Nach § 312 a Abs. 2 BGB, Art. 246 Abs. 1 Nr. 3 u. 4 EGBGB ist der Unternehmer u.a. verpflichtet, den Verbraucher vor dessen Vertragserklärung über die Versandkosten und Lieferbedingungen aufzuklären. Auch in § 1 PangV ist normiert, dass Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften über zusätzliche Versandkosten informiert werden müssen. Gemäß § 3a UWG handelt unlauter insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Bei den Bestimmungen des BGB, EGBGB und PangV handelt es sich um das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer regelnde Vorschriften. Die Verletzungen dieser dem Kundenschutz und Verkehrssicherheit dienenden Obliegenheiten stellen einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern dar, schädigen den Verbraucher und sind daher nach § 3a UWG wettbewerbswidrig.

In der Vergangenheit kursierten daher immer mal wieder Abmahnungen zu Widersprüchlichkeiten innerhalb von eBay Artikelbeschreibungen.

eBay gibt den Verkäufern nämlich ein Instrument an die Hand, um unliebsame Versandländer oder Inseln vom Versand auszuschließen. So können Händler bspw. den Versand nach Sylt, Borkum, Usedom etc. ausschließen, indem Sie die west- und ostfriesischen Inseln und auch die Ostseeinseln ausschließen.

Selbstverschuldet fand sich dann aber in der Artikelbeschreibung oftmals ein Hinweis wie z.B. „Inselzuschlag 15 €“ oder „Versandkosten deutsche Inseln auf Anfrage“ und vielerlei Kreationen mehr. Der Verbraucher konnte so nicht zweifelsfrei ermessen, ob der Versand nach Sylt nun ausgeschlossen ist oder ob er 15 € mehr kostet oder auf Nachfrage möglich ist. Dies ist irreführend und widerspricht den obigen Vorschriften.

Mag man bislang ein Verschulden des Händlers sehen, der die Widersprüchlichkeit selbst geschaffen hat, so gibt es eine andere Konstellation, die nicht beherrschbar für den Händler ist.

Neben rund 1200 Einwohnern leben viele Touristen und auch Langzeiturlauber auf der deutschen Hochseeinsel Helgoland. Alles potentielle eBay Käufer. Als Inselbewohner sind diese Einwohner sogar noch affiner für Onlineangebote, da die örtlichen Baumärkte, Elektronikhändler etc. entweder nicht vorhanden sind oder ein überschaubares Sortiment haben.

Obgleich es steuerrechtliche Besonderheiten gibt, so gehört die Insel gleichwohl zum Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

In der Ausschlussliste von Ebay ist Helgoland nicht enthalten. Der Verkäufer kann diese Insel mithin nicht auswählen mit der Folge, dass der Kunde sich seine Versandkosten für die Postleitzahl 27498 anzeigen lassen und den Artikel auch zivilrechtlich wirksam kaufen kann.

Handelt es sich nun um einen Artikel mit 0,00 € Versandkosten, z.B. weil es sich um einen sog. eBbay Plus Artikel handelt, so muss man wenig Phantasie haben, um sich vorstellen zu können, dass die Preiskalkulation des Verkäufers ins Wanken gerät, wenn er einen Speditionsartikel für 0,00 € nach Helgoland verschiffen und ihn im Fall des Widerrufs evtl. sogar wieder kostenlos abholen lassen muss.

Das Problem wurde eBay bereits gemeldet. Ähnlich wie bei dem Problem mit der Allianz Garantieverlängerung wird es sicher einige Mühen erfordern, eBay dazu zu bewegen, hier technisch nachzubessern.

Sollte der Händler nun erwägen, mit einer Art Disclaimer die Zeit bis zur Änderung zu überbrücken, so sollte bedacht werden, dass dies zu Widersprüchlichkeiten führen wird, wenn er im Disclaimer Versandkosten für Helgoland angibt oder den Versand ausschließt. Die Versandkosten werden doch mit 0,00 € angegeben und der Kunde kann den Artikel kaufen. Jede hierzu widersprechende Angabe in der Artikelbeschreibung ist abmahnbar.

Natürlich könnte der Händler die Versandkosten auch generell anheben, um so den Exoten Helgoland einzupreisen. Die Folge ist aber, dass der Händler nicht mehr am eBay Plus Programm teilnehmen kann. Der Händler wird mit seinen Angeboten nicht mehr prominent gelistet. Dies scheint auch nicht der richtige Weg zu sein.

Dieses aktuelle Problem bei eBay listet sich ein in eine Reihe anderer Probleme ein, die in den letzten Monaten bekannt wurden. Wir informieren unsere Mandanten im Rahmen eines Updateservices über aktuelle Probleme und Entwicklungen im Onlinehandel.

Rechtsanwalt René Euskirchen

https://www.ra-euskirchen.de