Strafbare eBay-Käufe?
Immer öfter geraten eBay-Käufer in das Visier staatlicher Ermittler. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Bückeburg gegen 280 Verdächtige, die über eBay Werkzeug eingekauft haben und nun der Hehlerei verdächtigt werden.
Die Verdächtigen hatten unter den üblichen Bedingungen Werkzeug ersteigert – Gewindeschneider und Schraubenschlüssel etwa. Die Ware stammte aus einem Diebstahl und einer Unterschlagung. Ein inzwischen entlassener Mitarbeiter des VW-Werkes in Hannover-Stöcken soll für 25.000 Euro auf Rechnung seines Arbeitgebers Werkzeug bei einem Großhändler bestellt haben. Dann ließ er die Ware über einen Mittelsmann bei eBay versteigern.
Die Waren wurden bei eBay jeweils zum Startpreis von einem Euro eingestellt. Nach Auffassung der Staatsanwältin Julia Bauer hätten die Käufer deshalb Verdacht schöpfen müssen, dass es sich hier nicht um legale Verkäufe handeln könne.
Die deutsche eBay-Sprecherin Maike Fuest widersprach zu Recht der Behauptung eines "Eventualvorsatzes": Es sei durchaus üblich, selbst teure Waren mit einem Auktionswert von einem Euro starten zu lassen. Auf gestohlene Ware könne daher nicht geschlossen werden.
Hoffentlich folgen nicht noch andere Staatsanwaltschaften dieser völlig weltfremden Verdächtigung, denn sonst könnte niemand mehr guten Gewissens bei Auktionen mit einem Startpreis von einem Euro mitbieten: Bei denen liegt der echte Wert der Ware ja fast immer höher.
Andere Ermittlungen kommen dagegen für die Betroffenen ähnlich überraschend, haben aber eher Hand und Fuss: So ermittelt beispielsweise der Zoll regelmäßig gegen eBayer, die Zigaretten oder Kaffee im Ausland ersteigern und die dann nicht versteuern bzw. verzollen. Ein großes Feld sind die Markenfälschungen aus dem Ausland: Plagiate dürfen in der Regel nicht nach Deutschland eingeführt werden.
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