2011 gilt der alte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Gestern wurde in NRW die geplante Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags einstimmig abgelehnt. Das ist schön, aber kein Grund zum Jubeln: Denn nun gilt der alte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von 2003 weiter - und der ist nicht viel weniger schwachsinnig.

Nach weiter geltendem Recht gilt für "entwicklungsbeeinträchtigende" Inhalte im Internet eine Sendezeitbeschränkung. Das heißt: Wer auf seiner Website Inhalte hat, die erst ab 16 Jahren geeignet sind, muss seine Website zwischen 6 und 22 Uhr abschalten. Inhalte für Erwachsene dürfen erst ab 23 Uhr zugänglich gemacht werden - oder gar nicht, wenn sie auf dem Index stehen.

Der neue Staatsvertrag hätte da ein wenig Erleichterung gebracht, denn der sah alternativ zur Sendezeitbeschränkung eine Altersklassifizierung und -Kennzeichnung vor. Dabei hätte dann ein Browser-Plugin dafür sorgen sollen, dass Jugendliche nur für sie geeignete Internetinhalte zu sehen bekommen. Dumm nur, dass es dieses Browser-Plugin noch gar nicht gibt - obwohl der neue Staatsvertrag am 1. Januar 2011 in Kraft treten sollte.


Achtung, es folgt eine Meinungsäußerung. Besuchern aus dem Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts wird ausdrücklich verboten, jetzt weiter zu lesen. Wenn Sie sich im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufhalten: Verlassen Sie jetzt sofort meine Seite!

Hier können Sie nachlesen, warum.


Trotzdem ist es gut, dass der alte Staatsvertrag weiter gilt und nicht der neue: Niemand hat sich bisher darum geschert, ob man sich daran hält. Mir sind gar keine Webseiten bekannt, die sich an die eigentlich geltende Sendezeitbeschränkung halten.

Es geht nämlich gar nicht um Jugendschutz, sondern um Geld. Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hätte für Vereine wie Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) die Lizenz zum Gelddrucken bedeutet, weil Webseiten-Betreiber faktisch gezwungen worden wären, dort Mitglied zu werden und mindestens 4.000 Euro Jahresbeitrag zu zahlen. Natürlich hätte dieser Verein dann wohl einige hundert Leute eingestellt, die gegen Nicht-Mitglieder vorgehen und die anzeigen.

Dank der Ablehnung in NRW bleibt alles beim Alten. Mit dem Jugendmedienschutz lässt sich derzeit kein Geld verdienen und daher hat niemand ein Interesse daran, Sendezeitbeschränkungen zu kontrollieren.

Wenn es nicht um Geld, sondern um Jugendschutz ginge, würde wohl auch der Onlinehandel mit Alkohol beschränkt werden.


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© 2010 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 21.12.2010.
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