Sammlungsauflösung oder gewerblicher Verkauf?

Gerade beim Verkauf bei eBay ist die Abgrenzung gewerblicher Verkäufe von privaten Sammlungsauflösungen oder Privatverkäufen sehr wichtig, leider aber auch sehr schwierig.

Diese Abgrenzung ist für drei Bereiche wichtig:

Zum einen für eBay selbst, dann für private Verkäufer ist das Verkaufen insbesondere mit der Volksauktion billiger, als für Händler mit einem gewerblichen Account.

Daneben ist die Abgrenzung für die Informationspflichten und die Rechte der Käufer wichtig: Gewerbliche Anbieter müssen ein Widerrufsrecht gewähren und darüber belehren, außerdem müssen sie ein Impressum haben.

Der dritte Bereich ist die Frage der Steuern: Im Gegensatz zu gewerblichen Verkäufern müssen Privatleute, die eine Sammlung auflösen oder gebrauchte Haushaltsgegenstände verkaufen, dafür keine Steuern bezahlen.

Leider fällt die Abgrenzung in allen drei Bereichen sehr schwer und es gibt keine festen Grenzen, an denen man sich orientieren könnte. Und eines ist ganz übel: Die ohnehin unbestimmten Kriterien unterscheiden sich zwischen den Bereichen auch noch!

Es kann beispielsweise sein, dass jemand als gewerblicher Verkäufer gilt und z.B. ein Widerrufsrecht gewähren muss, andererseits aber keine Steuererklärung machen oder Steuern zahlen muss. Ein Beispiel dazu: Eine Mutter verkaufte über eBay die gebrauchten Klamotten ihrer vier Kinder, wenn die aus denen herausgewachsen waren. Hier entschied ein Landgericht, das sei gewerblich, sie müsse eine Anbieterkennzeichnung haben und ihren Käufern ein Widerrufsrecht gewähren und darüber belehren. Diese Dame ist also zwar einerseits angeblich gewerblich, würde aber beim Finanzamt ausgelacht, wenn sie dort ein Gewerbe anmelden möchte: Dann könnte sie nämlich konsequenterweise ihre Ausgaben für Kleidung als betrieblich veranlassten Aufwand steuerlich geltend machen und würde ordentliche Verlustvorträge anhäufen.

Ähnlich schwierig ist die Problematik, ab wann man denn bei eBay einen gewerblichen Account haben muss. Nur eines steht fest: Powerseller und Verkaufsagenten sind immer gewerblich und müssen dementsprechend einen gewerblichen Account haben. Ansonsten interessiert eBay sich für diese Frage nicht - es sei denn, eBay möchte (oder muss?) jemanden abmahnen.

Hier mal ein anschauliches Beispiel aus der Praxis: In dieser Auktion versteigert jemand 50 Särge. Sein Account ist als privat gekennzeichnet und angeblich ist das auch ein privater Verkauf, denn es fehlt eine Widerrufsbelehrung. Andererseits zahlt er vermutlich Steuern, denn er schreibt Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Ich persönlich halte es für unwahrscheinlich, dass es sich hier um eine private Sammlungsauflösung handelt: Zwar gibt es bestimmt Leute, die Särge sammeln - die haben dann aber nicht 50 gleiche Särge. Und ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass es sich bei diesem Posten um private Haushaltsgegenstände handelt, die jemand nach der Nutzung nicht mehr braucht.

Also wäre es eigentlich richtiger, den Verkaufsaccount bei eBay auf "gewerblich" zu stellen. Glücklicherweise hat er aber von eBay nichts zu befürchten, denn die Särge sind ja nicht von Lancaster und damit ist diese Frage für eBay uninteressant. Kritischer ist da schon, dass der Verkäufer zusätzlich zum Auktionsbetrag noch die Mehrwertsteuer kassieren will: Damit umgeht er eBay-Gebühren und das ist eine der größten denkbaren Todsünden.

Eigentlich wäre dieser Verkäufer akut abmahngefährdet, weil in seinem Angebot keine Widerrufsbelehrung steht. Aber auch da wird er wohl keine Probleme bekommen: Es gibt nur sehr wenige Wettbewerber, die auch Särge verkaufen und damit zu einer Abmahnung berechtigt wären.

Fazit

Die Abgrenzung gewerblicher Verkäufe von privaten ist sehr schwer, aber auch sehr wichtig. Infos und Urteile dazu finden Sie hier.

Update: Für eBay war die oben verlinkte Auktion wohl zu typisch und peinlich, sie wurde daher gelöscht.


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aXel Gronen
Köln, 14.03.2008
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Axel Gronen August 2006

Mr. Research Marktanalyse Konkurrenzanalyse für eBay

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© 2008 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 14.03.2008.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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