Kürzlich berichtete ein Amazon-Marketplace-Händler, dass er eine Abmahnung von der Firma Pearl GmbH erhalten habe. Vom Elektronik Versand Pearl wurde ihm ein Verstoß gegen den§22a StVZO vorgeworfen.

Was war passiert?

Der Händler wurde an ein eigenes Angebot von Amazon angehängt. Es ging hierbei um diesen Artikel: “Sigma Fahrradlicht Sport Beleuchtungsset Micro Combo, 17243“. In der Artikelbeschreibung befand sich der Hinweis, dass das Produkt keine Straßenzulassung hat. Dieses Angebot verstößt dadurch gegen den §22a & §67 StVZO und unterliegt einem totalen Verkaufsverbot!

Die Firma Pearl GmbH, ein eigentlich bekannter und großer Versender von Elektronikartikeln, mahnte nun den Händler ab. Bezeichnenderweise sprach Pearl die Abmahnung nicht gegen Amazon aus, die ja eigentlich für diese Artikelbeschreibung verantwortlich sind, sondern gegen den Händler.

Wenn Amazon verbotene Produkte handelt…und eine Anzeige kassiert…

Amazon handelt selbst mit verbotenen Produkten? Wirklich?

Ja, Amazon tut das tatsächlich. In nahezu jeder Produktkategorie gibt es Bestimmungen, die beim Handel mit Artikeln zu beachten sind. Gerade in Kategorien, wo gefährliche und sicherheitsrelevante Posten gehandelt werden, gibt es einzuhaltende Vorschriften. Wenn es sich nun um Artikel handelt, von denen eine sehr große Gefahr ausgehen kann, dann wird vom Gesetzgeber sogar ein Verkaufsverbot ausgesprochen. Genau das ist hier der Fall.

Im §22a Abs. 1 i.V.m. §67 ist geregelt, welche Artikel sicherheitsrelevant sind und somit einer Zulassung bedürfen. Darunter fallen lichttechnische Einrichtungen aber auch zum Beispiel Bremsbeläge für Autos. In diesem Falle benötigt eine Fahrradbeleuchtung eine sogenannte “K-Nummer” und genau diese hat Sigmas Beleuchtung nicht. Sigma selbst bietet diesen Artikel auch gar nicht als Fahrradbeleuchtung an. Natürlich macht Amazon sich damit selbst strafbar aber dazu später mehr. Diese Regelungen sind nachvollziehbar. Jeder kann sich vorstellen, was passiert, wenn ein Auto mit gleißendem Licht entgegenkommt oder wenn ein Fahrradfahrer schlecht beleuchtet nachts auf der Landstraße fährt.

Der Händler ist nun der Dumme

Er ist gezwungen, auf der Stelle mit dem Handel dieses Artikels auf Amazon aufzuhören. Und natürlich hat er die gesamten Abmahnkosten an der Backe. Natürlich hätte er alles Recht der Welt sich diese Kosten von Amazon zurückzuholen. Aber sind wir doch einmal ehrlich: Wer traut sich das schon?

Und anstatt dass Amazon sich hier gesetzeskonform verhält und/oder freiwillig die Kosten übernimmt (eBay hat das in einem ähnlichen Fall gemacht), lässt man hier den Händler im Regen stehen. Das halte ich für bedenklich.

Dem Händler ist nicht gestattet, das Produkt nun in einer anderen “rechtssicheren” Kategorie zu listen. Das würde gegen Amazons Regeln verstoßen und hätte Sanktionen zur Folge. Genauso wenig kann der Marketplace-Händler die Artikelbeschreibung ändern. Gibt er in dieser Sache eine Unterlassungserklärung ab, setzt er sich dem latenten Risiko aus, gegen die Unterlassungserklärung zu verstoßen. Da ja nicht kontrolliert werden kann, wie sich in Zukunft der Titel des Angebotes oder auch die Kategorie ändert.

Kommt Amazon ungeschoren davon?

Mal ja, mal nein. Hier aber nicht! Ich habe über Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels, von der Kanzlei Lexea in Köln, eine Anzeige gegen Amazon erstatten lassen(Die vollständige Anzeige):

Wenn Amazon verbotene Produkte handelt…und eine Anzeige kassiert…

Und, hat Amazon reagiert?

Leider hat Amazon sich nicht bei dem betroffenen Händler gemeldet. Das Angebot wurde jedoch innerhalb von 48 Stunden geändert, sodass es jetzt den gesetzlichen Vorgaben entspricht und aus diesem Grund nicht mehr angreifbar ist:

Wenn Amazon verbotene Produkte handelt…und eine Anzeige kassiert…

Und sind das die einzigen Artikel auf Amazon, die das betrifft?

Nein, natürlich nicht. Hier noch ein Beispiel eines weiteren Artikels, der unter das totale Verkaufsverbot fällt. Auch hier tritt Amazon selbst als Verkäufer auf.

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Fazit:

In der Regel kennen sich die großen Marktplatzplattformen (dann, wenn sie selber als Händler auftreten) nicht hinreichend mit den Produkten aus. Das soll und darf nichts entschuldigen aber es zeigt das Dilemma auf, in dem letzten Endes sowohl Verkäufer als auch Konsumenten stecken.

In diesem Fall ist die Sache noch einmal halbwegs glimpflich für den Händler ausgegangen. Er wurde von Rechtsanwalt Dr. Engels vertreten und der konnte ihn aus der Sache herausboxen. Das lag unter anderem auch daran, dass Pearl selbst “Dreck am Stecken hatte”.

Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie sehr sich Händler Risiken aussetzen, wenn sie nicht selbst die Kontrolle über ihre Angebote haben. Mit teilweise existenzbedrohendem Risiko können Sie unverschuldet in die Abmahnfalle tappen. Natürlich finde ich es in einem hohen Maße bedenklich, dass es Amazon hier an Produkt- und Rechtskompetenz schlicht fehlt.

In meinen Augen, wäre es hier notwendig gewesen, dass Amazon, denen der Fehler natürlich gemeldet wurde, sich der Sache und gleichfalls auch der Kosten annimmt.

Aber aus Konsumentensicht ist dieser Fall auch nicht ganz unbedenklich. Als Benutzer gehe ich doch zunächst erst einmal davon aus, dass ich diesen angebotenen Artikel auch nutzen kann. Als das, was angegeben war: nämlich als Fahrradbeleuchtung.

Umso überraschter wäre ich doch dann, wenn ich wegen der Verwendung dieses Artikels von der Polizei angehalten werde und Knöllchen bekomme. Nicht zuletzt ist natürlich auch die Gefährdung, die von einem solchen Produkt ausgeht, nicht außer Acht zu lassen. Mit Sicherheit sind manche Regeln der StVZO durchaus kritisch zu betrachten. Was aber Leuchtmittel angeht, so gibt es doch eigentlich nur eine Meinung: Stellt euch doch mal vor, ihr werdet nicht gesehen. Oder andersherum: Wie oft habt ihr schon ein Verkehrsteilnehmer zu spät erkannt? (Auch wenn’s bei euch immer gut gegangen ist).

Was mich persönlich sehr ärgert, ist dieses “partnerschaftliche Verhalten”, welches Amazon gegenüber den eigenen Händlern so etwas von deutlich zeigt.