Das sind sie, die erwarteten “News für gewerbliche eBay-Verkäufer Frühling 2018”. Und sie haben es in sich: Die eBay-Shopleistungen legen zu, News zum eBay plus Programm, Kategorie-Änderung, die Bilderrichtlinie wird upgedatet und neue Marketing Tools. Und bevor einige Händler wieder nörgeln: ‘Auf eBay läuft doch eh nichts’, hier zur Erinnerung das aktuelle GMV über 90 Mrd. US$. Auch wenn viele Dinge rund um eBay kritisch zu diskutieren sind, der Marktplatz ist die zweitgrößte B2C-Plattform in Deutschland, in Europa und in der Welt (ausgenommen China).

(eBay’s gross merchandise volume (GMV) from 2nd quarter 2014 to 4th quarter 2017 (in billion U.S. dollars))

eBays Pressemitteilung mit Kommentaren

• Mehr Vorteile für Shop-Abonnenten und Gebührenänderungen
• Einfachere Teilnahme am eBay Plus-Programm
• Neuerungen beim eBay-Katalog und bei der Nutzung von Produktdaten
• Weitere Änderungen im Überblick

Der weltweite Online-Marktplatz eBay kündigt für den Frühling 2018 weitere Neuerungen für gewerbliche Verkäufer an. Diese sollen das Kauferlebnis bei eBay weiter verbessern und das Wachstum der Verkäufer fördern. Händler sollten daher jetzt aktiv werden und sich mit den Neuerungen vertraut machen.

MEHR VORTEILE FÜR SHOP-ABONNENTEN UND GEBÜHRENÄNDERUNGEN

Ziel von eBay ist es, Händler bestmöglich mit ihren Kunden zu verbinden. Dafür aktualisiert der Marktplatz die Gebühren und investiert in Tools, um Käufer zu begeistern und das Geschäft erfolgreich zu machen. Um z.B. das internationale Wachstum der Händler zu unterstützen, stellt der Kooperationspartner Trusted Shops ab 1. April allen Shop-Abonnenten nun auch abmahnsichere Rechtstexte in englischer Sprache kostenfrei zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Händler einen exklusiven Zugriff auf die umfangreiche Trusted Shops Rechtsbibliothek.

Kommentar: In der Summe bedeutet diese erneute Aufwertung des eBay Shop Abos durch weitere kostenlose Rechtstexte, dass die eBay Shops für den Händler kostenlos sind, wenn man die Werte der kostenlosen Zusatzleistungen mit einberechnet.

(Auszug aus der Trusted Shops Bibliothek)

Gerade die Bibliothek finde ich sehr hilfreich. Denn dadurch kann sich jeder Händler umfangreich und rechtssicher über juristische Herausforderungen bezüglich der von ihm gehandelten Artikeln informieren. Und nicht zuletzt kann er das Wissen auch für zukünftige Planungen nutzen.

Obergrenze Gebühren

Zudem führt eBay eine neue Obergrenze der Verkaufsprovision für Kategorien ein, die bislang keine hatten. Diese wird pro Artikel bei maximal 99 Euro (netto) liegen. Mit der neuen Obergrenze reduziert eBay die Verkaufsprovision für viele Verkäufer, die in hochpreisigen Kategorien wie Business & Industrie, Antiquitäten & Kunst oder auch Fahrzeugteile & Zubehör verkaufen. Dadurch wird das Verkaufen in vielen Kategorien deutlich günstiger als bei Wettbewerbern. Weitere Informationen finden Händler dazu im Verkäuferportal.

Kommentar: Zunächst ist das eine Gebühren-Reduzierung und damit ein Anreiz, auch sehr hochpreisige Artikel auf eBay zu handeln. In den Tiefen der News versteckt sich aber auch noch eine kleine bittere Pille. Händler mit dem Status “unterdurchschnittlich” werden zukünftig andere Gebühren bezahlen. Das bedeutet für euch, dass es trotz aller Herausforderungen zu vermeiden gilt, in diesen Status zu fallen. Haltet also euer Verkäufer-Cockpit regelmäßig im Blick.

EINFACHERE TEILNAHME AM EBAY PLUS-PROGRAMM

Ab Frühjahr 2018 erleichtert eBay Verkäufern die Teilnahme am eBay Plus-Programm. Die betreffenden Angebote werden stufenweise vom Marktplatz freigeschaltet und profitieren damit von besserer Sichtbarkeit und dem von eBay bezahlten Rückversand. Bei Bearbeitung aller eBay Plus- Bestellungen am selben Werktag erhalten Verkäufer zusätzlich 20 Prozent Rabatt auf die Verkaufsprovision.

