Gestern erhielten viele europäische Händler E-Mails der EU-Kommission zur Sache AT.40462. Sie wurden aufgefordert einen Online-Fragebogen auszufüllen. Einige Händler vermuteten, dass diese Mails ein Fake sind. Jedoch wurde schnell klar, dass sie echt ist. Die Mail ist ein förmliches Auskunftsverlangen. Die Händler sind verpflichtet daran teilzunehmen.

Die Mail im Wortlaut

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Kommission untersucht derzeit mutmaßlich wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Amazon im Zusammenhang mit der von Amazon betriebenen Verkaufsplattform für Drittverkäufer (“Amazon Marketplace”) und Amazons eigenen Online-Einzelhandelstätigkeiten in der Europäischen Union/im Europäischen Wirtschaftsraum (EU/EWR). Der Europäischen Kommission liegen Informationen vor, wonach Amazon Daten, die auf Amazon Marketplace im Zusammenhang mit Transaktionen von Drittverkäufern generiert oder erhoben werden, erfasst und für eigene Online-Einzelhandelstätigkeiten innerhalb der Europäischen Union/des EWR nutzt. Sollte sich der entsprechende Verdacht erhärten, könnte ein Verstoß gegen Artikel [101/102] des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel [53/54] EWR-Abkommen vorliegen.

Im Rahmen ihrer Untersuchung hat die Kommission förmliche Auskunftsverlangen an eine große Zahl von Einzelhändlern gerichtet, die Produkte auf einer der europäischen Websites von Amazon verkaufen. Bei Ihrem Unternehmen handelt es sich um einen der Adressaten dieses Auskunftsverlangens. Wir bitten Sie, den Online-Fragebogen in der Anwendung eQuestionnaire auszufüllen, die Ihnen über eine gesicherte Internetverbindung zugänglich gemacht wird. Das förmliche Auskunftsverlangen erfolgt gemäß Artikel 18 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates, mit dem die Kommission ermächtigt wird, von Unternehmen und Unternehmensvereinigungen zu verlangen, dass sie alle erforderlichen Auskünfte erteilen, unabhängig davon, ob sie im Verdacht stehen, gegen Wettbewerbsvorschriften verstoßen zu haben.

Die von Ihnen auf das Auskunftsverlangen hin zu übermittelnden Informationen sollen die Kommission in die Lage versetzen, die Vereinbarkeit der mutmaßlich wettbewerbswidrigen Verhaltensweise mit den EU-Wettbewerbsvorschriften in voller Kenntnis der Sachlage und des wirtschaftlichen Kontextes zu prüfen.

Vorliegende E-Mail-Nachricht dient lediglich zur Information. Das an Ihr Unternehmen gerichtete förmliche Auskunftsverlangen können Sie in der Anwendung eQuestionnaire einsehen.

Die 2. Mail im Wortlaut

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Unternehmen erhielt am 18.09.2018 eine E-Mail von der Europäischen Kommission vom Absender: [email protected]. Diese E-Mail enthält einen Link zu einem Online-Fragebogen. Dabei handelt es sich um ein förmliches Auskunftsverlangen nach Artikel 18 Absatz 1 und (2) der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates, mit dem die Europäische Kommission ermächtigt wird, von den Unternehmen zu verlangen, dass sie alle für eine Untersuchung nach den EU-Wettbewerbsvorschriften erforderlichen Informationen übermitteln.

Wenn Sie die E-Mail mit dem Link zu dem Fragebogen nicht erhalten haben, schauen Sie bitte zunächst im Spam-Ordner nach. Sollten Sie die E-Mail tatsächlich nicht erhalten haben, dann wenden Sie sich bitte an [email protected].

Ihre Antwort auf dieses Auskunftsverlangen muss spätestens bis zum 09.10.2018 bei der Kommission eingehen.

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieses Fragebogens.

Mit freundlichen Grüβen,

Thomas Kramler
Leiter der Task Force

cid:[email protected]
European Commission
DG Competition

Task Force: Digital Single Market
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 298 81 23

Das Formular

Quelle: https://www.facebook.com/groups/wortfilter/permalink/1811809352271949/

Link zur Umfrage (Passwort geschützt):  https://webgate.ec.europa.eu/competition/equest/View/Login/index.cfm

Schreiben der EU Kommission/Rechtsgrundlage

Das vollständige .pdf könnt ihr hier lesen: https://www.wortfilter.de/wp-content/uploads/2018/09/Rechtsgrundlage_Amazon_EU-Komission.pdf

Der Fragebogen zu COMP/AT.40462

Den komplette Fragebogen könnt ihr hier als .pdf downloaden:

https://www.wortfilter.de/wpcontent/uploads/2018/09/Fragebogen_Amazon_EU_Kommission.pdf