In den aktuellen Händler-News gibt eBay nun den konkreten Fahrplan für die bereits im Frühjahr angekündigte Änderung der Richtlinie zur Nutzung von Bild- und Produktdaten bekannt.  Ab Februar 2018 werden die Händler aufgefordert, der Änderung der AGB zuzustimmen. Diese ist die Grundlage für die Durchsetzung der Rechte-Übertragung von Bildern & Produktdaten gegenüber Händlern durch den Marktplatz. Wer den AGB nicht zustimmt, wird zukünftig vom Handel ausgeschlossen. Diese von vielen Händlern als ‘Zwangsübertragung der Rechte’ bezeichnete Änderung sorgt für viel Unmut bei der Händler Community. Aber das zu Unrecht, wie ich finde.

Darum geht es: Die neue Bilder & Produktdaten Richtlinie

Wie im Frühjahr 2017 angekündigt, führen wir Änderungen bei der Nutzung von Bildern und sonstigen Produktdaten ein. Diese gelten bereits heute auf allen internationalen eBay-Websites und treten nun auch bei eBay.de in Kraft. Damit wollen wir die Sichtbarkeit von Angeboten mit Hilfe des eBay-Katalogs erhöhen und die Kauferfahrung verbessern. […]

[…] Ab dem 1. Februar 2018 gelten neue AGB. Die wichtigste Änderung ist, dass wir Sie auffordern werden, uns das Recht zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen:

  • Bitte räumen Sie uns dieses Recht bereits ab Ende September 2017 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung ein.
  • Spätestens bis zum 1. Februar 2018 müssen Sie die neuen AGB akzeptieren.
  • Sollten Sie nicht mit der Nutzung Ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer einverstanden sein, löschen Sie die Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018.

Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen.[…] (Quelle: Verkäuferportal)

Bilder-Richtlinie Wasserzeichen entfernen:

[…] Wir ändern im September 2017 unseren Grundsatz zu den eBay-Bilderstandards, in dem wir die Einbindung von Wasserzeichen in Bildern nicht länger erlauben. Damit wollen wir die Kauferfahrung für unsere Nutzer klarer und einheitlicher gestalten. […]

[…] Starten Sie jetzt mit dem Entfernen von Wasserzeichen

Wir wissen, dass das Entfernen von Wasserzeichen Zeit kostet. Wir untersagen die Einbindung von Wasserzeichen schon ab September, räumen Ihnen aber eine Übergangsfrist bis 1. März 2018 ein, bevor Angebote mit Wasserzeichen in den Suchergebnissen nicht mehr angezeigt werden. […] (Quelle: Verkäuferportal)

eBay Grundsatz zu den Bilderstandards:

Ein paar eingefangene Händler Reaktionen

“Erst waren die Bilder zu groß, dann zu klein jetzt darf kein Wasserzeichen mehr drin sein obwohl es mir erst noch bestätigt wurde. Sind die Bissel bekloppt da?”

“Mich erschüttert dieser Satz von Mark Steier “… Fazit: Nix dramatisches, nix schlimmes, also alle ‚fine‘….”. Unfasslich!”

“Entschuldigung, wenn ich jetzt einfach mal frage: Wieso sollte ich nicht Ebay eine Rechnung über die Überlassung meines geistigen Eigentums schicken, wenn ich schon der Nutzung dessen zustimme?”

“Ich nutze eh immer nur eigene Fotos. Das ist ja auch in Zukunft möglich. Blöd ist nur, dass ebay sich an den Fotos der Verkäufer “bedienen” darf und diese in den Katalog stellt.”

“Seit Monaten ärgere ich mich mit dem Überarbeiten unserer ca. 90.000 Ebay.Angeboten rum, wegen dem Entfernen der Kontaktdaten und in Links eingearbeiteten Bildern. Etliche Telefonate mit Ebay und immer wieder aufs Neue, weil sich laufend was änderte. Parallel dazu immer wieder Verstöße wegen angeblicher Transaktionen außerhalb Ebays wenn z.B. ein Käufer nach Kauf auf Ebay zwecks Abholung von Möbeln zur Unzeit nach Adresse und Handynummer fragt. Sowie Mängelquote wegen von DHL zu spät eingescannten Paketen, schlechte Umsätze und dann nun noch der Wahnsinn mit den Produktfotos.”

(Quellen: Wortfilter Facebook Gruppe und Kommentare auf den Blog)

Rechtliche Herausforderungen der Händler

Recht schnell haben sich zu diesen Änderungen etliche Kanzleien zu Wort gemeldet, die Dienstleitstungen und Beratung rund um den eCommerce anbieten, und auf die rechtlichen Stolpersteine hingewiesen. Ich zitiere hier aus der Veröffentlichung von Internetrecht-Rostock.de. Den Artikel hat Rechtsanwalt Johannes Richard verfasst.

