eBay gestattet in den Artikeldetailseiten, also den Artikelbeschreibungen, keine externen Links. Gerüchteweise war zu vernehmen, dass eBay die Verwendung von externen Links und die Nennung von Kontaktdaten stärker überprüfen will. Das bedeutet: Es werden Verwarnungen ausgesprochen und im schlimmsten Fall werdet ihr vom Handel auf der Plattform ausgeschlossen.

Warum die Warnung?

Die Plattform hat seinen Grundsatz zur Verwendung von Links auf eBay-Artikelseiten angepasst und angekündigt, dass die Einhaltung dieses Grundsatzes überwacht wird. Gerade im Hinblick auf Transaktionen außerhalb der Plattform ist eBay sehr aufmerksam. Verstöße können mit Angebotslöschungen und Verwarnungen geahndet werden.

Wie sehen die Grundsätze aus?

Den entsprechenden Grundsatz könnt ihr hier nachlesen:

[…] Weitere Informationen

Referenzen von Drittanbietern

Drittanbieter (Bild-Hostings, Auktionsdienste usw.) dürfen in Angeboten eine Referenz angeben. Diese Referenz darf jedoch Folgendes nicht beinhalten:

  • Einen Link außerhalb von eBay

  • Eine externe Web-Adresse (außerhalb von eBay) oder Kontaktinformationen

Außerdem muss die Referenz den folgenden Richtlinien entsprechen:

  • Die Referenz darf bis zu 10 Wörter Text (HTML Schriftgröße 3) und ein Logo mit einer Größe von maximal 88 x 33 Pixeln enthalten

  • Die Referenz bzw. Danksagung darf kein Werbematerial enthalten und nur den im Rahmen des Angebots erbrachten Dienst nennen

  • Die Referenz bzw. Danksagung darf sich nur auf den erbrachten Dienst beziehen

  • Die Referenz darf nicht blinken, sich bewegen oder animiert sein […] (Quelle: eBay.de)

Was ist neu?

Die Verlinkung auf externe Seiten ist bei eBay seit Jahren nicht gestattet. Daher kann ich nicht nachvollziehen, dass solche Angebotsvorlagen noch verwendet werden.

Was solltet ihr beachten?

Beispielhaft hier ein nicht aktiver Link des Template Anbieters Shopkompetenz:

fehler-shopkompetenz-de

Ausdrücklich möchte ich auf die Stellungnahme von Falk Buchmann von Shopkompetenz hinweisen:

“[…] Im Übrigen handelt es sich um einen Schriftzug mit Hinweis auf den Hersteller des Templates. Dieses wird mittlerweile nicht mehr verlinkt. Somit ist es auch konform.”

Seine Auffassung ist falsch. Und ich kann seine Haltung nicht nachvollziehen, bringt sie doch Händler in Gefahr eine ‘Penalty’ von eBay zu erhalten.

Was sollten die Dienstleister unternehmen?

Die betroffenen Dienstleister sollten zügig ihre Kunden informieren und eine kostenlose Überarbeitung der Vorlagen (Templates) anbieten. Tatsächlich war die Verlinkung außerhalb von eBay in dieser Form nie gestattet.

Welche Dienstleister habe ich konkret gefunden?

Shopkompetenz: ‘Template by shopkompetenz.de’, WIDSHOP: ‘powered by widshop’ sogar mit aktivem Link. Insgesamt habe ich fast 1 Mio. Angebote gefunden, die noch an diesen Grundsatz angepasst werden müssen.

Aber auch NMB-Media verstößt gegen die Grundsätze und verlinkt auf ebayshop.nmb-media.de:

fehler-nmb-media

Wie geht es richtig?

Viele Dienstleister, z.B. Afterbuy, JTL oder Plentymarkets, verlinken in den Logos auf ihren eigenen eBay-Shop. Das ist richtig und konform mit den alten und aktuellen Grundsätzen des Marktplatzes.