Immer wieder kamen Diskussionen zwischen den Händlern darüber auf, dass eine Abmahngefahr bei eBay besteht, da in der App-Ansicht der OS-Link nicht anklickbar sei. Mir sind zwar keine Abmahnungen bezüglich des Fehlens des Links in der mobilen Ansicht bekannt, aber faktisch ist das richtig. Der Fehler ist nun behoben.

Eine Herausforderung weniger

Damit erfüllt die App-Ansicht nun auch diese gesetzlichen Vorgaben. Diese Vorschrift ergibt sich aus der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten). Und wenn von einem Link die Rede ist, ist auch klar, dass dieser anklickbar sein muss. Sonst wäre es kein Link, sondern nur eine URL.

ebay-app-grundmengen     

Bisher konnten in der App die HTML-Tags nicht angewendet werden. Das hat sich nun zum Glück geändert. Wie ihr auf dem Bild erkennt, sind auch andere HTML-Tags möglich.

Damit hat es eBay geschafft, diesen Abmahngrund zu beseitigen. Das scheint aber nicht der einzige Bug zu sein, der behoben worden ist. Kürzlich wurde von Lesern kritisiert, dass in der App die Grundmengenangabe nicht dargestellt werde. Auch diese wird nun einwandfrei in der App zur Verfügung gestellt.

Noch nicht gelöst ist das Problem der fehlenden mobilen Kurzbeschreibung. Seit circa 14 Tagen wird sie in den Apps nicht mehr dargestellt. Wann es einen Bugfix geben wird, konnte eBay mir nicht sagen.

Und in den Kategorie Ansichten fehlt die Darstellung der Grundpreise. Hier soll es aber ebenfalls in Kürze einen Bug-Fix geben.

Dadurch drohen Händlern Abmahnungen oder möglicherweise Vertragsstrafen. Das ist unerquicklich und vor allem unnötig. Denn die rechtlichen Anforderungen sind eBay bekannt.

Warum passieren also immer wieder solche Fehler?

Diese Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Es ist für die Plattformen noch immer eine Herausforderung, die Besonderheiten des deutschen und europäischen Rechts umzusetzen. Wie auch andere große Marktplätze scheitert eBay regelmäßig an den rechtlichen Besonderheiten.

Die  Seiten der Plattformen werden global entwickelt, so dass nationale und regionale Anforderungen nur mit großem Aufwand umgesetzt werden können. Und genau daran scheitert nicht nur eBay, sondern auch Amazon.

Dass aber beide es immer noch nicht schaffen, eine Arbeitsroutine einzurichten, die die Rechtssicherheit von Änderungen gewährleistet, hat schon ein wenig mit Dilettantismus zu tun. Und da nehmen sich beide, eBay und Amazon, nichts.

Was würde ich mir wünschen?

Viele Bugs sind so offensichtlich, dass es mir schwer fällt, nachzuvollziehen, warum sie nicht schneller bemerkt werden. Ich fände es großartig, wenn eBay und Amazon mehr Sorgfalt walten lassen würde und wenn sowohl Juristen als auch Anwender sich Änderungen in einer Sandbox vor einem Rollout ansehen könnten.

Alternativ fände ich es auch sehr smart, wenn es einen schnellen Bug-Fixing Prozeß nach einem Rollout geben würde.