BGH Urteil über die Zulässigkeit als Verkäufer Gebote zu streichen. (Urt. v. 23.09.2015, Az. VIII ZR 284/14)

Der BHG urteilt, dass es dann zulässig ist Gebote zu streichen, wenn der Grund hierfür den gesetzlichen Gründen für Anfechtung und Rücktritt eines Kaufes entspricht. Damit wird es in Zukunft für die Abbruchjäger schwieriger. Allerdings liegt die Beweislast beim Verkäufer. Händler und private Verkäufer müssen also aufpassen.

eBay COM hat in den USA Händler zu einer Umfrage eingeladen. Aus solchen Umfragen ergeben sich häufig Anhaltspunkte an welchen Themen eBay zurzeit arbeitet.

Diese Umfrage unterscheidet sich laut eBay deutlich, da sie jetzt die Händler in die Produkt Entwicklung mit einbindet. Auszüge aus der Umfrage könnt ihr hier nachlesen. Quelle: ecommercebytes.com

eBay UK und COM lädt Händler zum Test eines neuen Features im Rückgabeprozess ein.

Das Feature soll Verkäufern gestatten die Rückgabegründe im Nachhinein noch zu verändern. Grund für den Test des Features ist es, dass eBay Verkäufer vor unehrlichen Käufern schützen möchte. Viele Händler beschwerten sich, dass Kunden falsche Rückgabegründe angeben und so Mängel verursachten. eBay besinnt sich wohl seiner Vergangenheit und möchte Verkäufern mehr Freiheit zurück gegeben. Das finde ich gut. (Quelle: ecommerbytes)

Der eBay for business Blog. Schade das es sowas nicht von eBay DE gibt.

Gerade die Veröffentlichungen von eBay Mitarbeitern lesen sich spannend und lassen vieles vermuten. Ich würde mir wünschen wenn es diese offene Kommunikation auch hier auf der deutschen Plattform gäbe. Lohnenswert zu lesen ist der amerikanische Blog allemal. Hier geht es zum Blog.