Der Marktplatzbetreiber real.de ist vom Küchen-Geschirr Hersteller BergHOFF abgemahnt worden. Gegenstand der Abmahnung sind Verstöße gegen §2 Nr. 5 des Urheberrechtsgesetz. Der Hersteller moniert die Verwendung von geschütztem Bildmaterial und hat die real.- SB-Warenhaus GmbH aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Abmahnung im Original

Und was haben die Händler damit zu tun?

Eine Menge, denn sie sind die Bild-Lieferanten für real.- und deren Produktkatalog. Ähnlich wie bei Amazon treten sie ihre Bildrechte an real.de ab. Daher bittet der Marktplatz nun seine Händler um Stellungnahme und um Kostenübernahme.

Sofern tatsächlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt kann real sich bei dem/den Händler-/n schadfrei halten.

Kostenübernahmeerklärung, wirklich?

Ja natürlich, denn ihr habt das Bildmaterial der Plattform zur Verfügung gestellt. Real möchte euch damit anhalten, dass ihr jetzt noch einmal die Rechtekette sorgfältig überprüft. Dadurch soll das Risiko minimiert werden, dass mögliche Vertragsstrafen auf Real oder euch zukommen.

Die Unterlassungserklärung ist deutlich: Es geht um viele Produktbilder des Herstellers und nicht nur um ein spezifisches.

Reals Bitte zur ‘Kostenübernahmeerklärung’ solltet ihr also als Aufforderung betrachten, dass ihr eure Rechtekette gründlich und belastbar neu überprüft.

Was solltet ihr also jetzt machen?

Ruhe bewahren. Der Hersteller BergHOFF möchte den Marktplatzauftritt bei real.de unterbinden. Dazu bedient er sich dem recht einfachen Mittel der Abmahnung. Aber er scheint zu vergessen, dass er gegenüber Händlern und Einkaufsgemeinschaften die Bildnutzung für Internet-Angebote eingeräumt hat.

“4.2 Der Lieferant überträgt dem Käufer ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, örtlich und zeitlich unbeschränktes, umfassendes, übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung, Vervielfältigung, Vorführung, Darstellung und Verbreitung aller zur Verfügung gestellten Materialien, wie beispielsweise Bilder, Texte, Beschreibungen einschließlich des Rechtes, diese Inhalte in Printmedien, online, auf CD-ROM etc. – auch zu Werbezwecken – zu publizieren.” (Quelle: real.- Lieferanten AGB)

Sofern ihr also schriftlich die Nutzung der Bilder durch euren Großhändler/Einkaufsgenossenschaft oder sogar durch BergHOFF selbst eingeräumt bekommen habt, ist alles im grünen Bereich.

Beantwortet die Anfrage von Real einfach mit der Weiterleitung einer Kopie der Einräumung von den Bildnutzungsrechten.

Fazit

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Real selbst stellt sich der Herausforderung und nimmt euch als Bilder-Lieferant mit in das Boot. Der Marktplatz handelt also ganz im Sinne seiner Lieferanten AGB.