Welche Marken hat Amazon neu angemeldet?  Was versteckt sich hinter den Marken? Ein regelmäßiger Blick in das Register des DPMA offenbart mitunter wunderliches. So meldet das Unternehmen Amazon als Wortmarke an. der Anmeldetag ist der 3. Juli 2017.

(Quelle: DPMA. Die Anmeldung ‘Starseed’ ist nicht Amazon zuzuordnen)

Das Unternehmen meldete in den Monaten Juni/Juli jeweils 3 Marken an. Im Mai waren es 16. Ein Blick in die Klassen verrät mitunter was Amazon plant. Hier arbeitet der Online-Riese wohl an einer Bilderkennung die er ‘AMAZON REKOGNITION’ nennen möchte. Das sagt das Waren-/Dienstleistungsverzeichnis:

Klasse(n) Nizza 09: Computersoftware für die visuelle Datenverarbeitung, nämlich Bildanalyse und -erkennung; Computersoftware zur Verwendung bei der Entwicklung von Computersoftware; Computersoftware für die Bildverarbeitung; Entwicklungstools für Computersoftware; Software zur optischen Zeichenerkennung; Computersoftware für die Durchführung von Bildanalysen, einschließlich Erkennung von Text, Gesichtern, Objekten, Hintergründen, Ereignissen oder Tieren; Computersoftware für die Durchführung von Bildanalysen, einschließlich Klassifizierung und Kategorisierung von Inhalten; Computersoftware für die Verwaltung von Bild- und Videodatenbanken; Computersoftware zum Durchsuchen einer Bild- oder Videodatenbank nach Inhalten; Computersoftware, nämlich Softwareentwicklungstools für die Erstellung von mobilen Internetanwendungen und Schnittstellen in Bezug auf die Verwaltung von Bild- oder Videoinhalten; Computersoftware zur Anwendung und Datenbankintegration; Computersoftware zur Erstellung von durchsuchbaren Datenbanken mit Informationen und Daten; Datenbankverwaltungssoftware für Bilder und Videos; Elektronische Datenbank im Bereich Bilder oder Videos, die auf Computermedien gespeichert sind; Computersoftware zum Zusammenstellen von Informationen in Bezug auf Bilder oder Videos in Computerdatenbanken; Computersoftware zum Konvertieren, Zuschneiden, Ändern der Größe oder Verbessern von Bildern; Computersoftware zur Verifizierung oder Authentifizierung der Identität; Computersoftware zum Filtern von Bildern und Videos mithilfe der Inhaltserkennung.
Klasse(n) Nizza 35: Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken; Datenbankverwaltung für Dritte in Bezug auf eine Datenbank mit mittels Video- und Bilderkennung erfasster Daten; Erfassen und Zusammenstellen von Informationen in Computerdatenbanken im Bereich Bild- und Videoinhalte; Verwaltung und Zusammenstellung von Computerdatenbanken; Verwaltung und Zusammenstellung von durchsuchbaren Bild- und Videodatenbanken.
Klasse(n) Nizza 42: Platform as a Service [PaaS] mit nicht herunterladbaren Softwareentwicklungstools und nicht herunterladbarer Software für die visuelle Datenverarbeitung in Form von Bildanalyse und -erkennung, Entwicklung anderer Software und Bildverarbeitung; Computerdienstleistungen, nämlich Nutzung von Computern für die Verarbeitung von Bildern und Videoinhalten in Form der computergestützten elektronischen Digitalisierung von Bildern und Videoinhalten mithilfe von Computererkennungs- und Datenverwaltungssoftware; Platform as a Service [PaaS] mit Computersoftwareplattformen zur Verwendung von Softwareentwicklern oder Forschern bei der Verarbeitung von Bildern oder Videos; Software als Dienstleistungsanbieterservice (SaaS), Nämlich, Hosting von Software zur Verwendung durch Dritte bei der Verwaltung von digitalen Bildern und Videos; Software as a Service [SaaS] mit Software für die Erkennung von Text, Gesichtern, Objekten, Hintergründen oder Ereignissen auf Bildern oder in Videos einschließlich Klassifizierung und Kategorisierung von Inhalten.

Und die Markenanmeldung ‘AMAZON LEX’ deutet dann auf eine lexikalische Sprachanwendung hin, quasi Amazons Brockhaus. An Hand von älteren Markenanmeldungen lässt sich sehr gut ableiten, dass die jeweiligen Produkte schon sehr ‘reif’ sind. Das ist der Unterschied zu den Patentanmeldungen. Diese sind oft noch sehr fern. Und keiner verfügt über valide Informationen, ob die angemeldeten Patente auch wirklich realisiert werden.

Fazit: Ab und an schadet ein Blick auf Amazons Markenanmeldungen nicht. Im Gegenteil.