Und futsch ist er, der Markenschutz für die eingetragene Marke ‘Black Friday’. Wegen der Eintragung als Wortmarke sind Händler und Plattformen seit Jahren abgemahnt worden. Nun hatte ein Antrag des Dealsportals MyDealz.de auf Löschung der Wortmarke Erfolg.

Seit Jahren sorgt eine in Hongkong ansässige Firma mit Abmahnungen wegen angeblicher Verletzung ihrer deutschen Wortmarke “Black Friday” für Alarm und Verärgerung unter Händlern und Plattformbetreibern.

Viele Anträge auf Löschung

In den letzten Jahren gingen deshalb beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine hohe Zahl an Löschanträgen ein. Endlich ein Erfolg: Im Auftrag des ebenfalls in Berlin ansässigen Internetunternehmens 6Minutes Media GmbH, Betreiberin der Schnäppchenplattform MyDealz.de, habe die Kanzlei H2K einen Löschungsantrag beim DPMA gestellt. Nun hat das DPMA entschieden: Die Eintragung der Wortmarke “Black Friday” sei mangels Unterscheidungskraft zu löschen (Az.: S 239/16).

(Quelle: Markenrecherche DPMA)

Die Begründung des DPMA: Der unter der Bezeichnung “Black Friday” in den USA seit Jahren existierende Einkaufstag mit hohen Rabatten, sehr hohen Umsätzen und entsprechender Popularität habe schon vor dem Anmeldetag der Marke “seinen Weg auch nach Deutschland gefunden”.

Noch nicht rechtskräftig

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die Markeninhaberin kann hiergegen noch Rechtsmittel einlegen.

Wir dürfen gespannt sein, ob sich der bisherige Markeninhaber noch weiter wehren wird. Die den Rechteinhaber vertretende Kanzlei Hogertz LLP konnte ich zu einer Stellungnahme noch nicht erreichen.