Die Firma JAGO AG, Goran Jakovac, Ingersheimer Str. 12, 70499 Stuttgart, Telefon: 0711 5087147-1, Mail: [email protected] mahnt aktuell ab.

Sie wird vertreten durch die Rechtsanwälte Reble & Klose , Stuttgart.

Mir sind etliche Abmahnungen bekannt. Auch bei Google scheinen die Abmahnungen nicht unbekannt zu sein: (Google Ergebnisse)

Abgemahnt werden unterschiedliche Verstöße, z.B. die Werbung mit falschem UVP. Unterschiedliche Abmahngründe lassen den Schluss zu, dass es sich nicht um einen rechtsmissbräuchlichen Abmahner handelt.

Bei der Anschrift dürfte es sich um die Firmenanschrift handeln. Weitere Firmenanschriften sind z.B. JAGO AG, Bahnhofstr. 3, 37539 Bad Grund.

Laut Lagebericht der 2013er Bilanz sollte mitlerweile auch ein Berliner-Büro eröffnet worden sein. Dort sollen 50 Mitarbeiter beschäftigt werden.

Bei eBay handelt die Firma unter dem Namen jago24online und hat derzeit 7430 Angebote online.

Mit der Zeit über 1,2Mio Bewertungen ist die Jago AG ein eBay Schwergewicht.

Einen eigenen Online-Shop betreibt die Jago AG unter https://www.jago24.de/.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind nicht zu beanstanden. In der zuletzt veröffentlichten Bilanz für das Geschäftsfahr 2013 wir ein Gewinn von über 1 Mio. Euro ausgewiesen. 2014 wird ein Umsatz von 80 Mio. Euro angepeilt.

Jedoch scheint die Jago AG insgesamt “streitbar” zu sein. Im Bundesanzeiger finden sich spannende Veröffentlichungen:

Bekanntmachung durch Aktionärin gemäß § 122 Abs. 3 AktG zur Erweiterung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

An dieser Stelle recht herzlichen Dank an Herrn Rechtsanwalt Rene Euskirchen von derRechtsanwaltskanzlei Sagsöz & Euskirchen, die mir Informationen bereitgestellt hat.

Es empfiehlt sich für Abgemahnte einen Rechtsanwalt aufzusuchen der schon in Parallelfällen mit der Thematik betraut ist.

Aktuell hat Herr Euskirchen einen Artikel über Abmahnungen der Jago AG auf anwalt24.de veröffentlicht.

Google liefert über 2500 Ergebnisse, wenn man nach “Jago AG” und “Abmahnung” googelt. Natürlich sind diese Ergebnisse mit Vorsicht zu betrachten.

Meine Meinung:

Ich vertrete die Meinung das es sich bei den Abmahnungen der Jago AG NICHT um Rechtsmissbrauch handelt.

Die Jago AG ist ein Schwergewicht im Markt und nutzt das UWG um sich als Opfer gegen unfairen Wettbewerb zu schützen. Das ist nicht nur zulässig, sondern genau dafür gibt es das UWG.

Auch wenn es viele Beschwerden über das Abmahnverhalten der Jago AG, im Netz gibt. Ich kann diesen NICHT folgen. Nicht die Jago AG ist schuld daran, dass viele Händler nicht in der Lage sind rechtssichere Angebote online zu stellen. Sie ist also nicht Täter, sondern Opfer.

Und gerade das Werben mit falschem UVP, ist aus Sicht des Wettbewerbs unfair und unseriös !

Wer eine Abmahnung erhalten hat, hat schlicht Pech gehabt und sollte diese als Aufforderung betrachten seine Angebote in Ordnung zu bringen.

Unabhängig von diesen Abmahnungen empfehle ich jedem Händler regelmäßig seine Angebote zu überprüfen, oder durch einen Rechtsanwalt der anwaltlichen Prüfung zu unterziehen.