Vor einigen Monaten führte eBay in Kooperation mit der Allianz eine Garantieversicherung für einige Produktgruppen ein. Besonders bei elektronischen Artikeln können Verbraucher eine sogenannte ‚Garantieverlängerung‘ kostenpflichtig zu den Artikeln kaufen. Seit Einführung dieses Angebots äußern Händler Sorge über die Rechtskonformität dieses Angebots. Die Ängste werden besonders durch diverse Anwälte und Anwaltskanzleien geschürt.

Was wird denn bemängelt?

Es gibt zwei Ansätze, die durch einige Rechtsanwälte bemängelt werden. Rechtsanwalt Jens Leiers meint „Ich habe es mehrfach unter Hinweis auf die Abmahn-/Vertragsstrafengefahr versucht, eBay zur Entfernung zu bewegen. Leider ohne Erfolg.“

Und die IT-Recht-Kanzlei in München schreibt: „[…] Durch die Bezeichnung und Bewerbung dieser Zusatzleistung als „Garantieverlängerung“ entsteht bei einem Interessenten der Eindruck, dass für die angebotene Ware bereits eine Garantie (quasi als „Basisgarantie“) bestehen würde.[…]“

Was wird geraten?

Sowohl Rechtsanwalt Leiers als auch die IT-Recht-Kanzlei raten, sich an eBay zu wenden, um darauf hinzuwirken, dass die Garantieverlängerung nicht mehr eingeblendet wird.

Kritik an den Ratschlägen

Klar dürfte sein, dass eBay nicht das ‚Wegschalten‘ der Garantieversicherung umsetzen wird. Daher dürften auch noch einige Abmahnungen (der IDO war ja schon fleißig) ausgesprochen werden.

Anstatt die Händler proaktiv mit einem zu Passus zu schützen, den alle Händler in ihre Beschreibungen einfügen können, scheint mir hier eher die Geldgier der Kanzleien Triebfeder für die Ratschläge gewesen zu sein. Schade. Denn in der Tat kann ein einfacher Passus in den Artikelbeschreibungen helfen & schützen.

Wäre dieser Passus eine Lösung?

Rechstanwalt Malte Mörger von der Kölner Kanzlei HKMW Rechtsanwälte formulierte auf Bitten und Idee von wortfilter.de folgenden Einschub für eure Artikelbeschreibungen:

„Hinweis: Wenn Sie diesen Artikel kaufen, kann es sein, dass Ihnen im Rahmen der Bestellung angeboten wird, eine Garantieverlängerung zu erwerben (z. B. „Möchten Sie einen Versicherungsschutz hinzufügen? 1 Jahr Garantieverlängerung von ….“). Wir weisen darauf hin, dass diese „Garantieverlängerung“ nicht von uns angeboten wird und dass damit keine von uns gewährte Garantie verlängert wird. Wir verkaufen dieses Produkt mit der gesetzlichen Gewährleistung und NICHT mit einer darüberhinausgehenden Garantie.“

Disclaimer-Vorschlag von Rechtsanwalt Malte Mörger

Dieser Disclaimer lässt sich einfach in die Artikeltemplates der betroffenen Kategorien einfügen. Laut Mörger lässt sich das Risiko einer Abmahnung minimieren, indem ein aufklärender Hinweis unübersehbar in die Artikelbeschreibung aufgenommen wird.

Fazit

Mich ärgert sehr, dass die bekannten Rechtsanwaltskanzleien nach meiner Kenntnis nicht ihren Mandanten diesen einfachen Support gewährt haben. Geschäft mit Angst ist nie gut. Und mir bleibt das mulmige Gefühl, dass hinter dem fehlenden Hinweis auf eine ‚Disclaimer-Lösung‘ der Kanzleien wirtschaftliches Kalkül steckt.

Händler sollten bedenken, dass zur ‚Abmahn-Mafia‘ zwei Seiten gehören, die gerne Geld verdienen. Die Abmahnanwälte und diejenigen die Rechtsdienstleistungen verkaufen und Abmahnungen abwehren.

Diskussion des Themas in der Facebook Wortfilter-Gruppe: https://www.facebook.com/groups/wortfilter/permalink/1993435047442711/

UPDATE

Ebay hat in Kooperation mit der Allianz das Produkt nun in Allianzschutz umbenannt. Damit ist die Herausforderung gelöst.