Der Aufschrei war groß als bekannt wurde, dass einige bayerische Finanzbeamte rückwirkend Quellsteuern auf Onlinewerbung erheben wollten. Öffentlich wurde das Thema durch einen Bericht des Fernsehformats ‚frontal21‘. Steuerexperten äußerten Bedenken über die Rechtsmäßigkeit und das Finanzamt lenkte schnell ein und setzte den Vollzug aus. Nun herrscht Klarheit: Die Steuern sind vom Tisch.

PM: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat


Bayern erreicht Klärung in Berlin // Keine zusätzlichen Belastungen für inländische Werbetreibende

Für viele Unternehmen in Deutschland ist Onlinewerbung unverzichtbar, um national und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Rechtsfrage, ob bei entsprechenden Zahlungen an ausländische Anbieter vom inländischen Werbetreibenden ein Steuerabzug vorzunehmen ist, hat dementsprechend für Verunsicherung bei den Unternehmen gesorgt. „Auf Veranlassung Bayerns wurde heute eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht. Jetzt steht endgültig fest, dass inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen“ gab Finanzminister Albert Füracker am Donnerstag (14.3.) bekannt.

Eine Verpflichtung zum Quellensteuerabzug hätte im Ergebnis bürokratischen Mehraufwand und in zahlreichen Fällen auch erhebliche Steuernachforderungen zur Folge gehabt. Um sicherzustellen, dass die Werbetreibenden bis zur Klärung auf der Bund-Länder-Ebene nicht steuerlich belastet werden, waren die bayerischen Finanzämter bereits zuvor angewiesen worden, diese Fälle offen zu halten.

„Die jetzt erreichte Klärung zwischen Bund und Ländern bedeutet, dass den inländischen Unternehmen unnötige steuerliche Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Onlinewerbung erspart bleiben“, unterstrich Füracker. (Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat)

Sturm im Wasserglas?

Es war ein medialer Aufreger. Mehr nicht. So jedenfalls meine Einschätzung. Denn die wenigsten Steuerexperten konnten denn tatsächlich den Anspruch den die bayerischen Finanzbeamten erhoben erklären. In meinen Augen scheiterte die steuerliche Mehrbelastung an den Doppelsteuerabkommen. Diese besagten nämlich, dass 0% Quellsteuer zu erheben ist.

Quelle: unbekannt

Trotzdem war es wichtig, dass sich Medien, Verbände und Kammern so vehement gegen die recht skurrile Idee der Finanzbeamten gestellt haben.

Leider ist es den Finanzämtern gestattet sehr viel ‚Dummes‘ zu machen. Ausbaden müssen es zunächst erst einmal die Unternehmen, denn eine rechtliche Klärung kann sich Jahre hinziehen.

Fazit

„et hät noch immer jod jegange“, so das kölsche Grundgesetz. Verbände, Medien und Kammern haben vortrefflich funktioniert und rechtzeitig laut eingegriffen. Großartig. Trotzdem bleibt der Eindruck hängen, dass hier eine Mücke zum Elefanten gemacht worden ist.