Einige eBay Händler versuchen in meinen Augen recht smart, die neuen eBay Grundsätze zur Nennung der Kontaktdaten auszunutzen. Daher möchte ich euch diese Möglichkeit einmal vorstellen. Aber: Vorsicht! Ich denke nicht, dass diese Möglichkeit im Sinne von eBay ist.

So machen es einige Händler

Zufällig bin ich über diese Ansicht gestolpert. Der Ansatz ist sehr gut, aber leider seit der Einführung der neuen Grundsätze m.E. nicht gestattet oder aber zumindest sehr grenzwertig. Trotzdem finde ich die Idee aus 2 Gründen sehr smart: 1. bietet der Händler als zusätzlichen Service-Kanal Whatsapp an und 2. finde ich, dass die Darstellung sehr gelungen ist.

nicht-erlaubte-ebay-hilfe

(Hinweis: Diese Darstellung ist m.E. nicht grundsatzkonform)

Was sagt der neue Grundsatz?

Dieser ist im Grunde eindeutig und beschreibt klar, an welcher Stelle Rufnummern erlaubt sind:

ebay-grundsatz-kontakt-informationen

(Quelle: ebay.de)

Der Ort, an dem die Angaben eingefügt werden können, ist das Feld ‘Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben‘. Wird jetzt eBays Regel streng ausgelegt, dann ist die so von einigen Händlern dargestellte Information nicht regelkonform.

Aber es geht auch in ‘erlaubt’

Da in dem Feld ‘Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben‘ HTML erlaubt ist, lassen sich auch andere Dinge einbinden. Hier ein Beispiel:

(Hinweis: m.E. eine grundsatzkonforme Nutzung der Möglichkeit)

Hier der Link zur Eingabe: http://cgi4.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RegisterBizSellerInfo. Hierzu  könnt ihr diesen Quelltext verwenden. Die Größe des Bildes lässt sich im Quelltext einstellen:

ebay-quelltext

(Hinweis: Diesen Quelltext könnt ihr einfügen: <img src=”http://michaelgross.net/telefon_0042.gif” height=”300″ id=”telefon”><br> Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: <a href=”https://ec.europa.eu/consumers/odr” target=”_blank”>https://ec.europa.eu/consumers/odr</a>)

Es geht natürlich auch ganz verrückt und im 90er-Style, schaut einmal hier: https://www.ebay.de/itm/122412654345#telefon. Natürlich ist das keine gute Darstellung und nicht von mir empfohlen. Es soll lediglich gezeigt werden, dass ein .gif dargestellt werden kann und dass die Position mit einem Anker ansprechbar ist. Das kann z.B. in der M2M-Kommunikation hilfreich sein.

Warum finde ich die Idee grundsätzlich smart?

Wer nur mit einem Bild, also ohne Rufnummer oder Hinweis auf z.B. Whatsapp, die Idee umsetzt, handelt m.M.n. nach eBays Regeln. Großartig sind die Fokussierung auf die Rufnummer-Angabe im Impressum und der Verweis auf die Erreichbarkeit. Was meint ihr?

Wir haben uns da etwas ausgedacht

Michael Gross von Baygraph und ich haben eine Idee, die wir euch in den kommenden Tagen kostenlos zur Verfügung stellen werden. Natürlich kann man diese Darstellungsmöglichkeit auch dazu nutzen, aktiv den Verbrauchern seine Erreichbarkeit anzuzeigen. Wir haben uns das so gedacht:

(von 9:00 bis 17:00 Uhr)

(von 17:01 bis 9:00 Uhr)

 

 

 

 

 

Wir stellen euch einen Link mit Quelltext zur Verfügung, den ihr hier einfügen könnt. Zwischen 9:00 bis 17:00 Uhr ist dann das Bild links geschaltet und ab 17:01 bis 9:00 Uhr das Bild rechts.

Leider ist eine selbstzukonfigurierende Lösung auf die Schnelle zu aufwendig. Aber halt eben nur auf die Schnelle 🙂 Was haltet ihr von der Idee?

Hinweis

Dieser Tipp wird eine kurze Halbwertzeit haben. Ebay plant ja eine geänderte Darstellung der Kontaktdaten. Im Zuge dieser Änderung wird wahrscheinlich dieser Tipp nutzlos werden.