Bisher konnten nur Verkäufer mit Top-Bewertung und einer Bearbeitung am selben Werktag am Premium-Programm teilnehmen. Ab April 2018 wird das Programm nun auch Verkäufern mit dem Servicestatus „Überdurchschnittlich” und einer Bearbeitungszeit von bis zu einem Werktag zur Verfügung gestellt. Vorausgesetzt, diese Verkäufer erfüllen auch alle übrigen Kriterien für eine Teilnahme am eBay Plus-Programm. Weitere Informationen finden Händler dazu im Verkäuferportal.

Kommentar: Ok, da ist es recht einfach zu verstehen, was eBay möchte: mehr ebay Plus Angebote. Ich bin allerdings noch nicht überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Ich fand es gut, dass Händler zu maximalem Service gelenkt wurden, daher halte ich die ‘Entspannung’ nicht für gut. Gerade eBay hat immer noch mit fehlendem Trust bei den Verbrauchern zu kämpfen. Die Änderung der Default-Einstellung hingegen finde ich gut.

NEUERUNGEN BEIM EBAY-KATALOG UND BEI DER NUTZUNG VON PRODUKTDATEN

Seit mehreren Jahren befindet sich der Marktplatz im Wandel, um die Darstellung der Angebote bei eBay an die Anforderungen des mobilen Shoppings anzupassen. Bereits 61 Prozent der Transaktionen bei eBay werden über Mobilgeräte abgewickelt. Strukturierte Daten und Produktkennzeichnungen machen es Käufern einfacher, relevante Produkte zu finden und zu vergleichen. Wir starten damit, in den Suchergebnissen ausgewählte, identische Produkte gruppiert anzuzeigen. Weitere Details dazu erfahren Sie in den nächsten Verkäufernews im Mai.

Kommentar: Da ist sie, die etwas versteckte Ankündigung der neuen Suche. Und auch die Ankündigung, dass es dieses Jahr mehr als nur 2 News-Runden geben wird. Zu der neuen Suche, deren Bedeutung und dem Fahrplan werde ich in zwei weiteren Artikel berichten.

Rückzug der angekündigten Bilderrichtlinie

Während eBay in Deutschland auf einen umfangreichen Katalog hinarbeitet, gab es deutliches Feedback von Verkäufern, dass die geplante AGB-Änderung einige von ihnen vor große rechtliche Herausforderungen stellt.

Aus diesem Grund passt eBay seine Strategie an und legt den Fokus beim zukünftigen Ausbau des eBay-Katalogs auf die Zusammenarbeit mit Markeninhabern, Verkäufern und anderen Partnern.

eBay wird daher die Lizenz zur Nutzung der Bilder und sonstigen Produktdaten von Händlern nicht in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einbinden. Falls Händler der Lizenz über die Zusatzvereinbarung zu den existierenden eBay-AGB bereits zugestimmt haben, wird dieser Teil nicht berücksichtigt. Händler müssen keine weiteren Schritte unternehmen. Sollten sie die Zustimmung zurückziehen wollen, ist das bis zum 31. Mai 2018 per E-Mail möglich. Weitere Informationen finden Händler dazu im Verkäuferportal.

Kommentar: So plötzlich die Bilderrichtlinie da war, so schnell ist sie denn auch wieder verschwunden. Gut finde ich das nicht, sinnvoller wäre es in meinen Augen gewesen sich den tatsächlichen rechtlichen Herausforderungen anzunehmen und sie zu lösen.

Wenn auch in der Darstellung der neuen Suchergebnisse mit dem Katalog (und damit mit den Katalogbildern) gelistet werden muss, so bedeutet es trotzdem, dass die Verbraucher bei der größten Anzahl an Händler-Angeboten schlechte Bilder sehen werden. Damit schadet ebay sich in meinen Augen selber, da das schlechte Bildmaterial nicht auf den Händler sondern auf die Plattform bezogen wird.

Ich hätte mir bei der Einführung der Bilderrichtlinie eine andere Lösung gewünscht. Die jetzige halte ich für nicht dienlich, da das Hauptproblem (schlechtes Bildmaterial) nur zum Teil gelöst werden kann.

