Heute berichtet onlinehaendler-news.de hier, dass Amazon bei Amazon Vendor Ausgleichszahlungen einführt. Amazon-Vendoren, also Lieferanten die direkt an Amazon verkaufen, sollen ab dem 1. Februar 2016 Ausgleichszahlungen an Amazon vornehmen, wenn sie Lieferbedingungen nicht erfüllen.

Zunächst scheint das nur Lieferanten an Amazon zu treffen, deren Artikel im Zusammenhang mit Amazons Onlineshopping-Club “Amazon BuyVip” stehen.

Dem Händlerkonto soll ein Betrag von 10 € belastet werden, wenn zum Beispiel ein Artikel pro Liefereinheit fehlt. Das stelle dann einen sogenannten Defekt dar.

Über jeden Lieferanten wird ein sogenanntes Lieferantenhandbuch geführt. In diesem sind verschiedene spezifische Lieferkriterien festgehalten. Stellt das Lager nun eine Nichteinhaltung fest, so wird der Vendor zunächst informiert. 2 Wochen nachdem der Lieferant die Benachrichtigung von Amazon erhalten hat, wird ihm der Betrag bei der Auszahlung abgezogen. Er hat nunmehr 120 Tage Zeit, sich durch Widerspruch dagegen zu wehren.

Sind diese Ausgleichszahlungen wirklich bedenklich?

Auch wenn andere Medien Amazons Vorgehensweise als bedenklich bewerten, so sehe ich das nicht so. Je nach Ausgestaltung der AGB, die sich jeder Amazon-Vendor unterwirft, ist eine solche Zahlung natürlich vereinbar. Auch ist sie in meinen Augen nachvollziehbar, denn dieses grundsätzliche Konstrukt von Ausgleichs- oder Strafzahlungen ist in vielen Branchen üblich und wird praktiziert.

In nahezu allen Industriebranchen wo Lieferanten direkt an das Band bzw. in die Produktion liefern, werden Fehlmengen, unpünktliche Lieferungen oder mangelhafte Lieferungen mit fest vereinbarten Beträgen reguliert.

In der IT-Branche gibt es ein ähnliches Konstrukt, es nennt sich SLA (= Service Level Agreement). Hier ist zum Beispiel geregelt, wie viel Geld man als Dienstleister zahlen darf, wenn man gewisse Regeln nicht einhält. Ein solches SLA vereinbart nahezu jedes größere Unternehmen. Sowohl eBay als auch Amazon haben hierfür vorgefertigte Formulare.

Selbst in der Logistik, zum Beispiel bei GLS oder DPD, sind solche Strafzahlungen, die von den Subunternehmern zu leisten sind, Gang und gäbe. Hier wird zum Beispiel die Sauberkeit eines Fahrzeugs oder aber das Tragen von Dienstkleidung sanktioniert.

Überraschend ist die Einführung nicht.

Ich halte es für keine böse Überraschung, dass Amazon diese Möglichkeit nun nutzt. Vielmehr überrascht es mich, dass Amazon bisher keine Straf- oder Ausgleichszahlungen anwandte um die eigenen Zulieferer im Griff zu halten.