[…] Was sind die Voraussetzungen für eBay-Händler, um eBay eine Lizenz, insbesondere an Bildern einzuräumen?

Durch die Einräumung einer Nutzungslizenz von Bildern an eBay erteilt der eBay-Händler eBay eine Unterlizenz entsprechend den noch zu klärenden Bedingungen von eBay.

Hierzu ist – vereinfacht gesagt – der eBay-Händler nur dann berechtigt, wenn er oder seine Mitarbeiter die Bilder selbst gemacht haben.

Bei Bildern, die aus anderen Quellen stammen, bspw. vom Großhändler oder vom Hersteller darf der Händler eBay eine entsprechende Lizenz zur Nutzung im eBay-Produktkatalog nur dann einräumen, wenn er dazu auch berechtigt ist. Der Händler muss quasi eine Genehmigung zur Einräumung einer Unterlizenz gegenüber eBay vorweisen können. Diese Voraussetzung muss in der Rechtekette gewährleistet sein. Dies bedeutet, dass auch ein Großhändler eBay-Händlern nicht automatisch dieses Recht einräumen kann, wenn er nicht wiederrum – zurück bis zum Urheber – geklärt hat und nachweisen kann, dass er berechtigt ist, dem eBay-Händler diese Unterlizenz tatsächlich zu gestatten.

Wir vermuten in diesem Zusammenhang, dass die entsprechende Klausel zur Rechteeinräumung, die eBay seinen Händlern zwangsweise auferlegen wird, eine Freistellungsvereinbarung enthält. Dies bedeutet, dass der Händler letztlich haftet, wenn es später mit dem bei eBay verwendeten Bild urheberrechtliche Probleme geben sollte und bspw. eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen wird. […]

[…]  Welche rechtlichen Gefahren drohen eBay-Händlern?

In diesem Zusammenhang blicken wir auf eine umfangreiche Beratungspraxis hinsichtlich urheberrechtlicher Probleme bei der Plattform Amazon zurück. Die Rechtsprechung bspw. vom LG Köln stimmt nachdenklich.

Um es ganz klar zu sagen: Wenn Händler Produktbilder aus dem eBay-Produktkatalog verwenden, die urheberrechtlich problematisch sind, haftet zunächst der Händler.

Rechtliche Probleme tauchen insbesondere dann auf, wenn derjenige, der ursprünglich das Produktbild bei eBay hochgeladen und eBay entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt hatte, dazu gar nicht berechtigt war. Dies kann bspw. der Fall sein, weil der Händler das Bild nicht selbst gemacht hat und mit dem Rechteinhaber eine Unterlizensierung nicht abgeklärt hat. Denkbar sind jedoch auch Fälle, in denen der Händler einfach irgendein Produktbild aus dem Internet kopiert und bei eBay hochgeladen hatte.

In diesem Fall liegt bei dem Händler, der dieses Bild für seine Artikelbeschreibung aus dem Produktkatalog verwendet, eine Urheberrechtsverletzung vor. Der Rechteinhaber kann eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen sowie Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Wir befürchten hier erhebliche Probleme und eine nicht zu unterschätzende Abmahngefahr für eBay-Händler. Das Zeitfenster, in dem eBay-Händler, wenn es Zweifel geben sollte, Rechte zur Unterlizensierung mit dem Rechteinhaber klären können, ist nur sehr kurz. Wenn eBay-Verkäufer ab Anfang September zwingend zum einen neue Nutzungsbedingungen akzeptieren müssen und auf der anderen Seite beim Hochladen entsprechender Produktbilder bei eBay automatisch Nutzungsrechte übertragen, sind rechtliche Probleme vorprogrammiert. […]

Kommentar: Endlich und fast schon zu spät

eBay versucht mit verschiedenen Änderungen und Verbesserungen das Image der ‘Ramschplattform’ los zu werden. Gelungen ist das dem Unternehmen noch nicht. Zwei wesentliche Dinge hat der Marktplatz noch nicht in den Griff bekommen:

  1. Versandaussage, der die Konsumenten vertrauen (Fulfillment)
  2. Gute Darstellung der Produkte auf den Artikeldetailseiten und in den Suchergebnislisten

Und bei meinem 2. Kritikpunkt setzt eBay nun endlich an. Nachdem Jahre mit dem vergeblichen Versuch vergangen sind, den Händlern klar zu machen, dass sie ordentliche Bilder benötigen und  Wasserzeichen nicht akzeptabel sind, greift der Marktplatz endlich ein. Erste Überlegungen in diese Richtung gab es bereits 2009.

