Der Händlerbund hatte auf Grund der Berichterstattung auf Wortfilter, in den Live Morning News und in den Sozialen Medien eine Abmahnung versendet und versucht, eine Einstweilige Verfügung zu erwirken. Es ging darum, dass ein Händlerbund-Mitglied unter anderem wegen vermuteter falscher, aber individuell für den Händler erstellter AGB (Der Händlerbund hat die AGB mitlerweile abgeändert) abgemahnt worden ist. Und ich stellte diese Frage: ‘Entzieht sich der Händlerbund der Haftung für seine Rechtstexte?‘.

Abmahnung von Andreas Arlt, Vorstand des Händlerbund

Ich erhielt diese Abmahnung am 10. Januar abends um 19:43 Uhr mit einer Frist zum nächsten Tag 11:00 Uhr.

“Sehr geehrter Herr Steier,

wir wenden uns an Sie wegen verschiedener Aussagen, welche Sie in einem Facebook Thread in der Facebook Gruppe: eCommerce Küche am gestrigen sowie heutigen Tag gemacht haben.

Inhaltgleiche Angaben finden sich auch in Ihrem „Live morning news“ – Video vom 10.01.18, veröffentlicht auf der Webseite wortfilter.de.

In dem besagten Facebook Thread sowie im Video wurde über vermeintlich falsche Rechtstexte vom Händlerbund sowie darüber diskutiert, dass der Händlerbund sich etwaiger Haftungsansprüche entziehen würde.

Im Rahmen der Veröffentlichungen haben Sie selbst folgenden Aussagen getroffen:

„Diese (die Rechtstexte) wurden laut eurem Schriftsatz nach Tiefenprüfung individuell erstellt …“

Ihr entzieht euch im Schriftsatz 05.01.2017 eurer Haftung …“

[…]

„Dieses (euer Haftungsversprechen) haltet ihr NICHT ein. Ihr schadet damit nicht nur den Händlern.“

Inhaltsgleiche Erklärungen finden sich in dem oben angegebenen Video, indem Sie neben den bereits genannten Aussagen behaupten, der Händlerbund habe in einer Email im Bezug auf eine Vertretung vor Gericht darauf verwiesen, diese sei beim Händlerbund „eh“ kostenpflichtig.  

Alle von Ihnen getätigten Aussagen sind falsche Tatsachenbehauptungen.

Weder hat der Händlerbund bei dem betreffenden Mitglied eine Shop-Tiefenprüfung mit individueller Klauselerstellung durchgeführt noch hat sich der Händlerbund zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Haftung entzogen. Das Gegenteil ist der Fall, eine Haftung mit Übernahme aller Kosten für die vom Abmahner als fehlerhaft behauptete AGB-Klausel wurde ausdrücklich bestätigt.

Das dies selbstverständlich ist, braucht nicht diskutiert werden.

Ob die Klausel tatsächlich fehlerhaft ist, wie Sie frei weg behaupten, wird sich herausstellen.

Dass Sie es mit der Wahrheit insgesamt nicht sonderlich genau nehmen, zeigen auch Ihre unzutreffenden Behauptungen bezüglich der Uhrzeit der Versendung einer Email der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die Sie in Ihrem ergänzend auf Ihrer Webseite veröffentlichten Artikel verbreiten. Das gegebenenfalls zu werten, wird Sache der dort tätigen Rechtsanwälte sein.

Wir haben Sie aufzufordern, ab sofort die oben angeführten Aussagen nicht weiter zu verbreiten und die bereits getätigten Aussagen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 11.01.2018, 14:00 Uhr, in den gleichen Medien zu widerrufen, in denen sie verbreitet wurden.

Hiernach würden wir die Sache als erledigt betrachten.

Anderenfalls werden wir unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.”

Ich reagierte knapp:

“[…] na, dann mal los. Ich kann ihnen sicher sagen, dass ihr Weg der falsche ist mich zu etwas zu bewegen. […]”

Und mit der Einstweiligen Verfügung wollte es dann nicht so recht klappen

Der Versuch, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, ging in die Hose. Sie wurde nicht erlassen, sondern es wurde terminiert. Auch entsprach das Gericht nicht dem Wunsch des Händlerbund:

Eine Einstweilige Verfügung bekam der Händlerbund für die Punkte a) bis e) nicht:

(Quelle: Auszug aus dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Händlerbund durch die ITB Kanzlei vom 11.01.2018)

Es wurde terminiert und gewonnen hat der Händlerbund nicht

Nachdem der Termin in Leipzig stattgefunden hat, berichtete Rechtsanwalt Malte Mörger von der Kölner Kanzlei HKMW, dass es nicht gut für den Händlerbund aussähe. Und das zeigte sich jetzt auch in dem Urteil. Die Punkte b, c, d und e wurden abgelehnt.

Die wesentliche Berichterstattung bleibt also unberührt: “Ihr habt FALSCHE Rechtstexte geliefert […]” ; “Ihr entzieht euch im Schriftsatz 05.01.2018 eurer Haftung[…]” usw.

Das war der falsche Weg, lieber Händlerbund

Ich hatte es in meiner Mailantwort an Andreas Arlt angedeutet und in einen der Morning News kritisiert. Euer Weg war falsch!

An Kosten habt ihr nun knapp 4.000€ produziert. Dieses Geld hättet ihr in euer Mitglied stecken sollen. Nicht nur, dass er sich bei euch dann gut aufgehoben gefühlt hätte, er wäre auch euer größter Fan geworden.

Selbst wenn eure anfängliche Kommunikation gegenüber dem Händler unglücklich war, diese hätte man mit einem geschickten ‘Move’ noch drehen können, ála “…wir entschuldigen uns für das Missverständnis… selbstverständlich übernehmen wir…”

Und dieser Weg wäre richtig gewesen. Nicht nur, dass ihr der Berichterstattung allen Wind aus den Segeln genommen hättet, ihr hättet euch öffentlich bekannt, dass bei euch die Mitglieder und deren Schutz im Vordergrund stehen. Das wäre wichtig gewesen.

Schade!

Keine Reaktion auf die Friedenspfeife

Die Schlappe für den Händlerbund deutete sich ja nach dem Termin bereits an. Trotzdem wollte ich nichts unversucht lassen, die Karre noch aus dem Dreck zu ziehen. Daher wandte ich mich am 07. Februar mit folgender Mail an Andreas und Tim Arlt:

Hallo Herr Arlt, hallo Tim,

das EV Verfahren entwickelt sich ja gerade nicht in eurem Sinn. Und auch die Stellungnahme des Gerichts zur Faircommerce war nicht gut. Und wie ihr mich ja kennt, liegt es nicht in meiner Absicht euch zu schädigen, sondern mein Herz schlägt für die Händler. Daher meine Frage an euch: Wäre es nicht sinnvoller daraus eine gute Geschichte für den Händler zu machen? Was haltet ihr davon?

Gerne könnt ihr ja ein paar Vorschläge machen, ich bin da sehr offen.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Steier

Es kam keine Reaktion. Schade! – Mich macht diese Geschichte traurig. Solltet ihr nicht eigentlich als Händlervereinigung für eure Mitglieder da sein?