Pink Beauty – Ein Gedicht zum Markenrecht

Sibille ist, man glaubt es kaum
Unternehmerin im Kölner Raum.
Mit ihren 1-2 Angestellten
die auch gern mal selbst bestellen,
vertreibt sie via Online-Markt
Pink Beauty, einen Apparat.
Mit mannigfaltigen Funktionen,
(rotiert, vibriert und spärlich` Tönen)
überzeugt es in fast allen Punkten,
im Online-Handel jede Kundin.
“Pink Beauty” hat Sibille selbst,
stolz, als Namen ausgewählt.
Und als ein Zeichen erster Güte,
lächelt auf dem Schaft und auf der Tüte,
ein Wölkchen jeden Käufer an
-Zutreffend, wie Sibille fand.

Auch Bernhard ist ein Mann vom Fach,
doch er vertreibt Black Beautys Pracht.
Ein bisschen größer, länger, breiter,
findet auch der schwarze Reiter,
ein jedes Ziel im Handumdrehn
und ist bei Damen gern gesehn.
Auch auf diesem vielleicht großem Bruder,
ist eine Wolke auf dem Ruder.
Nur Bernhard war wohl, klüger, schneller,
-zugegeben: Amazonseller-
hat in bereits vergangenen Tagen,
Black Beauty als Marke eingetragen.

Sibille hat das nicht gewusst,
ihr Zeichen trotzdem gut genutzt.
Doch Pink Beauty in graziler Pracht,
hat Black Beauty Konkurrenz gemacht.
Unkundig vor dem Markenrecht,
hat sie Bernhards Recht verletzt.
Der Bernhard, Kaufmann, kein Verständnis,
ist rigoros, verlangt Bekenntnis,
wie viel Sibille eingenommen,
all das wolle er nun bekommen.
Und während die Gelehrten stritten,
Gerichte um Beweise bitten,
war Kund´gen klar, ein jeder wusste
dass sie am Ende geben musste,
was ihr Pink Beauty eingebracht,
zuzüglich hohem Schadensersatz.

Der Umsatz sinkt, der Streitwert steigte,
das Urteil löst in Einzelteile,
was Sibille sich hat aufgebaut.
-All das löst sich nun in Schall und Rauch.
Sie weinte jetzt, sie wandt sich, quietschte,
doch am Ende blieb nicht ein Maschinchen.
Auch Haus und Hof wurd` zwangsvollstreckt,
so ist das wohl im Markenrecht.
Wer anfangs schlampt, nicht recherchiert,
wird dann am Ende abkassiert
von dem der Plan hat, gut agiert,
und seine Rechte nicht verliert.
So bleibt ein` jedem Markenschurke,
am Ende nicht mal seine Gurke.

Geschrieben von Florian B. Suchan, Kanzlei IP-Kneller