Es ist mal wieder so weit. Die Zweite Runde in diesem Jahr steht an. Neben den Frühjahrs-News gibt es nun die Herbst-News für gewerbliche eBay Verkäufer. Die Zusammenfassung ist ist einfach. Einige dinge die bereits angekündigt worden sind gehen nun live. Es gibt keine tiefgreifenden Veränderungen. Also: Alles prima.

HTTPS für mehr Sicherheit. Umsetzung der Google Anforderung.

Bei der Datenübertragung im Internet ist Sicherheit oberstes Gebot. Den meisten Nutzern ist „HTTPS“ in der Adresszeile ihres Browsers ein bekanntes und wichtiges Merkmal, das Vertrauen schafft. HTTPS steht für „Hypertext Transfer Protocol Secure“, also das „sichere Hypertext-Übertragungsprotokoll”. Auch eBay-Händler sollen sicherstellen, dass die Inhalte ihrer HostingAnbieter oder Partnerfirmen HTTPS unterstützen. Damit wird verhindert, dass Browser Warnhinweise anzeigen, wenn Nutzer ihre Angebote aufrufen. So gewährleistet eBay, dass der Marktplatz den Sicherheitsstandards moderner Browser entspricht, wie z. B. Google Chrome. eBay bittet seine Händler ihre Angebote ab sofort mit dem neuen Tool von i-Ways zu prüfen. Enthalten Angebote HTTP sollen diese angepasst und nur noch HTTPS-Inhalte in Artikelbeschreibungen verwendet werden. Ab Oktober 2017 wird beim Aufrufen von eBay-Angeboten, in denen HTTP-Inhalte externer Hosting-Anbieter enthalten sind, vom Browser ein Warnhinweis zur Sicherheit angezeigt. Dieser Hinweis könnte sich beispielsweise auf Bilder, HTML5-Videos oder CSS-Dateien beziehen. Ab Februar 2018 werden Artikelbeschreibungen, in denen HTTP verwendet wird nur noch als
verkürzte Zusammenfassung angezeigt. Die vollständige Artikelbeschreibung kann durch Anklicken geöffnet werden. Weitere Informationen finden Händler dazu im Verkäuferportal.

Kommentar: Damit wissen wir jetzt sicher, warum eBay zuletzt die ‘aufklappbare’ Beschreibung getestet hat. Wie der Marktplatz bereits mitteilte, ging es um die HTTPS-Herausforderung.

Änderung zum Grundsatz von Kontaktinformationen & Links

eBay hat die Richtlinie zur Einbindung von Kontaktinformationen aktualisiert. Ab Oktober 2017 ist es nicht mehr gestattet, Kontaktinformationen in Artikelbeschreibungen, Bildern oder in eBay Shops einzubinden. Ausgenommen davon sind rechtlich erforderliche Informationen im Impressum. Wenn Händler in ihrem eBay Shop zurzeit ihr Impressum anzeigen, kann es auch weiterhin dabei bleiben. Zu Kontaktinformationen gehören z.B.: Telefonnummern

  • Faxnummern
  • E-Mail-Adressen
  • Links zu Profilen in sozialen Netzwerken

Gleichzeitig hat eBay den Grundsatz zur Verwendung von Links geändert. Händler dürfen nicht länger Links zu Websites außerhalb von eBay in Ihre Artikelbeschreibungen einbinden. Ausgenommen davon sind Links zu folgenden externen Websites:

  • Versanddienstleister
  • Produktvideos (Rezensionen, Demos und Installationsanleitungen) rechtlich erforderliche Informationen wie z.B. Garantie Bedingungen

Diese Änderungen werden auch in dem überarbeiteten Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay widergespiegelt. Außerdem müssen zugelassene Links bei der Einbindung in Artikelbeschreibungen das Attribut target=”_blank” enthalten, damit sie funktionieren. Mit diesen Neuerungen will eBay die Sicherheit und Fairness auf dem Marktplatz weiter stärken. Weitere Informationen finden Händler dazu im eBay Verkäuferportal.

Kommentar: Diese Änderung der Grundsätze war ja bereits bekannt. eBay gibt ausdrücklich an, dass das Impressum im Shop verbleiben darf. Grundsätzlich, das Impressum muss in 2 Klicks erreichbar sein. Daher ist es auch nicht gestattet (zur Zeit) die Firmenangaben in der M2M-Kommunikation mitzuteilen. Was ich jedoch schade finde ist, dass Händler kaum die Möglichkeit nutzen Videos einzubinden.

