eBay.de weiter gegen Sniper

eBay.de hält den Kampf gegen automatische Bietprogramme (sogenannte "Sniper") für keineswegs entschieden und hat zu meinem Artikel "Sniper-Tool nun endgültig legal Stellung" bezogen. eBays Pressesprecher Joachim Guentert schrieb mir dazu:

"In bisher drei Fällen hat eBay das Angebot von Sniper-Tools gerichtlich verbieten lassen. Die dabei im einstweiligen Rechtsschutz beim Landgericht Hamburg erwirkten Verfügungen wurden von den Anbietern jeweils als rechtsverbindlich anerkannt. Eine Reihe weiterer Anbieter hat sich daraufhin außergerichtlich zur Beendigung der Angebote bereit erklärt.

Das Berliner Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz endete nun durch Rücknahme der Berufung. Die rechtliche Auseinandersetzung mit Paragon ist damit nicht notwendigerweise beendet, da nach wie vor die Möglichkeit eines Hauptsacheverfahrens besteht, um in dieser Sache eine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Die Mehrzahl der bisher ergangenen gerichtlichen Entscheidungen erklärte solche Tools für unzulässig. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt also keine Rede davon sein, dass Sniper-Software in Deutschland zulässig ist."

Meine Meinung dazu: Es ist wohl richtig, dass mit der der Rücknahme der Berufung nicht automatisch Sniper-Software in Deutschland zulässig ist. Durch dieses Statement ist auch klargestellt, dass eBay.de den Kampf gegen automatische Bietprogramme nicht aufgibt.

WilliÜbrigens wurde vor dem Berliner Kammergericht (entspricht einem Oberlandesgericht) auch eine weitere Berufung eBays zurückgenommen: Unmittelbar vor der Verhandlung wegen Paragons Tool Last Minute Gebot wurde bereits rund 90 Minuten wegen des Programms Willi verhandelt. In dieser Verhandlung wurde deutlich, dass eBay das Verfahren wohl verlieren würde. eBay zog daraufhin die Berufung zurück - und tat das auch in der dann folgenden kurzen Paragon-Verhandlung. Das war offenbar nur ein taktischer Rückzug: eBay wollte keine rechtskräftigen OLG-Urteile gegen sich haben.

Richtig ist auch, dass es sich hier um Verfahren im Einstweiligen Rechtsschutz (also wegen erlassener Einstweiliger Verfügungen) handelte und das damit die Hauptsacheverfahren keineswegs entschieden und beendet sind. Vermutlich wird eBay versuchen, die in Hamburg zu führen: Dort haben sich die Richter als eBay-freundlich erwiesen und immer für eBay entschieden.

Der Stand der Dinge: Die beiden Sniper-Tools Last Minute Gebot und Willi dürfen bis auf Weiteres vertrieben werden und es ist erkennbar, dass die jeweiligen Hersteller im Hauptsacheverfahren notfalls bis vor den BGH um ihr Recht kämpfen werden - da wird sich also in den nächsten Jahren nichts ändern.

Fakt ist aber auch, dass der Einsatz automatischer Bietprogramme weiter durch die AGB von eBay.de verboten wird: Das gilt unabhängig vom gerichtlich erlaubten Vertrieb einiger Programme. eBay wird vermutlich aber nie gegen die Anwender solcher Bietprogramme vorgehen (können), sondern eher den Programmierern das Leben schwer machen: Die können mit häufigen Änderungen bei eBays Gebotsabgabe gezwungen werden, ihre Tools dauernd anzupassen und upzudaten, wenn sie funktionstüchtig bleiben sollen.

ag20031008

© 2003 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 08.10.03.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.