(Quelle: Suchergebnisse erste Seite zum Keyword Hilfiger)

Die oben dargestellten Bilder laden nicht wirklich zum Kaufen ein; stattdessen unterstreichen sie, warum eBay vor einer Image-Herausforderung steht. Auf den Artikeldetailseiten oder in der Artikelbeschreibung sieht es nicht besser aus. Von mobiler Optimierung haben die meisten Händler noch nichts gehört (oder sie haben es erfolgreich verdrängt).

(Quelle: Mobile Ansicht Artikelnummer 253086754300)

Die fehlerhafte  Produktdarstellung in Kombination mit qualitativ schlechten Bildern wirkt einfach unprofessionell. Und am Ende wundert ihr euch als Händler, dass die Kunden dem Marktplatz den Rücken kehren und eure Sales rückläufig sind. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Kauft ihr eine Rolex in der Frittenbude?

Nein, wahrscheinlich nicht; ihr würdet eher zu einem gut situierten Juwelier gehen. Ich auch. Und genau dieses Image schafft euch eBay jetzt. Warum seid ihr dagegen?

Wenn ihr zu den Händlern gehört, die bisher wirklich gute Bilder ins Netz gestellt haben, dann verstehe ich euren Unmut. Ihr verliert eurer Alleinstellungsmerkmal (USP). Aber: Konntet ihr das überhaupt richtig entfalten? Hat das bisherige Format, in dem ihr euer Produkt präsentiert habt, eurem eigenen Image nicht eher geschadet? Und: Könntet ihr nicht mehr Sales generieren, wenn ihr eure Ware in einem passenden und professionellen Umfeld (Juwelier <-> Frittenbude) offeriert?

Händler, denen es bisher nicht möglich war, seriöse Produktbilder zu erstellen, erhalten nun Unterstützung von der Plattform. Das ist gut, denn dadurch verschwinden die ganzen Billigbilder. Endlich.

Damit ist zwar das Problem der häufig nicht fachmännisch gestalteten Artikeldetailseiten noch nicht gelöst und ihr seid auch noch nicht mobil optimiert, jedoch ist das schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung.

Fazit: Win-Win für alle!

Der Kunde im Fokus

Bei allen Marktplätzen & Plattformen sollte im Grunde der Kunde im Fokus stehen und ihr solltet alles tun, damit der Konsument ein tolles Einkaufserlebnis hat. Die Realität sieht jedoch völlig anders aus. Und auch eBay reagiert in meinen Augen sehr spät, fast zu spät.

Dem Kunden sollten die Produkte doch so präsentiert werden, dass er Lust bekommt, sie zu kaufen. Die Bilder müssen ansprechend sein und den Artikel so zeigen, wie er tatsächlich ist; die Artikeldetailseite sollte einfach, aber informativ gestaltet sein. Es darf keine Brüche in der Informationsgewinnung oder versteckte Hinweise geben. Wiederholungen sollten sich ausschließen.

eBay packt es an. Macht mit.

Ich verstehe euch nicht. eBay macht in letzter Zeit viele Dinge richtig. Produktkatalog, Browsepages, Productpages oder die Themenseiten. Warum immer diese Meckerei? Es gibt keinen relevanten Marktplatz, der euch als Händler so viel Freiheiten lässt!

Viele von euch fürchten ja eine Angleichung an einen anderen Marketplace. Schaut euch oben einmal die neuen Ansichten an. Mit der Funktion ‘Weitere Artikel wie dieser’ hat eBay in meinen Augen die Darstellung in den Suchergebnissen optimiert. Die Plattform stellt die einzelnen Suchergebnisse so dar, ohne dass die Vielfalt an Angeboten verloren geht.

Fazit

eBay unternimmt viel, um das Kauferlebnis für die Konsumenten nachhaltig zu verbessern. Dazu gehören neben einem guten Produktkatalog und Produktdaten auch ansprechendes Bildmaterial. Dieses gewinnt das Unternehmen aus verschiedenen Quellen: eingekaufte Bildkataloge und auch Händlerbilder.

Die Rechteübergabe an den Plattformbetreiber stellt euch ohne Frage vor Herausforderungen. Diese sind aber lösbar.

Eigentlich solltet ihr die Neuerungen abfeiern. Eigentlich.

Tipp: Hier erklärt eBay euch wie ihr großartige Bilder machen könnt.

https://verkaeuferportal.ebay.de/bilderstandards-fuer-gute-artikelfotos