In diesem Blogpost wollen wir kurz und knapp auf ein umsatzsteuerliches Risiko hinweisen, das viele Online-Händler sehr häufig unbewusst eingehen: den Lieferschwellenverzicht in Polen.

Dieses Risiko tritt auf, sobald Warenlager von Amazon in Polen verwendet werden—im Rahmen der beiden Amazon-Programme: CEE (Polen und Tschechien) und Pan EU.

Was ist der Hintergrund?

Die Ware liegt in Polen und wird verkauft—welcher Steuersatz greift?

Sobald im Rahmen von CEE oder Pan EU die Ware in Polen gelagert und anschließend verkauft wird, stellt sich die Frage: Wo muss diese Lieferung mit welchem Steuersatz gemeldet werden?

Grenzüberschreitende B2B-Lieferungen oder B2C-Lieferungen in das Drittland (z.B. Schweiz) sind immer im Ursprungsland, also z.B. in Polen, als steuerfreie innergemeinschaftliche bzw. Ausfuhr-Lieferungen anzumelden.

Was ist jedoch mit B2C-Lieferungen in andere EU-Staaten, z.B. nach Deutschland?

Fulfillment-Center in Polen: Lieferungen an Endverbraucher (B2C) werden im Bestimmungsland versteuert, wenn die Lieferschwelle überschritten oder ein Verzicht erklärt wurde.

Bei grenzenüberschreitenden B2C-Lieferungen in der EU hängt es davon ab, ob die Lieferschwelle des Bestimmungslandes überschritten oder darauf verzichtet wurde.

Für Amazon-Händler mit Sitz in Deutschland ist ein Lieferschwellenverzicht für Deutschland in den meisten Fällen sinnvoll.

Warum?

  • Kunden mit Sitz in Deutschland erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener deutscher Umsatzsteuer.
  • Der Standardsteuersatz in Deutschland ist um vier Prozentpunkte niedriger als in Polen (19 Prozent versus 23 Prozent).
  • In Deutschland werden bereits regelmäßig Umsatzsteuer-Erklärungen abgegeben, so dass keine zusätzlichen Compliance-Kosten entstehen.

Wo ist nun aber das Problem? Wo ist das Risiko?

Einfach Versteuerung im Bestimmungsland?

Sehr viele Amazon-Händler, welche am CEE oder Pan EU Programm teilnehmen, versteuern ihre Lieferungen aus Polen nach Deutschland oftmals unmittelbar in Deutschland.

Ist das zulässig?

Nein!

Der Lieferschwellenverzicht für ein Bestimmungsland muss immer im Ursprungsland erklärt werden.

Grundsätzlich kann man in vielen EU-Staaten konkludent auf die Lieferschwellen anderer EU-Staaten verzichten. Konkludent bedeutet in diesem Fall, dass man die Umsatzsteuer für Lieferungen aus Polen nach Deutschland einfach in Deutschland erklärt und Rechnungen mit ausgewiesener deutscher Umsatzsteuer schreibt. Mit diesem Verhalten drückt man aus, dass man auf die deutsche Lieferschwelle verzichtet.

Das Verfahrensrecht in Polen lässt das jedoch nicht zu.

Lieferschwellenverzicht in Polen

In Polen muss der Lieferschwellenverzicht, z.B. für Deutschland, immer über das sogenannte VAT-21-Formular erklärt werden.

Greift der Verzicht dann unmittelbar?

Nein!

Nach Eingang der Verzichtserklärung beim zuständigen Finanzamt in Warschau greift eine 30-tägige Sperrfrist. Erst mit Ablauf dieser Sperrfrist wurde korrekt auf die im Formular genannten Lieferschwellen, z.B. Deutschland, verzichtet.

Lieferschwellenverzicht mittels VAT-21: In Polen ist der Verzicht auf die Anwendung der Lieferschwellen anderer Staaten, z.B. Deutschland, immer formal zu erklären.

Wichtig: Das bedeutet, dass ein rückwirkender Lieferschwellenverzicht, z.B. für Lieferungen nach Deutschland, nicht möglich ist.

Amazon-Händler, welche ihre Waren schon seit Monaten oder Jahren in Polen lagern, werden die Lieferungen aus diesen Lagern an Endverbraucher in anderen EU-Staaten bis zum Überschreiten der Lieferschwellen der jeweiligen EU-Staaten, z.B. Deutschland, oftmals in Polen versteuern müssen.

Fazit

Das Umsatzsteuerrecht in den EU-Staaten ist harmonisiert—das Verfahrensrecht leider nicht.

Das kann im beschriebenen Fall im worst case zu einer Doppelbesteuerung in Polen und Deutschland führen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, die Verwendung ausländischer Amazon-Lager von Beginn an mit dem Steuerberater zu planen.

Ein rückwirkender Lieferschwellenverzicht ist in Polen regelmäßig nicht möglich.

Bei vielen CEE und Pan EU Händlern schlummern somit erhebliche steuerliche Risiken. Diese können über die Jahre zu hohen Nachforderungen der Finanzbehörden anwachsen.

Automatisierte Finanzbuchhaltung und Meldungen im EU-Ausland für Online-Händler

Taxdoo bezieht automatisiert Daten aus Amazon, eBay und den gängigsten ERP- (z.B. Afterbuy, Billbee, plentymarkets oder JTL) und Shop-Systemen (z.B. Shopify), bereitet sie umsatzsteuerlich auf, überführt sie in die Finanzbuchhaltung und kann sie auch im Ausland melden.