Der Händlerbund informiert umfassend zum Widerrufsrecht 2014
 

Der Händlerbund informiert umfassend zum Widerrufsrecht 2014

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie tritt am 13. Juni 2014 in Kraft und wird zahlreiche Änderungen für Käufer und Verkäufer im Online-Handel mit sich bringen. Da das Widerrufsrecht von dem neuen Gesetz besonders stark beeinflusst wird, informiert der Händlerbund schon jetzt in einem umfangreichen Hinweisblatt über die Änderungen.

Wer sich bereits im Vorfeld mit dem neuen Widerrufsrecht auseinandersetzen möchte, kann sich bequem auf die neuen Vorschriften einstellen und ist zum Zeitpunkt der Umstellung vor Abmahnungen geschützt. Das Hinweisblatt des Händlerbundes erläutert die neuen Regelungen und zeigt, wie diese umgesetzt werden können.

Zukünftig wird es innerhalb der Europäischen Union keine unterschiedlichen nationalen Widerrufsfristen mehr geben. Stattdessen gibt es eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Das derzeitige optionale Rückgaberecht – welches bislang noch anstelle des Widerrufsrechts vereinbart werden kann - entfällt ersatzlos. Das Hinweisblatt des Händlerbundes erläutert zahlreiche Punkte die Händler und Verbraucher über die neue Widerrufsfrist wissen müssen, informiert über die korrekte Erklärung des Widerrufs und zeigt die neu hinzukommenden Ausnahmen vom neuen Widerrufsrecht auf. Informiert wird außerdem über die neuen Kostenregelungen für Hinsendung und Rücksendung im Widerrufsfall, Rücksendefristen und das Zurückbehaltungsrecht.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wird es auch eine neue Widerrufsbelehrung geben. Wie diese aussehen kann und was sie beinhalten muss, zeigt die Musterwiderrufsbelehrung des Händlerbundes. Verbraucher sind bei der Geltendmachung ihres Widerrufsrechts ab Juni 2014 nicht mehr an die Schriftform gebunden. Online-Händler können ihren Kunden ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen, das diese einfach ausfüllen und dem Händler übermitteln. Wie dieses aussehen könnte zeigt der Händlerbund mit einem Muster-Widerrufsformular.

Der Händlerbund leistet mit diesen Dokumenten eine Hilfestellung, damit Händler sich gezielt auf das Gesetz und die damit verbundenen Umstellungen vorbereiten können. So können sie auch mit allen Turbulenzen, die den E-Commerce mit der Verbraucherrechterichtlinie 2014 erwarten, mithilfe des größten Onlinehandelsverbands Europas einfach sicher handeln.

Über den Händlerbund

Der Händlerbund mit Sitz in Leipzig ist mit über 25.000 geschützten Onlinepräsenzen der größte Onlinehandelsverband Europas und einer der führenden Anbieter von Rechtstexten im Internet. Über die Förderung des Erfahrungsaustausches und der Vernetzung hinaus garantiert der Händlerbund mit seinen verschiedenen Leistungspaketen einen umfassenden Rechtsschutz für Online-Shop-, Plattform- und Website-Betreiber durch spezialisierte Rechtsanwälte.

Ich bin Mitglied des Händlerbund-Beirats und vertrete dort vor allem die Interessen der Händler gegenüber den Onlinemarktplätzen wie eBay, Amazon, Yatego und Hood.de. Der Wirbel um die geplante neue Zahlungsabwicklung bei eBay beispielsweise hat deutlich gezeigt, wie wenig eBay über seine Kunden und deren Interessen weiß und wie nötig eine Interessenvertretung der Händler ist. Bei Amazon ist es nicht besser, glücklicherweise ermittelt inzwischen sogar das Budeskartellamt gegen die umstrittene Preisparität.

Mir gefällt das Rundum-Sorglos-Paket der Unlimited Mitgliedschaft für nur 29,90 Euro monatlich am besten. Einige Highlights daraus:

  • Unbeschränkte Anzahl abgesicherter Internetpräsenzen
  • Individuelle Rechtstexterstellung & Updateservice
  • Tiefenprüfung Ihrer Internetpräsenz durch spezialisierte Anwälte
  • Unbegrenzter Anspruch auf rechtliche Vertretung im Abmahnfall
  • Inkasso­Flatrate
  • Technischer Support
  • eBay-Konfliktmanagement

Schon alleine die "Tiefenprüfung Ihrer Internetpräsenz durch spezialisierte Anwälte" kostet bei einem auf Onlinehandel spezialisierten Anwalt mindestens 400, meistens eher 600 bis 800 Euro.

Wer eine Abmahnung bekommt, braucht unbedingt anwaltliche Vertretung - selbst wenn es "nur" um das Verfassen einer modifizierten Unterlassungserklärung geht. Unter 200 Euro geht da gar nichts, beim Händlerbund ist der "Anspruch auf rechtliche Vertretung im Abmahnfall" in der Unlimited Mitgliedschaft enthalten.

Für Sie sind bei der Unlimited Mitgliedschaft die ersten beiden Monate kostenlos, danach kostet die 29,90 Euro im Monat:

Unlimited Mitgliedschaft

Hier noch einmal die Links zu den kleineren Paketen des Händlerbunds (Basic drei Monate kostenfrei, Premium zwei):

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