Abmahnanwalt Sandhage: Droht da Untersuchungshaft? 
 

Abmahnanwalt Sandhage: Droht da Untersuchungshaft?


Handlungsbedarf bei der Staatsanwaltschaft in Berlin?

Heute ist mir von einem Leser Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwaltskammer Berlin zur Verfügung gestellt worden.

Der Leser hatte 2014 gegen Rechtsanwalt Gereon Sandhage und seine Frau Katrin Sandhage Strafanzeige erstattet, weil das Ehepaar Sandhage in mehr als 100 Fällen OHNE Mandat in seinem Namen abgemahnt haben soll.

Das Verfahren gegen Frau Katrin Sandhage wurde zunächst eingestellt. Nachdem jedoch Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wurde und Zeugen benannt worden sind, ist das Verfahren wieder aufgenommen worden.

Es erfolgte auch eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt Berlin mit der Folge das Büroräume durchsucht worden sind.

Eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Berlin wurde an die Generalstaatsanwaltschaft übergeben. Die Generalstaatsanwaltschaft führt berufsrechtliche Ermittlungen gegen Rechtsanwälte.

Dieser Passus des Schreibens von Staatsanwältin Dr.Oelert hat es in sich:

Die vorläufige Einstellung ist im Übrigen mittlerweile auf Grund eines Einspruchs rückgängig gemacht worden. Das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens ist 285 Js 643/15 bei der Staatsanwaltschaft Berlin.

Ich berichtete ja bereits in meinem Artikel vom 05.03.2015, das Herr Sandhage ohne Mandat abmahnen soll. Mein Artikel bezieht sich auf eine Abmahnung die zeitlich diesem Vorfall, nachgelagert, also aktueller sein soll.

Herr Sandhage scheint mit seinen vermeintlichen Machenschaften nicht aufzuhören.

Ich frage mich nun, ob wohl genug Masse vorhanden ist, zu erwartende Schadenersatzforderungen zu befriedigen? - Oder gehen hier Kläger in Zukunft leer aus ?

Laut Angaben des Lesers kolportieren diverse Richter, dass Herr Sandhage in mehr als 500 Fällen ohne Mandat abgemahnt haben soll!

Meiner Meinung nach hat die Staatsanwaltschaft die Pflicht möglicherweise geschädigte Online-Händler vor den vermeintlichen Betrügereien des Herrn Sandhage zu schützen. Zumal, weil auf Grund der großen Anzahl der zu erwartenden Schadenersatzforderungen es kaum wahrscheinlich ist, dass der Schaden durch Herrn Sandhage jemals reguliert werden kann.

Geht es hier nicht um Opferschutz?

Ist die Untersuchungshaft hier nicht das richtige Mittel, Wiederholungsgefahr auszuschließen und zukünftige mögliche Opfer zu schützen?

Was mag wohl auf Herrn Sandhage zukommen, wenn die Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige von 150 Abmahnungen ohne Mandat schreibt: "..die Strafe, die er hier zu erwarten hätte …[würde]….nicht beträchtlich ins Gewicht fallen"

Meiner Meinung nach mahnt Herr Sandhage weiterhin ohne Mandat ab und schädigt kleine und mittlere Online Händler.

Für diese können die Abmahnungen und die vermeintlichen Schadenersatz Klagen Existenz vernichtend sein. Und das gerade dann, wenn später "nix mehr zu holen ist".

In meinen Augen müssen die Händler hiervor geschützt werden und eine Widerholungsgefahr muss nachhaltig ausgeschlossen werden.

Liebe Staatsanwältin Frau Dr.Oelert, es ist an Ihnen geeignete Maßnahme zu ergreifen!

Warum nicht Untersuchungshaft ?

(Einen Hinweis auf diesen Artikel habe ich Frau Staatsanwaältin Dr. Oelert, per Mail zukommen lassen)



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Autor: Mark Steier Datum: 05.04.2015

Mark Steier

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Über Mark Steier: Mark Steier war von 2001 - 2012 im Bereich Autoteile auf eBay und im Internet aktiv. 2010 avancierte er zum größten Verkäufer bei eBay-Motors. Mit mehr als 30.000 Transaktionen monatlich, wurde Steier mehrfach mit dem Powerseller-Award in Platin ausgezeichnet. Sein Unternehmen war ab 2009 maßgeblich an der Entwicklung der Fahrzeugverwendungsliste beteiligt. Durch sie ist es Verkäufern möglich geworden, einheitlich und strukturiert anzugeben, zu welchen Fahrzeugen angebotene Ersatzteile passen. Ende 2012 zog sich Steier aus dem aktiven Verkauf zurück und lebt nun als Privatier in der Nähe von Köln. Als Seitenbetreiber, Administrator und Moderator, der von Axel Gronen (*07.07.1966 †03.12.2014) gegründeten Seite www.wortfilter.de, sowie der gleichnamigen Facebook-Gruppe mit über 4800 Mitgliedern, bleibt er aber weiterhin tätig. Hier steht er aktiven Händlern noch immer mit Kompetenz und offenem Ohr zur Seite. Weiterhin ist Steier regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund um das Thema Onlinehandel spricht. Steier hat es sich zur Berufung gemacht, unabhängig und unverblümt in seiner Meinung zu sein und Händler jeglicher Größe, insbesondere aber kleine und mittlere Unternehmen, zu unterstützen, damit sich diese im hart umkämpften Wettbewerb möglichst gut etablieren können.




 


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