Das Weihnachtsgeschäft steht vor der Tür und es soll in den Kassen der Händler klingeln. Diese Chance wittern nicht nur die Onlinehändler, sondern auch die ganzen illegalen Privathändler, die eigentlich ein Gewerbe angemeldet haben sollten und natürlich auch den Verbrauchern sämtliche Rechte einräumen müssen. Auch für sie beginnt jetzt die Hochsaison. Und das sehr zum Ärgernis der ordentlichen und seriösen Händler. Was könnt ihr dagegen tun und wie könnt ihr euch wehren? Hier Tipps, die euch helfen sollen.

Was ist ein privatgewerblicher Händler?

Kurz und knapp: Es ist eine Privatperson, die in einem so großen Umfang Handel treibt, das sie eigentlich ein Gewerbe angemeldet haben müsste. Jedoch verzichtet sie darauf oder verschweigt es. Warum macht sie das? Im Wesentlichen geht es hier um 2 Vorteile:

Erstens, sie möchte keine Steuer abführen, d.h., der privat gewerbliche Händler hinterzieht Steuern.

Zweitens möchten diese Händler den Verbrauchern ihre ihnen zustehenden Rechte vorenthalten. Da wären z.B. das lästige Widerrufsrecht oder auch das Gewährleistungsrecht.

Damit erschleicht sich der privatgewerbliche Händler eine Fülle an Vorteilen, die dem ordentlich handelnden Unternehmer nicht zur Verfügung stehen. Und diese sind tatsächlich sehr gewichtig. Allein ein Wegfall der Retouren und der damit verbundenen Kosten geht schnell in die Tausende pro Monat.

Das Gesetz und die Gerichte haben hier noch keine eindeutige Regelung gefunden. Der BGH hat sich bereits 2008 damit auseinandergesetzt und Folgendes formuliert:

„Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sog. Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.“ (Quelle: Az. I ZR 3/06)

(Quelle: M2M Kommunikation)

Unternehmen oder Unterlassen? Das ist hier die Frage.

Gerade Kleinsthändler, die tatsächlich am meisten unter den Privatgewerblichen leiden, schreien allzuoft “Leben und leben lassen” oder “Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.”

(Quelle: Wortfilter Facebook-Gruppe)

Diese Haltung ist aus unternehmerischer Sicht schlicht falsch. Jeder Händler hat den Anspruch auf einen fairen Wettbewerb und es gibt eine Reihe an Gesetzen, die die Unternehmer schützen. Diese müssen in solchen Fällen angewendet werden. Und das muss der betroffene Online-Händler schon selbst in die Hand nehmen.

Viele Händler würden es gerne sehen, wenn die Plattform ihnen die Arbeit abnehmen und zugleich Polizei, Richter & Henker spielen würde. Das ist aber aus Marktplatzsicht nicht wünschenswert. Die Plattformen halten sich raus.

Fazit: Der Unternehmer muss selbst tätig werden und etwas unternehmen. Das ist auch richtig so.

Tipp 1: Kontakt suchen

Das erste Weg sollte der direkte Kontakt zum illegal tätigen Händler sein. Das könnt ihr z.B. auch über einen eBay-Gast-Account machen, so dass ihr selbst als Händler anonym bleibt. Eine freundliche Mail und das Aufzeigen der Risiken kann Wunder wirken. Wird es aber wahrscheinlich in den meisten Fällen nicht, denn viele dieser Privatgewerblichen wissen sehr wohl, was sie falsch machen.

Tipp 2: Die Ämter

Das Gewerbeamt, das Ordnungsamt und das Finanzamt sind nur einige Verwaltungseinrichtungen, die sich für illegales unternehmerisches Handeln interessieren könnten. Aber: Dazu müsst ihr die Hosen runter lassen. Eine anonyme Meldung wird nur sehr schleppend bearbeitet. Jedoch könnt ihr etwas ‘drive’ einbringen, indem ihr über euren Rechtsanwalt die Meldung formulieren lasst. Er wird dann ggf. auch noch weitere Möglichkeiten aufzeigen, z.B. eine Ordnungswidrigkeitsanzeige. Bei Meldungen über einen Rechtsanwalt bleibt ihr anonym.

Wenn ihr die Sache selbst in die Hand nehmen wollt, dann liefert dem Amt vollständiges und umfassendes Material, so dass es den Beamten leicht fällt, die Situation zu überblicken.

Tipp 3: Die Abmahnung über einen Rechtsanwalt

Das ist die schnellste und effektivste Möglichkeit, sich gegen einen privatgewerblichen Händler zu wehren. Meistens vergehen nur Wochen und seine Angebote sind ‘offline’ oder er hat den Account und seine Angebote den gewerblichen Anforderungen angepasst. Habt ihr einen guten Anwalt, so fragt er vorher die Schufa ab und ihr habt somit auch das Kostenrisiko minimiert. Denn: Sollte der Privatgewerbliche kein Geld haben, so bleibt ihr als Kostenschuldner auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Daher: Vorher prüfen, ob er Geld hat.

Warum nutzen denn die meisten Händler nicht diese einfach Möglichkeit? Sie haben Bedenken, dass ihnen ihre Aktion auf die Füße fallen könnte. Zum einen fürchten sie, dass sie selbst etwas falsch machen, zum anderen haben sie Sorge, dass der private Händler durch ‘Black Hat’-Praktiken ihren Account in Gefahr bringen könnte.

Duschen, ohne nass zu werden, geht halt nicht. Ja, theoretisch bestehen diese Risiken, in der Praxis habe ich jedoch noch nie einen solchen Fall erlebt. Da ist sie dann wieder die ‘German Angst’. Jeder kann und muss das Risiko für sich selbst einschätzen daher: ‘It’s up to you’.

Tipp 4: Der Abmahnverein

Die meisten kennen einen recht bekannten Abmahnverein, den IDO® Verband e. V.. Die Mitgliedschaft kostet 96,00€ im Jahr. Unter einem solchen Deckmantel könnt ihr dann auch abmahnen (lassen). Ihr bleibt anonym.

Fazit: Es ergibt wenig Sinn, sich laufend über die ‘bösen’ Privatgewerblichen zu beschweren. Ihr seid selbst Unternehmer, also unternehmt etwas was! Eure Arbeit nimmt euch niemand ab.