem Powerseller-Award in Platin ausgezeichnet. Sein Unternehmen war ab 2009 maßgeblich an der Entwicklung der Fahrzeugverwendungsliste beteiligt. Durch sie ist es Verkäufern möglich geworden, einheitlich und strukturiert anzugeben, zu welchen Fahrzeugen angebotene Ersatzteile passen. Ende 2012 zog sich Steier aus dem aktiven Verkauf zurück und lebt nun als Privatier in der Nähe von Köln. Als Seitenbetreiber, Administrator und Moderator, der von Axel Gronen (*07.07.1966 †03.12.2014) gegründeten Seite www.wortfilter.de, sowie der gleichnamigen Facebook-Gruppe mit über 4800 Mitgliedern, bleibt er aber weiterhin tätig. Hier steht er aktiven Händlern noch immer mit Kompetenz und offenem Ohr zur Seite. Weiterhin ist Steier regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund um das Thema Onlinehandel spricht. Steier hat es sich zur Berufung gemacht, unabhängig und unverblümt in seiner Meinung zu sein und Händler jeglicher Größe, insbesondere aber kleine und mittlere Unternehmen, zu unterstützen, damit sich diese im hart umkämpften Wettbewerb möglichst gut etablieren können.




 


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