Verbesserungen beim Rückgabeprozess

eBay optimiert den Rückgabeprozess und den eBay-Käuferschutz, damit Händler die Anfragen ihrer Käufer schneller abwickeln können. Mit weiteren Änderungen verbessert der Marktplatz außerdem den Schutz seiner Verkäufer.

Ab Herbst 2017 werden Rückgabeanfragen von Käufern innerhalb der Rückgabefrist automatisch akzeptiert. Bei der automatischen Annahme von Rückgabeanfragen werden Käufern während des Rückgabeprozesses Rücksendeetiketten zum Kauf angeboten.

Ab Oktober 2017 können Händler ihren Käufern außerdem eine Rückgabefrist von 60 Tagen anbieten.

Händler profitieren bei kostenlosen Rückgaben und längeren Rückgabefristen von folgenden Vorteilen:

  • Sie können Ihre Verkäufe steigern, da kostenlose Rückgaben und längere Rückgabefristen für Käufer oft kaufentscheidend sind.
  • Angebote mit kostenlosem Rückversand werden von eBay vorrangig beworben.
  • eBay identifiziert Käufer, die kostenlose Rückgaben ausnutzen und ergreift Maßnahmen,
    Missbrauch zu verhindern.

Neu ab Oktober 2017: Sollten Händler einmal einen Artikel, für den sie den Rückversand bezahlt haben, unvollständig oder beschädigt zurückerhalten, entscheiden sie, wie hoch die Rückerstattung für den Artikel ist. Händler können den Rückerstattungsbetrag um bis zu 50 % reduzieren.

Bei der Bearbeitung müssen Händler hierfür auswählen, ob sie den Artikelpreis, den Kaufpreis (inkl. Versand) oder die Kosten für den Rückversand zurückerstatten möchten.

Ab Anfang 2018 können Käufer wie Verkäufer eBay schon nach 3 Werktagen und nicht erst nach 10 Kalendertagen bei einer offenen Käuferschutzanfrage hinsichtlich einer Rückgabe einschalten. Dies betrifft Rückgabeanfragen für nicht erhaltene und nicht wie beschriebene Artikel sowie sonstige Rückgaben.

eBay möchte, dass Grundsätze die exzellenten Serviceleistungen der Verkäufer widerspiegeln und zudem den E-Commerce-Standards entsprechen. Mit diesen Änderungen vereinheitlicht der Marktplatz eBay den Käuferschutz weltweit. Im Verkäuferportal  finden Händler weitere Informationen zu diesen Änderungen.

Kommentar: Ein positives Highlight ist die Abzugsmöglichkeit vom Kaufpreis beim Retouren-Prozess. Endlich. Auch stellt die automatisierte Annahme eine großartige Vereinfachung dar. Well done.

eBay Katalog und Erweiterung der Produktkennzeichnungen

eBay verbessert die Suche für eBay-Nutzer kontinuierlich, um ihnen treffsicher die gesuchten Artikel anzuzeigen. Dafür erweitert der Marktplatz die Anforderungen an Produktkennzeichnungen in eBay-Angeboten.

Ab 19. Oktober 2017 müssen Händler für Artikel in bestimmten Kategorien mit dem Artikelzustand “Vom Verkäufer generalüberholt” Produktkennzeichnungen im Angebot hinterlegen.

Bis 2018 sind “Gültig bis auf Widerruf”-Angebote von dieser Anforderung ausgenommen. Außerdem müssen auch in einigen Kategorien in neuen und überarbeiteten Angeboten mit dem Artikelzustand “Gebraucht” Produktkennzeichnungen angegeben werden.

Ab Frühling 2018 führt eBay die neu erstellten und überarbeiteten Angebote mithilfe der Produktkennzeichnungen automatisch im eBay-Katalog mit den entsprechenden Angeboten
zusammen.

Weitere Informationen zur Erweiterung bei der Nutzung von Produktkennzeichnungen sind im Verkäuferportal   verfügbar.

Kommentar: Das eBay die Einführung des Kataloges voran treibt ist bekannt. Leider geht das immer noch zu langsam. Ich würde mir wünschen, dass eBay noch mehr Geschwindigkeit von den Händlern abverlangen würde.

