eBay mahnt weiter ab

Gestern abend meldeten sich zwei weitere von eBay Abgemahnte bei mir, die bekamen die gleichen Abmahnungen, wie die Verkäuferin in diesem Fall. Da nur ein winziger Bruchteil aller eBayer meine Website kennt und mir Abmahnungen weiterleitet, dürfte es nun schon einige Dutzend von eBay Abgemahnte geben.

Grundsätzlich ist gegen berechtigte Abmahnungen nichts einzuwenden, vor allem dann nicht, wenn damit nicht erkennbar bloss Anwaltskosten geltend gemacht werden sollen. Aber hier schießt eBay weit über das Ziel hinaus, weil die geforderte Unterlassungserklärung unerfüllbar ist. Darin heißt es nämlich:

"Hiermit erklaere ich gegenueber der eBay Europe S.à r.l., 15 rue Notre Dame, L-2240 Luxembourg und zugunsten der Coty Prestige Lancaster Group GmbH, Fort Malakow Park, Rheinstrasse 4E, 55116 Mainz, dass ich zukuenftig bei allen gewerblichen Angeboten, die ich auf dem deutschen eBay-Marktplatz einstellen werde, saemtliche Vorschriften nach dem deutschen Fernabsatzrecht beachte."

Das ist völlig unmöglich, niemand kann das bei der völlig uneinheitlichen Rechtsprechung in Deutschland schaffen! Anders ausgedrückt: Wer diese Unterlassungserklärung unterschreibt, muss künftig für jedes einzelne eBay-Angebot 1.000 Euro Vertragsstrafe zahlen.

Wer also von eBay eine solche Abmahnung bekommt, muss eBay aus der Liste seiner Vertriebskanäle streichen - oder 1.000 Euro Vertragsstrafe für jedes künftige eBay-Angebot einkalkulieren.


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aXel Gronen
Köln, 14.03.2008
Mail: webmaster@wortfilter.de
Axel Gronen August 2006

Mr. Research Marktanalyse Konkurrenzanalyse für eBay

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© 2008 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 14.03.2008.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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