WEITERE ÄNDERUNGEN IM ÜBERLICK

2018 macht eBay seine eBay Shops noch sicherer und optimiert sie für die mobile Kauferfahrung. eBay-Nutzer sollen noch einfacher und schneller über ihre Mobilgeräte Produkte auf der Marktplatz-Plattform suchen und kaufen können. Dafür werden schrittweise alle nicht individualisierten eBay Shops auf das neue Shop-Design umgestellt, das an das Design der eBay-Homepage und der neuen Produktseiten angepasst ist. Die von dieser Änderung betroffenen eBay Shop-Abonnenten müssen nichts weiter tun. Weitere Informationen: Optimierung von eBay Shops

eBay möchte Händler bestmöglich mit Tools unterstützen, um ihr Geschäft bei eBay auszubauen und Umsätze zu steigern. Verbesserte Marketing-Tools sind hier die Antwort auf das Feedback der Verkäufer. Mit den Änderungen bei “Sonderaktion + Preissenkung” und bei “Anzeigen” sowie mit neuen Gutscheinen für Käufer werden Händler ihre Angebote noch leichter bewerben können. Weitere Informationen: Mit verbesserten Marketing-Tools schneller wachsen

Um die Sicherheitsstandards für Browser zu erfüllen, sollten Angebote nur noch HTTPS-Inhalte enthalten. Nur so können Händler verhindern, dass Nutzer Warnhinweise beim Öffnen der Angebote angezeigt bekommen. Wie bereits in den Verkäufer-News im Herbst angekündigt, zeigt eBay deshalb ab März 2018 nur noch einen Ausschnitt der Artikelbeschreibungen an, wenn diese HTTP-Inhalte enthalten. Dieser Ausschnitt kann von Nutzern angeklickt werden, um die Artikelbeschreibung komplett angezeigt zu bekommen. Weitere Informationen: Browser Sicherheitsstandards

eBay gibt Händlern ab Juni 2018 im Verkäufer-Cockpit Pro einen Überblick über Anfragen von Käufern. Damit unterstützt der Marktplatz Händler dabei, Käuferanfragen fristgerecht zu lösen und die Verkäuferstandards weiterhin einzuhalten. Weitere Informationen: Käuferanfragen jetzt auch im Verkäufer-Cockpit-Pro

Zudem werden Änderungen der Kategorien und Artikelmerkmale durchgeführt. Diese berücksichtigen E-Commerce-Standards und neueste Produkttrends und vereinheitlichen die Kauferfahrung bei eBay weltweit. Weitere Informationen: Änderungen der Kategorien und Artikelmerkmale

Alle Informationen zu den Neuerungen für gewerbliche eBay-Verkäufer im Frühling 2018 finden Händler im Überblick unter: https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-news/2018-fruehling/startseite?targetgroup=B2C

Kommentar: Die in diesem News-Abschnitt angekündigten Neuerungen sind ‘nice to have’ bzw. wenig spektakulär. Alleine die angekündigte Änderung der Kategorien-Struktur bedarf eurer Aufmerksamkeit. Der Verlust der passenden Kategorie bedeutet auch, dass eure Angebote an Sichtbarkeit verlieren. Für euch heißt es nun, dass ihr betroffene Angebote identifizieren und in die neue Struktur einordnen solltet. Dazu ein Tipp:

(Quelle: Screenshot der Afterbuy ebay SEO ToolBox)

Die kostenlose eBay SEO Afterbuy Toolbox kann euch bei dieser Aufgabe unterstützen. Sie ist kostenlos und kann auch von Nicht-Afterbuy-Kunden genutzt werden.

Fazit

Die diesjährigen Frühlings-News lassen schon erahnen, was dieses und kommendes Jahr noch auf uns zukommen wird. Die Veränderungen werden tiefgreifend und mitunter massiv und schmerzhaft sein. Wer schön sein will, muss halt leiden. Denn viele Veränderungen werden sich (auch wenn die meisten Händler erst einmal zetern werden) als gut und für die Verkäufer profitabel herausstellen. Und sind wir mal ehrlich, wenn eBay nach vorne kommen möchte, dann muss die Plattform Gas geben. Und das richtig.

Bemerkenswert finde ich die Kehrtwende hinsichtlich der neuen Bilderstandards. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob dieser ‘Move’ wirklich klug war. Denn nach wie vor sind schlechte Bilder ausschlaggebend für das ‘Ramschbuden-Image’, das dem Unternehmen immer noch, allerdings zu Unrecht, anhaftet.

Die Aufwertung der eBay Shop-Abos durch weitere Rechtstexte und der Rechtsbibliothek ist ein Hammer. Zum einen kenne ich keinen Anbieter, der eine so umfassende Datensammlung hat, noch kenne ich eine Plattform, die eine solche Unterstützung leistet. Was aber wirklich bemerkenswert ist, ist der Umstand, dass eBay das Geschäftsmodell aller Rechtstexte-Anbieter sukzessive ins Nirwana katapultiert.

In meinen Augen ergeben sämtliche kostenpflichten Rechtstexte-Abos keinen Sinn mehr für die Händler. Sie sollten sie unverzüglich kündigen. Einen nachhaltigen Mehrwert kann ich nicht mehr erkennen.

Was haltet ihr von den News? Daumen hoch oder Daumen runter?