Änderung bei der Nutzung von Bildern & Produktdaten

Wie im Frühjahr 2017 angekündigt, führt eBay Änderungen bei der Nutzung von Bildern und sonstigen Produktdaten ein. Diese gelten bereits heute auf allen internationalen eBay-Websites und treten nun auch bei eBay.de in Kraft. Damit will der Marktplatz die Sichtbarkeit von Angeboten mit Hilfe des eBay-Katalogs erhöhen und die Kauferfahrung verbessern.

Der eBay-Katalog ist eine Datenbank von Millionen von Produkten, die über die eBay-Websites verkauft werden. Der Marktplatz verbessert diesen Katalog kontinuierlich, um das Verkaufen bei eBay einfacher und erfolgreicher zu machen. Mithilfe des eBay-Katalogs können Angebote besser beworben werden z.B. über die verbesserten Suchergebnisseiten, die kuratierten Kategorieseiten oder Produktbewertungen und Rezensionen.

Ab dem 1. Februar 2018 gelten neue AGB. Die wichtigste Änderung ist, dass eBay seine Händler dazu auffordert, dem Marktplatz das Recht zur Nutzung ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen. Sollten Händler mit der Nutzung ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer nicht einverstanden sein, müssen diese Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018 gelöscht werden. Wenn Händler der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, wird das eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Händler dazu im Verkäuferportal.

Kommentar: Das hört sich hart an, ist aber fair und richtig. Ohne Katalog- und Produktdaten funktioniert der Handel nicht. Ein kleines Trostpflaster: Für Händler die große Herausforderungen mit der Freigabe von Bildern haben, wird eBay eine Ausnahmeregelung anbieten. Aber, es wird nicht einfach eines Ausnahme zu erhalten. Auf dieses Thema werde ich aber noch in einem eigenen Beitrag eingehen.

Weitere Änderungen

eBay ändert im September 2017 den Grundsatz zu den eBay-Bilderstandards, in dem die Einbindung von Wasserzeichen in Bildern nicht länger erlaubt ist. Damit will eBay die Kauferfahrung für Nutzer klarer und einheitlicher gestalten.

Mit verschiedenen Neuerungen unterstützt eBay die Shop-Abonnenten dabei, ihr Geschäft national wie international erfolgreich auszubauen. So erweitert beispielsweise der eBay-Partner für internationalen Handel Webinterpret sein Übersetzungsangebot inklusive weiterer Services für Top-, Premium- und Platin-Shops.

In Zusammenarbeit mit Trusted Shops bietet eBay ShopAbonnenten darüber hinaus kostenlos ein neues Service-Paket zum Schutz vor Abmahnungen.

Außerdem können Premium-Shop-Abonnenten einen Account Manager für die individuelle Beratung zum Geschäftswachstum buchen.

eBay aktualisiert das Tool Verkaufsaktionen. Dabei wird die Funktionalität des Tools “Sonderaktionen verwalten” integriert. Mit der neuen, intuitiven Benutzeroberfläche des Tools Verkaufsaktionen wird es für Händler noch einfacher, Verkaufsaktionen zu starten und zu planen. Als Shop-Abonnent können Händler im Bereich Marketing des Verkäufer-Cockpit Pro mit dem Tool Verkaufsaktionen einen neuen Aktionstyp nutzen: “Sonderaktion + Preissenkung”.

Ab Oktober 2017 aktualisiert eBay das Marketing-API für Entwickler und Drittanbieter. Die neuen Rabatt-Optionen werden dann auch über diese Schnittstelle verfügbar sein.

Ab sofort ist es für Händler möglich, Käufer zu melden, die Ihre Rücknahmebedingungen missbrauchen und unangemessene Forderungen stellen. Diese verbesserte Funktionalität unterstützt eBay dabei, Händler noch effektiver vor negativen Erfahrungen beim Verkaufen auf der Plattform zu schützen und rechtzeitig Maßnahmen gegen diese Käufer zu ergreifen.

Fazit: Nix dramatisches, nix schlimmes, also alle ‘fine’. Ich weiß, dass das nicht alle so sehen werden, denn die Bilder-Standards, Katalogdaten und Kontaktinformationen bedeuten Arbeit. Jedoch: Nutzt es als Chance einmal eure Prozesse so aufzustellen, das Änderungen auf den Artikeldetailseiten einfach möglich sind.