Steuer Tipp: Probleme bei der Ust. in Mietverträgen 
 

Steuer Tipp: Probleme bei der Ust. in Mietverträgen


Mal prüfen: Ist die USt.-ID und Steuernummer in den Veträgen vorhanden?

Mal prüfen: Ist die USt.-ID und Steuernummer in Ihren Veträgen vorhanden?

Gestern wies mich Thorsten Meyne von Pentamax.de auf ein Problem bei der Geltendmachung der Umsatzsteuer in Mietverträgen hin.

Damit Sie diese als Mieter wirksam geltend machen können, müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:

"Steuerrechtliche Formerfordernisse für gewerbliche Mietverträge.

Mietumsätze sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Bei gewerblichen Mietverträgen kann der Vermieter auf diese Freiheit verzichten, § 9 Absatz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz (UstG). Der Vermieter führt dann die Umsatzsteuer ab. Der Mieter kann sie als Vorsteuer geltend machen.

Voraussetzung ist, dass er dem Finanzamt eine Rechnung vorweisen kann, die die erforderlichen Angaben enthält.

Zu diesem Zweck kann er vom Vermieter eine ordnungsgemäße Rechnung verlangen. Der Mietvertrag gilt als Rechnung. Er muss aber den Formerfordernissen entsprechen. Die notwendigen Angaben können sich aber auch aus anderenUnterlagen ergeben (Abschnitt 183 Absatz 2 Umsatzsteuerrecht (UstR) 2005), etwa aus Abrechnungen, Zahlungsbelegen wie Daueraufträgen, Überweisungen oder Einzugsermächtigungen. Folgende Angaben müssen im gewerblichen Mietvertrag oder in den mit ihm zusammenhängenden Unterlagen enthalten sein, will der Mieter die Vorsteuerbelastung geltend machen:

- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Vermieters;
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Mieters;
- Steuernummer oder Umatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) des Vermieters;
- Ausstellungsdatum des Mietvertrages;
- Identifikationsnummer des Mietvertrages;
- Art und Umfang der sonstigen Leistung = genaue Bezeichnung des Mietobjekts;
- Leistungszeitpunkt;
- Vereinnahmungszeitpunkt des Entgelts bei vorzeitiger Mietzahlung;
- Entgelt für die Leistung = Miete;
- Steuersatz (derzeit 19 Prozent);
- Steuerbetrag, der auf das Entgelt entfällt, gesondert ausweisen.

Vermieter müssen ihre Mietverträge entsprechend anpassen oder ergänzen, auch ohne Aufforderung des Mieters.

Stattdessen können sie periodische Abrechnungen (Monatsrechnungen) stellen. Die Abrechnungen müssen dann die erforderlichen Angaben enthalten."


(Quelle: http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Steuerrecht/2007/Umsatzsteuer-Gewerberaum.html)

Solange Sie keine Finanzamtsprüfung haben ist alles gut. Aber: Kritisch wird es, wenn Sie geprüft werden und das Finanzamt erkennt die Erstattungen der Umsatzsteuer nicht an. Das bedeutet dann: Nachzahlung.

Da Sie auf diese wahrscheinlich nicht vorbereitet sind, kann eine Umsatzsteuer-Rückzahlung böse Folgen für Sie haben.

In den meisten Fällen dürften die Ust.-Id und die Steuernummer fehlen.

Prüfen Sie vorsichtshalber einmal Ihre Verträge.





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Autor: Mark Steier Datum: 26.04.2015

Mark Steier

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Über Mark Steier: Mark Steier war von 2001 - 2012 im Bereich Autoteile auf eBay und im Internet aktiv. 2010 avancierte er zum größten Verkäufer bei eBay-Motors. Mit mehr als 30.000 Transaktionen monatlich, wurde Steier mehrfach mit dem Powerseller-Award in Platin ausgezeichnet. Sein Unternehmen war ab 2009 maßgeblich an der Entwicklung der Fahrzeugverwendungsliste beteiligt. Durch sie ist es Verkäufern möglich geworden, einheitlich und strukturiert anzugeben, zu welchen Fahrzeugen angebotene Ersatzteile passen. Ende 2012 zog sich Steier aus dem aktiven Verkauf zurück und lebt nun als Privatier in der Nähe von Köln. Als Seitenbetreiber, Administrator und Moderator, der von Axel Gronen (*07.07.1966 †03.12.2014) gegründeten Seite www.wortfilter.de, sowie der gleichnamigen Facebook-Gruppe mit über 4800 Mitgliedern, bleibt er aber weiterhin tätig. Hier steht er aktiven Händlern noch immer mit Kompetenz und offenem Ohr zur Seite. Weiterhin ist Steier regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund um das Thema Onlinehandel spricht. Steier hat es sich zur Berufung gemacht, unabhängig und unverblümt in seiner Meinung zu sein und Händler jeglicher Größe, insbesondere aber kleine und mittlere Unternehmen, zu unterstützen, damit sich diese im hart umkämpften Wettbewerb möglichst gut etablieren können.




 


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